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LFZ/KVRÄndG

§ 7Verweisungen

Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung

Soweit in anderen Bestimmungen auf Vorschriften verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder Bezeichnungen dieses Gesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 22 Nr. 6 G v. 22.12.1983 I 1532

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009469969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7b9caf8c9087512b81592da971444d24ff95cf068390ad1b0e3c216a9b71b49b

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