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LehrErzVDBest 1

Eingangsformel

Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung -

Auf Grund des § 21 der Verordnung vom 22. September 1962 über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher - Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung - (GBl. II S. 675) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung zur Durchführung des § 2 Absätze 2 und 3 folgendes bestimmt:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR000190966

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 044bcf4f9b35e0b437f0d1eb212f3e00c6d7eb9176063997846e3837fa5a8693

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