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DVLStHV

§ 2Nachweise

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Dem Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein sind neben der Abschrift der Satzung (§ 15 Absatz 1 des Steuerberatungsgesetzes) beizufügen:
1.
der Nachweis der Eintragung in das Vereinsregister,
2.
eine Liste mit den Namen und den Anschriften der Mitglieder des Vorstands,
3.
der Nachweis über das Bestehen einer Versicherung gegen die sich aus der Hilfeleistung in Steuersachen ergebenden Haftpflichtgefahren,
4.
ein Verzeichnis der Beratungsstellen, deren Eröffnung im Bezirk der für die Anerkennung zuständigen Aufsichtsbehörde beabsichtigt ist, sowie die nach den §§ 4a und 4b erforderlichen Mitteilungen nebst Erklärungen und Nachweisen,
5.
eine Abschrift der nicht in der Satzung enthaltenen Regelungen über die Erhebung von Beiträgen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 29.6.2026 I Nr. 197

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019060975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e1ed924f546b9da9e3829be4ef3d277ac4da8931f675fa234460783ac427f955

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