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LuftPersV

Anlage 3(zu § 27)

Verordnung über Luftfahrtpersonal

(BGBl. I 2014, 2256 — 2257)
Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung


AName und Anschrift der Ausbildungseinrichtung
BBeabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit
CName, Anschrift und Telefonnummer des Ausbildungsleiters sowie der Lehrberechtigten, bei Lehrberechtigten zusätzlich die Angabe der Qualifikationen inklusive der Bereiche, in denen die Lehrberechtigten tätig sind (Theorie, Simulator etc.)
DName und Anschrift des Flugplatzes oder der Betriebsstätte, auf dem oder in der die Ausbildung durchgeführt werden soll
EAuflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe:
–
der Luftfahrzeugklasse/-art und ggf. des Luftfahrzeugmusters,
–
von Eintragung(en) im Luftfahrzeugregister,
–
des/der eingetragenen Halter(s),
–
der Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses
FArt der Ausbildung, die in der Ausbildungseinrichtung durchgeführt werden soll:
Theoretische Ausbildung
Praktische Flugausbildung
Klassenberechtigungen
Weitere Berechtigungen (z. B. Schleppberechtigung)
GAngaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden
HAngaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung
IErklärung, dass
1.
die Angaben zu A bis H richtig sind,
2.
die Ausbildung in Übereinstimmung mit den in § 2 Absatz 1 genannten Vorschriften durchgeführt wird.
Datum
Unterschrift
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 13.2.1984 I 265;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.12.2021 I 5190

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000530976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 21cbd1f200059c001a3f6b065e4ac8f17ff1de8be659343f4db412fe6386cf9f

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