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LeasFachwirtPrV

Anlage 2(zu § 9) Zeugnisinhalte

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Leasingfachwirt/Geprüfte Leasingfachwirtin

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2196)


Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
1.
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigübergreifenden Teils nach § 4 mit Note,
2.
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigübergreifenden Teils mit Note,
3.
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigspezifischen Teils nach § 5 mit Note sowie
4.
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigspezifischen Teils mit Note,
5.
die errechnete Gesamtpunktzahl,
6.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
7.
die Gesamtnote in Worten,
8.
Befreiungen nach § 6.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 V v. 9.12.2019 I 2153

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR157000995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 74022cd7a409dddf34c655bc1c8acd692d5bb268aadc1ab73fb44a48ddd6c512

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