2. DVLuftPersV
Anlage 1BLehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (zu § 4)
Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks zu überwachen.
Unnötiger Fluglärm ist zu vermeiden.
Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug
Bodeneinweisung
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- Erklärung des Flugzeugmusters
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- Bauweise
- –
- Instrumentierung
- –
- Steuerbedienungsorgane
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- Klarlisten
- -
- Betriebshandbuch
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- Flugklarheit des Flugzeugs, Außenkontrolle
- -
- Vorflugkontrolle gemäß Klarliste
- -
- Anlassen gemäß Klarliste
- -
- Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs
- -
- Funktionsüberprüfungen (Auswendige Anwendung der Klarliste)
- -
- Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste
- -
- Abflugbriefing
- -
- Ansprechen der Notverfahren beim Start
- -
- Beobachten des Anflugluftraumes
- -
- Aufstellen des Flugzeuges
- –
- Windberücksichtigung
- -
- Ausrichten auf der Startbahn
- -
- Kompasskontrolle in Startrichtung
- -
- Setzen der Triebwerksleistung
- -
- Ruderbetätigung beim Startvorgang
- -
- Halten der Startrichtung
- -
- Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit
- -
- Steigflug nach dem Abheben und Übergang zur festgelegten Steigfluggeschwindigkeit
- -
- Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen
- -
- Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit
- -
- Startabbruch
- -
- simulierter Triebwerksausfall nach dem Start
Steigflug
- -
- Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit
- -
- Trimmen
- -
- Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel
- -
- Steigflugkurven auf vorgegebenen Kurs mit
- –
- 15 - 20 Grad Querneigung
- –
- 20 - 30 Grad Querneigung
- -
- Übergang in den Horizontalflug
- -
- Geradeausflug und Horizontalflug
- -
- koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse
- -
- Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität
- -
- Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeausflug und Horizontalflug
- -
- Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses
- -
- Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren der Landeklappen und des Fahrwerks
- -
- Trimmen
- –
- Gefahren
- -
- Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder Widerstand
- -
- bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Flugzeuges im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)
- –
- im Reiseflugzustand
- –
- Klappen in Startstellung
- –
- Klappen in Anflugstellung und bei ausgefahrenem Fahrwerk
- -
- Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug
- -
- Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der Triebwerksleistung
- -
- Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad
- -
- Einhalten
- –
- vorgegebener Flughöhe
- –
- sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen
- –
- gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit
- -
- Drehfehler des Magnetkompasses
- -
- Beenden auf vorgegebenen Kursen
- -
- unmittelbarer Übergang von Links- zur Rechtskurve und umgekehrt.
- -
- Rechteck über Grund
- -
- Windvorhaltewinkel
- -
- Einteilen und Berücksichtigen der Windversetzung
- -
- Einhalten der vorgegebenen Flughöhe
- -
- zwei Vollkreise um einen Bezugspunkt
- –
- Einleiten, Höhen- und Geschwindigkeitskontrolle, Beenden
- –
- S-Kurven über einer geraden Bezugslinie
- –
- Ausgleichen des Windeinflusses.
- -
- Einleiten
- –
- Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit
- –
- Trimmen
- –
- Vergaservorwärmung
- -
- beste Sinkrate
- -
- bester Gleitwinkel
- -
- Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug
- -
- Übergang vom Sink- in den Horizontalflug
... (nicht darstellbare Graphik,
Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 29)
- 1
- Start
- 2
- Steigflug auf mindestens 200 ft GND, bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird
- 3
- Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung zum Querabflug unter Windberücksichtigung
- 4
- Steigflug bis mindestens 600 ft GND
- 5
- Am Wendepunkt 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung zum Gegenanflug parallel zu der Start- und Landerichtung
- 6
- Reiseflugbedingungen
- 7
- Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen
- 8
- Ggf. Fahrwerk ausfahren
- 9
- Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Queranflug unter Windberücksichtigung
- 10
- Sinkflug einleiten
- 11
- Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung zum Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind zulässig.
- 12
- Landekontrolle laut Klarliste
- 13
- Landung
- –
- Bei Heckradflugzeugen: Dreipunktlandungen und Radlandungen
- –
- Bei Bugradflugzeugen: Aufsetzen mit Hauptfahrwerk
- -
- Setzen voller Triebwerksleistung
- -
- Korrektur der Fluglage
- -
- Vermindern der Widerstände durch Einfahren von Landeklappen und Fahrwerk
- -
- Steigflug
- -
- Landen und anschließender Wiederstart
- -
- Trimmung neutral
- -
- Klappen in Startstellung
- -
- Zurückrollen zum Abstellplatz
- -
- Kontrolle nach der Landung (Auswendige Anwendung der Klarliste)
- -
- Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste
- -
- Sichern des Flugzeuges gemäß Klarliste
Die Flughöhe sollte mindestens 3.000 Fuß über Grund betragen.
