Zum Gesetzesinhalt

LMTAusbV 2000

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1.8.2000 +++)

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 28.10.2013 I 3902

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011500000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ef976ac1962b398f137241f5896dd33a83c2557abcad5d51740921c3136f9a5

XML-Quelle beim Herausgeber