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LMG1974§25AnwG

Art 8Gesetz über die weitere Anwendbarkeit des § 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes

Gesetz über die weitere Anwendbarkeit des § 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes

§ 25 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, ist in der am 19. Mai 2004 geltenden Fassung hinsichtlich der Aufhebung von Regelungen, die auf seiner Grundlage erlassen worden sind, weiter anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR095200004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 05a19043aeeb682842f77a47d6521b59af526355c08f06df1c6c5bce1c7d4ab4

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