- -
- Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis zum Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei
- –
- Flugzeug im Reiseflugzustand
- –
- Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung
- –
- Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk
- –
- rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung zum Trudeln
- -
- Flugübungen im Bereich des Überziehens in
- -
- Steigflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung und Landeklappen in Startstellung (simulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage
- −
- Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe zu verlieren
- -
- Sinkflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung, Landeklappen in Anflugstellung und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis zu den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage
- −
- Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate zu erhöhen
- −
- Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen
- -
- Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich
- −
- Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen
- –
- Motorleistung reduzieren (Leerlauf)
- –
- Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen
- −
- Einleiten
- −
- Richtung halten
- −
- Steuerung der Sinkrate
- −
- Beenden
- −
- Gefahren des Seitengleitfluges
- −
- Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches
- −
- Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten
- −
- Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)
- −
- Störungen an Triebwerk und Ausrüstung
- −
- unerwartete Wetterverschlechterung
- −
- Feuerausbruch
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Starten und Landen
- -
- bei Seitenwind
- -
- mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max. Zuladung)
- -
- mit Seitengleitflug
- -
- ohne Zuhilfenahme der Landeklappen
- -
- auf angenommenen begrenztem Raum
- -
- bei Dämmerung
- -
- Ziellandungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe
- –
- Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen
- -
- Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe
- –
- Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem Landezeichen
- -
- mit Motorhilfe
- –
- Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe
- –
- Überflug des Geländes zur Feststellung von Einzelheiten, anschließend
- –
- Platzrunde und Endanflug
- -
- ohne MotorhilfeDie Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden.Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf zu integrieren.
- –
- Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)
- –
- Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes
- –
- Einteilung des Anfluges
- –
- Anwendung der Notfall-Klarliste
- –
- Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes
- –
- Verfahren kurz vor der Landung
Überlandflugeinweisung
- -
- Kleinorientierung
- -
- Flug nach vorgegebenen Kursen
- -
- Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen
- -
- voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit
- -
- Geplante Abweichung vom vorgegebenen Kurs
- -
- Verwendung von Auffanglinien
- -
- Einflug in die Platzrunde
- -
- Möglichkeiten zur Vermeidung von Fluglärm
- -
- Gebrauch von bordeigenen Funknavigationsmitteln, VOR, ADF oder GPS
- -
- Nutzung bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar
- -
- Einsatz des Transponders
An- und Abflüge mit Landung auf anderen als dem Ausbildungsflugplatz
- -
- Sprechfunkverkehr entsprechend den vorgeschriebenen Verfahren
- -
- Orientierung und Anflugverfahren
- -
- Höhenmessereinstellung
- -
- Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen
- -
- Abstandhalten von anderem Luftverkehr
- -
- Einordnen in die Platzrunde
- -
- ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale
- -
- Landung auf dem Flugplatz
- –
- Orientieren auf dem Flugplatz
- –
- Zeichen und evtl. Lichtsignale
- –
- Abstellen des Flugzeuges
- -
- Abflug unter Beachtung der vorgeschriebenen Verfahren
- -
- Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren
- -
- Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone
- -
- Befolgen von Flugsicherungsanweisungen
- -
- Höhenmessereinstellung
- -
- Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen
- -
- Abstandhalten von anderem Luftverkehr
- -
- ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale
- -
- Landung auf dem Flugplatz
- –
- Orientieren auf dem Flugplatz
- –
- Zeichen und Flugsicherungsanweisungen
- –
- evtl. Lichtsignale
- –
- Abstellen des Flugzeuges
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- Flugabfertigungsverfahren
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- Abflug auf der von der Flugsicherung angewiesenen Abflugstrecke
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- Flugübungen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1-9 LuftPersV
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- Überlandflug gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 10 LuftPersV
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- Wiederholen der Flugübungen gemäß Anlage 1B
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- mindestens 10 Alleinstarts und 10 Alleinlandungen auf mindestens drei anderen Flugplätzen als dem Ausbildungsflugplatz
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- Landungen auf unterschiedlichen Pistenbelägen (Gras, Beton/Asphalt)
Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur zulässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist.
Stand: Geändert durch Art. 570 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR506000006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 830b5b983959eb49ce3b2fcb0ab812f02f6b1e48a3a9b605c568cd031e597ba8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 1 LuftPersVErlaubnispflichtiges Personal
„… bis zur sicheren Beherrschung - Flugübungen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1-9 LuftPersV - Überlandflug gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 10 LuftPersV - Wiederholen der Flugübungen gemäß Anlage 1B - mindestens 10 Alleinstarts und 10 Alleinlandungen auf mindestens drei a …“