Sachsen

Sächsisches Gesundheitsdienstgesetz

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 3348. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2024 Nr. 12, S. 858 Fsn-Nr.: 250-1 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 17. August 2024

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einden bei Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nummer 2, 2. im Übrigen die Landkreise und Kreisfreien Städte, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.