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LMBVV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 29.4.2023 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 26.4.2023 I Nr. 115 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 6 Satz 1 dieser V am 29.4.2023 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0730B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f39851886600db9451724f60dc03c5665d278660db560cc1b6e089e06c81a086

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