LMBVV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 29.4.2023 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 26.4.2023 I Nr. 115 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 6 Satz 1 dieser V am 29.4.2023 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0730B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f39851886600db9451724f60dc03c5665d278660db560cc1b6e089e06c81a086