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LuftVGÄndG 10

Art 11

Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die nachstehenden Vorschriften treten am 1. Januar 1993 in Kraft:
1.
2.
Artikel 2, 4 bis 8.
(3) und (4)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013700992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): edd4a648dfb0a15642c7c16cb7a2add42c2d8bad4d84549157e619468668ffd6

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