Bremen
Gesetz über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Freie Hansestadt Bremen (BremPolBG)
Quellenkennung: 340085. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:24.11.2020 Inkrafttreten01.07.2026 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2026 (Brem.GBl. S. 494, 496) Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 1486 Zitiervorschlag: "Gesetz über eine unabhängige Polizeibeauftragte oder einen unabhängigen Polizeibeauftragten für die Freie Hansestadt Bremen (BremPolBG) vom 24. November 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 1486), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2026 (Brem.GBl. S. 494, 496)"
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