Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 26 vom 28.08.2026, Seiten 213 – 222, Größe: 1,1 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2026-08-28

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. Anz. S. 61), zuletzt 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeichne- geändert am 13. September 1960 (HmbGVBl. S. 408), als ten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein Ent- Mischgebiet ausgewiesen ist, sind Wettbüros, Spielhallen, schädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellun- kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, gen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausge- dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem richtet sind, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs- unzulässig. anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren 2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übri- nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 gen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- bestehen. ligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 3. Unbeachtlich werden: §3 a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Der Bebauungsplan Bahrenfeld 74 wird im ergänzenden Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich- Verfahren nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs rückwir- neten Verfahrens- und Formvorschriften, kend zum 2. März 2022 in Kraft gesetzt. Hamburg, den 6. August 2026. Das Bezirksamt Altona HmbGVBl. Nr. 26 Freitag, den 28. August 2026 Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 74 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Bahrenfeld 74 M 1:2500 (im Original) 217 218 Freitag, den 28. August 2026 HmbGVBl. Nr. 26 Feststellung und rückwirkende Inkraftsetzung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 43 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs Vom 6. August 2026 Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 23.Juli 2026 (BGBl. I Nr. 226 S. 1, 55), in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Bauleit- planfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 18. November 2025 (HmbGVBl. S. 679), und § 1 der Weiterübertragungsver- ordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 3. Februar 2026 (HmbGVBl. S. 58), wird verord- net: §1 kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 43 dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem vom 27. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 409) für das Gebiet Bahren- Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungs- felder Straße – Barnerstraße – Große Rainstraße (Bezirk anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren Altona, Ortsteile 211 und 213) wird folgende Nummer 20 ange- nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 fügt: bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl- ligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. „20. In den Kerngebieten, den besonderen Wohngebieten sowie im Mischgebiet sind Wettbüros, Spielhallen und 3. Unbeachtlich werden Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstel- a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des lungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausge- Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich- richtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe neten Verfahrens- und Formvorschriften, unzulässig.“ b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften §2 über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird chennutzungsplans und beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­ niedergelegt. liche Mängel des Abwägungsvorgangs, §3 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Es wird auf Folgendes hingewiesen: der Änderung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des 1. Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans kann die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht auch beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der worden sind. Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Ausdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, §4 können sie gegen Kostenerstattung erworben werden. Die Änderung der Verordnung des Bebauungsplans Otten- 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeichne- sen 43 wird festgestellt und im ergänzenden Verfahren nach ten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein Ent- § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs rückwirkend zum 10. April schädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er 2021 in Kraft gesetzt. Hamburg, den 6. August 2026. Das Bezirksamt Altona HmbGVBl. Nr. 26 Freitag, den 28. August 2026 219 Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Tibarg IV Vom 18. August 2026 Auf Grund­von § 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Stärkung von Standorten durch private Initiativen (GSPI) vom 8. März 2022 (HmbGVBl. S. 169), geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268), wird verordnet: §1 §3 Innovationsbereich Aufgabenträgerin Auf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben Aufgabenträgerin ist die Stadt + Handel City- und Stand- sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Ein- ortmanagement BID GmbH. zelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerich- tet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen §4 Grund­stücke aufgeführt. Gesamtaufwand §2 Der Gesamtaufwand nach § 9 Absatz 3 GSPI, der die Ober- Ziele und Maßnahmen grenze des der Aufgabenträgerin zu erstattenden Aufwands (1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das darstellt, beträgt einschließlich der Verwaltungspauschale Ziel verfolgt, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort nach § 5 1 338 684 Euro. Tibarg IV zu stärken. §5 (2) Zur Erreichung dieses Ziels sind die folgenden Maß- nahmen vorgesehen: Verwaltungspauschale 1. Maßnahmen zur Straßenraumgestaltung, Zur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmali- 2. Servicemaßnahmen, ger Pauschalbetrag in Höhe von 13 254 Euro festgesetzt. 3. Einsatz eines Quartiersmanagements, §6 4. Umsetzung einer Weihnachtsbeleuchtung, 5. Marketingmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit und Geltungsdauer 6. Interessenvertretung für die Eigentümerschaft im Innovati- Diese Verordnung tritt fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten onsbereich. außer Kraft. Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 18. August 2026. 220 Freitag, den 28. August 2026 HmbGVBl. Nr. 26 Anhang 1 Gebietsabgrenzung Innovationsbereich Tibarg IV von Gebietsabgrenzung ausgenommen HmbGVBl. Nr. 26 Freitag, den 28. August 2026 221 Anhang 2 Der Innovationsbereich Tibarg IV umfasst folgende Grundstücke (ohne Straßenverkehrsflächen): Nummer Belegenheit Flurstücksnummer 1 Tibarg 1, 1a, 1c, 3, 3a; Bei St. Ansgar ohne Nummer (teilweise) 10013 2 Tibarg 5; Bei St. Ansgar ohne Nummer 10397 3 Tibarg 9, 7; Bei St. Ansgar ohne Nummer 10394, 10395 4 Tibarg 13, 15; Bei St. Ansgar ohne Nummer (teilweise) 11124 5 Tibarg 17, 17a 12122 6 Tibarg ohne Nummer 10547, 10522 7 Tibarg 18, 20; Garstedter Weg ohne Nummer; Promenadenstraße ohne Nummer 9848, 3372 (teilweise) 8 Tibarg 21, 23; südlich Paul-Sorge-Straße 2 12542, 12541 9 Tibarg 24 8286 10 Tibarg 26 9924 11 Tibarg 27, 27a 10371 12 Tibarg 28 9666 13 Tibarg 30 8987 14 Paul-Sorge-Straße ohne Nummer; Tibarg 31 9531 15 Tibarg 32a, 32b, 32c, 32d; Garstedter Weg ohne Nummer; Tibarg ohne Nummer 10159, 9632 16 Tibarg 33 9533 17 Tibarg ohne Nummer; nördlich Tibarg 32d 10201 18 Paul-Sorge-Straße ohne Nummer; Tibarg 35 8670 19 Tibarg 37; Paul-Sorge-Straße 4c 8067 20 Tibarg 38 9999 21 Tibarg 40; Zum Markt ohne Nummer 11157 22 Tibarg 39a, 39b, 39c, 39d, 39e; Paul-Sorge-Straße ohne Nummer 8245 23 Tibarg 41; Tibarg ohne Nummer; Paul-Sorge-Straße 8 2689, 10244, 10245, 11670 24 Tibarg 42; Zum Markt ohne Nummer 5132 25 Tibarg 44; Zum Markt ohne Nummer 11039 26 Tibarg 46,48; Zum Markt ohne Nummer 7484 27 Tibarg 52; Zum Markt ohne Nummer 9441, 9446 28 Niendorfer Marktplatz 10, 12, 14; Tibarg 1b, 1c; 3405, 5868, 8678 Niendorfer Marktplatz ohne Nummer 29 Zum Markt 2 11038 Gemarkung Niendorf, Bezirk Eimsbüttel 222 Freitag, den 28. August 2026 HmbGVBl. Nr. 26 Bekanntmachung einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 Vom 19. August 2026 Aus den Urteilen des Hamburgischen Oberverwaltungs­ gerichts vom 18. Juni 2026 – 2 E 1/25.N, 2 E 2/25.N und 2 E 4/25.N –, die im Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zu der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 (HmbGVBl. S. 67) ergangen sind, wird folgender Entscheidungssatz ver­ öffentlicht: „Die Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 (HmbGVBl. S. 67) ist unwirksam.“ Diese Entscheidung ist nach § 47 Absatz 5 der Verwaltungs- gerichtsordnung allgemein verbindlich. Hamburg, den 19. August 2026. Das Bezirksamt Eimsbüttel Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Alsterdorfer Straße 202, 22297 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.