LNGG
§ 12Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases
- 1.
- auf diese Vorhaben und auf für deren Betrieb notwendige Anlagen bezogene Zulassungen des vorzeitigen Baubeginns und Anzeigeverfahren sowie
- 2.
- Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Anlagen, die für den Betrieb von Vorhaben nach § 2 notwendig sind.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
Sonst: Gem. § 14 Abs. 2 Satz 1 treten die §§ 1 bis 10 mit Ausnahme des § 5 Abs. 2 u. § 9 Abs. 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30.6.2025 außer Kraft. Gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 tritt § 13 mit Ablauf des 30.6.2027 außer Kraft.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR080200022
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7615cc28ab443e20d8c504940642a09763c3702510fe34b6a44db3a6f8265b75