LAP-mftDBwV
§ 12Gliederung des Vorbereitungsdienstes
| 1. | Erster Ausbildungsabschnitt | ||
| a) | Erwerb des Dienstführerscheins der Bundeswehr BE/CE, | ||
| b) | Einweisungs- und Überprüfungsfahrt und | ||
| c) | Einweisung bei einer Standortverwaltung | 2 1/2 Monate, | |
| 2. | Zweiter Ausbildungsabschnitt feuerwehrtechnischer Grundlehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr | 5 1/2 Monate, | |
| 3. | Dritter Ausbildungsabschnitt praktische Ausbildung bei Dienststellen mit Bundeswehrfeuerwehren und Berufsfeuerwehren der Kommunalbehörden | 6 Monate, | |
| 4. | Vierter Ausbildungsabschnitt Verwaltungslehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule | 1 Monat und | |
| 5. | Fünfter Ausbildungsabschnitt Abschlusslehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr | 3 Monate. | |
Die Reihenfolge des dritten und vierten Ausbildungsabschnitts kann geändert werden. Der Verwaltungslehrgang kann in Unterbrechung der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 11 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR103100002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 251550a1d2a4f12bd28ab2a1dc0d71ca5d2a9f03b76b2c0925cb11336ed63cce