Zum Gesetzesinhalt

LFZ/KVRÄndG

§ 2Abweichende Vereinbarungen

Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende, von seinen Vorschriften abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt, soweit sie nach § 2 Abs. 3 und § 9 des Lohnfortzahlungsgesetzes zulässig sind.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 22 Nr. 6 G v. 22.12.1983 I 1532

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009469969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7b9caf8c9087512b81592da971444d24ff95cf068390ad1b0e3c216a9b71b49b

XML-Quelle beim Herausgeber