Zum Gesetzesinhalt

2. LADV-Saar

§ 13Inkrafttreten

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch § 5 V v. 26.5.1975 I 1275

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004710963

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2029e7a6d36c86bc466059a573e8fef3d5b464336042c7cc5535aa856be9ea7e

XML-Quelle beim Herausgeber