Zum Gesetzesinhalt

LeuchtrAusbV

§ 12Inkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin

Diese Verordnung tritt am 1. August 1986 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022910985

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4652bb588a6658eec7ac8aba509a8c04c4078f0f49bb3d3eccbfaa664bf078fd

XML-Quelle beim Herausgeber