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1. LADV-Saar

Anlage B(zu § 2 Abs. 2 Nr. 2)

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1961, 1649
Bebaute Grundstücke
Wertanteil des Grund und Bodens am Einheitswert des bebauten Grundstücks
Bewertungsbezirk der durchgeführten Einheitsbewertung Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke Mietwohngrundstücke Einfamilienhäuser Sonstige bebaute Grundstücke
an Hauptgeschäftsstraßen an Geschäftsstraßen im übrigen Gruppe der Krankenhäuser, Altersheime, Klubhäuser Gruppe der Wochenendhäuser, Wohnlauben
Hundertsätze des Einheitwerts vor Eintritt des Kriegssachschadens
1 2 3 4 5 6 7 8
I 40 30 20 15 15 15 90
(Saarbrücken)              
II              
sowie Neunkirchen - 35 20 15 15 15 90
im übrigen - - 15 12 12 12 90
III - - 12 10 10 10 90
IV              
und im übrigen - - 8 6 6 6 90
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch § 8 V v. 31.3.1966 I 199

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016460961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4aaae521c4ba6ef6d8772d6397637f0ed152afb2249373a5acff427a81b9ebec

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