Hamburg

Gesamtsynopse GarVOalt-GarVOneu - nichtamtliche Lesefasung

Behördliche Synopse

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icht aufbewahrt wird und 3. diese Räume keine Zündquellen oder leicht entzündliche Stoffe enthalten und von Räumen mit Feuerstätten oder leicht entzündlichen Stoffen durch Türen mit geschlossener Oberfläche abgetrennt sind oder wenn die Kraftfahrzeuge Arbeitsmaschinen sind. § 22 Bauvorlagen, Feuerwehrpläne GarVO aktuell GarVO neu (ab 01.01.2026) Teil IV Bauvorlagen § 22 Bauvorlagen, Feuerwehrpläne (1) Die Bauvorlagen müssen zusätzlich Angaben über 1. die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Stellplätze und Fahrgassen, 2. die natürliche Lüftung bzw. maschinelle Abluftanlagen und 3. die CO-Warnanlage enthalten. 30 Gesamtsynopse GarVO aktuell – GarVO neu Nichtamtliche Lesefassung Stand: 18.11.2025 GarVO aktuell GarVO neu (ab 01.01.2026) (2) Für geschlossene Mittel- und Großgaragen sind auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde Feuerwehrpläne anzufertigen, mit der Feuerwehr abzustimmen und dieser zur Verfügung zu stellen. § 23 Weitergehende Anforderungen GarVO aktuell GarVO neu (ab 01.01.2026) Teil IV Teil V Schlussvorschriften Schlussvorschriften § 22 Weitergehende Anforderungen § 23 Weitergehende Anforderungen Weitergehende Anforderungen als nach dieser Verordnung können zur (1) Weitergehende Anforderungen als nach dieser Verordnung können zur Erfüllung des § 3 HBauO gestellt werden, soweit Garagen oder Stellplätze für Erfüllung der Schutzziele gemäß § 3 HBauO gestellt werden, wenn Kraftfahrzeuge bestimmt sind, deren Länge mehr als 5 m, deren Breite mehr 1. Stellplatzanlagen oder Stellplätze für Kraftfahrzeuge bestimmt sind, deren als 2 m oder deren Höhe mehr als 1,70 m beträgt. Länge mehr als 5 m und deren Breite mehr als 2 m beträgt, 2. Garagen in Geschossen liegen, deren Fußboden mehr als 22 m über der Geländeoberfläche Liegen., 3. wenn Stellplätze nicht einzeln, unmittelbar aus Fahrgassen anfahrbar sind (Blockaufstellung). (2) In Mittel- und Großgaragen kann eine Brandmeldeanlage mit akustischer Warnung der Nutzer in der Garage verlangt werden, wenn auf Grund ihrer speziellen Nutzung mit längeren Aufenthaltszeiten der Personen zu rechnen ist. § 24 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Garagen GarVO aktuell GarVO neu (ab 01.01.2026) [Anm.: sinngemäß vormals in § 25 (2) a.F. geregelt] § 24 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Garagen 31 Gesamtsynopse GarVO aktuell – GarVO neu Nichtamtliche Lesefassung Stand: 18.11.2025 GarVO aktuell GarVO neu (ab 01.01.2026) Auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehenden Garagen sind die Betriebsvorschriften (§ 21) anzuwenden. § 25 Ordnungswidrigkeiten GarVO aktuell GarVO neu (ab 01.01.2026) § 23 Ordnungswidrigkeiten § 25 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach § 80 Absatz 1 Nummer 16 HBauO handelt, wer Ordnungswidrig nach § 84 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 HBauO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 17 Absatz 4 maschinelle Lüftungsanlagen so betreibt, dass der 1. entgegen § 15 Absatz 1 in geschlossene Mittel- und Großgaragen keine genannte Wert des Kohlenmonoxid-Gehaltes der Luft überschritten wird, erforderliche Beleuchtung vorhält, 2. entgegen § 20 Absatz 1 Mittel- und Großgaragen nicht ständig beleuchtet, 2. entgegen § 16 Absatz 4 maschinelle Abluftanlagen so betreibt, dass der (Anm.: siehe hierzu neue Nr. 1 in § 25 n.F.) einzuhaltende CO-Halbstundenmittelwert überschritten wird, 3. entgegen § 20 Absatz 2 brennbare Stoffe in Garagen aufbewahrt. 3. entgegen § 21 Absatz 2 brennbare Stoffe in Garagen aufbewahrt, 4. entgegen § 21 Absätze 3 und 5 die Rettungswege, Verkehrsflächen und die Zu- und Abfahrten nicht verkehrssicher und frei hält. entfällt in GarVO neu GarVO aktuell GarVO neu (ab 01.01.2026) § 24 Änderung von Rechtsvorschriften [Anm.: keine Übernahme des § in die Neufassung der VO] § 25 Schlussbestimmungen [Anm.: keine Übernahme des § in die Neufassung der VO] 32

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.