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LA-EinfDV-Saar

§ 13Inkrafttreten

Verordnung zur Einführung von Rechtsverordnungen zum Lastenausgleichsrecht im Saarland

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001350961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c1f84beec15cae1aff6378666840aad53b75c3b108de10eed7fc16c5208fcb19

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