LeasFachwirtPrV
Anlage 2(zu § 9) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigübergreifenden Teils nach § 4 mit Note,
- 2.
- Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigübergreifenden Teils mit Note,
- 3.
- Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigspezifischen Teils nach § 5 mit Note sowie
- 4.
- Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigspezifischen Teils mit Note,
- 5.
- die errechnete Gesamtpunktzahl,
- 6.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 7.
- die Gesamtnote in Worten,
- 8.
- Befreiungen nach § 6.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR157000995
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 74022cd7a409dddf34c655bc1c8acd692d5bb268aadc1ab73fb44a48ddd6c512