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LNGG

(XXXX) §§ 6 bis 8(weggefallen)

Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 12.5.2026 I Nr. 137

Sonst: Gem. § 14 Abs. 2 Satz 1 treten die §§ 1 bis 10 mit Ausnahme des § 5 Abs. 2 u. § 9 Abs. 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30.6.2025 außer Kraft. Gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 tritt § 13 mit Ablauf des 30.6.2027 außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR080200022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7615cc28ab443e20d8c504940642a09763c3702510fe34b6a44db3a6f8265b75

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