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LAP-gbautDV

§ 5Ausschreibung, Bewerbung

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes

(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörden zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
1.
ein tabellarischer Lebenslauf,
2.
ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
3.
eine Ablichtung des Abschlusszeugnisses der Hochschule oder des Nachweises eines gleichwertigen Bildungsabschlusses sowie eine Ablichtung der Diplomurkunde, zumindest jedoch eine Bescheinigung des vorletzten Studiensemesters,
4.
gegebenenfalls
a)
Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten nach der Schulentlassung oder nach Abschluss der Hochschulausbildung,
b)
eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und
c)
eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 14 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 V v. 11.3.2026 I Nr. 67

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010500004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4030883f3b9d37e80430c1ad49311c1302e228b37c6a938da00fe39f4c1c8bbe

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