Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 26 vom 28.08.2026, Seiten 213 – 222, Größe: 1,1 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2026-08-28

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213 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 26 FREITAG, DEN 28. AUGUST 2026 Tag Inhalt Seite 6. 8. 2026 Feststellung und rückwirkende Inkraftsetzung der Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Ottensen 67 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs . . . . . . . . . . . 213 6. 8. 2026 Feststellung und rückwirkende Inkraftsetzung der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 74 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 6. 8. 2026 Feststellung und rückwirkende Inkraftsetzung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 43 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs . . . . . . 218 18. 8. 2026 Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Tibarg IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 707-3-1 19. 8. 2026 Bekanntmachung einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu der Verord­nung über den Bebauungsplan Niendorf 93 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Feststellung und rückwirkende Inkraftsetzung der Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ottensen 67 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs Vom 6. August 2026 Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 und § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 23. Juli 2026 (BGBl. I Nr. 226 S. 1, 55), in Verbindung mit § 3 Absätze 1 und 3 sowie § 5 Absatz 1 des Bauleitplanfeststel- lungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 18. November 2025 (HmbGVBl. S. 679), § 85 Absatz 7 der Hamburgischen Bauord- nung vom 6. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 18. November 2025 (HmbGVBl. S. 679), § 4 Absatz 3 Satz 1 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesna- turschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92), in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Bundesna- turschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 29. März 2026 (BGBl. I Nr. 87 S. 1, 4), sowie § 1, § 2 Absatz 1 und § 3 der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 3. Februar 2026 (HmbGVBl. S. 58), wird verordnet: §1 der S-Bahntrasse Altona – Blankenese (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt und im ergänzenden Verfahren nach (1) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ottensen 67 § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs rückwirkend in Kraft vom 20. Mai 2022 (HmbGVBl. S. 359) für den Bereich nördlich gesetzt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Bahnanlagen Friedensallee, östlich Bahrenfelder Kirchenweg und südlich – Ostgrenze des Flurstücks 5546, Ost- und Südgrenze des Flur- 214 Freitag, den 28. August 2026 HmbGVBl. Nr. 26 stücks 5535, Ostgrenzen der Flurstücke 5537, 5548 und 5541 3. Im urbanen Gebiet sind Wohnungen im Erdgeschoss der Gemarkung Ottensen – Friedensallee – Bahrenfelder Kir- unzulässig. chenweg. 4. Im urbanen Gebiet sind Bordelle und bordellartige (2) Das maßgebliche Stück des vorhabenbezogenen Bebau- Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck ungsplans und die ihm beigegebene Begründung werden beim auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter aus- Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niederge- gerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen und legt. Vergnügungsstätten nach § 6a Absatz 3 Nummern 1 und 2 BauNVO werden ausgeschlossen. (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: 5. Eine Überschreitung der jeweils baufeldbezogen festge- 1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung können beim setzten Grundfläche (GR) durch Vordächer, Erker, Bal- Bezirksamt Altona während der Dienststunden kostenfrei kone und Loggien sowie zur Hauptanlage zugehörige Ter- eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim rassen ist bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 Bezirksamt vorhanden sind, können sie gegen Kostener- zulässig. stattung erworben werden. 6. Eine Überschreitung der jeweils baufeldbezogen festge- 2. Wird diese Verordnung nach § 12 Absatz 6 BauGB aufge- setzten GR für in § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bezeichnete hoben, weil das mit dem vorhabenbezogenen Bebauungs- Anlagen ist bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig. plan zugelassene Vorhaben nicht innerhalb der nach § 12 Absatz 1 Satz 1 BauGB bestimmten Frist durchgeführt 7. Die festgesetzten Gebäudehöhen können ausnahmsweise wurde oder weil der Träger des Vorhabens ohne Zustim- durch Technikgeschosse und technische oder erforderliche mung nach § 12 Absatz 5 Satz 1 BauGB gewechselt hat und Aufbauten, wie Fahrstuhlüberfahrten, Treppenräume, Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchfüh- Dachaufbauten und Zu- und Abluftanlagen bis zu einer rung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans innerhalb Höhe von maximal 2,5 m überschritten werden, jedoch nur der genannten Frist gefährdet ist, können vom Vorhaben- solange das Verhältnis der Überschreitung der Gebäude- träger keine Ansprüche geltend gemacht werden. Wird höhe (vertikal) zum Abstand der Technikgeschosse oder diese Verordnung aus anderen als den in Satz 1 genannten erforderliche Aufbauten von der Außenfassade (horizon- Gründen aufgehoben, kann unter den in den §§ 39 bis 42 tal) von mindestens 1 zu 1 eingehalten wird, die Gestaltung BauGB bezeichneten Voraussetzungen Entschädigung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträch- verlangt werden. Der Entschädigungsberechtigte kann die tigt werden, und diese keine wesentliche Verschattung von Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er Fassaden benachbarter Wohngebäude bewirken. die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent- 8. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeord- schädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsan- nete Bauteile wie Vordächer, Erker, Balkone, Loggien und spruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren Sichtschutzwände bis zu einer Tiefe von 2 m sowie eine nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 Überschreitung durch ebenerdige Terrassen bis zu einer bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetre- Tiefe von 3 m ist zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamt- ten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. baukörpers nicht beeinträchtigt wird und diese keine 3. Unbeachtlich werden wesentliche Verschattung der benachbarten Wohnnutzun- gen bewirken. Vordächer, die in den öffentlichen Straßen- a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB raum ragen, sind nur in einer lichten Höhe von mindes- beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah- tens 2,5 m zwischen Gehwegoberkante und Unterkante der rens- und Formvorschriften, jeweiligen baulichen Anlage zulässig. b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- 9. Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs- Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, allgemein plans und zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Gering- fügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel können zugelassen werden. des Abwägungsvorgangs, 10. Ebenerdige Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind außerhalb wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekannt­ der festgesetzten Flächen für Stellplätze unzulässig. machung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Altona unter Darlegung des die Verletzung 11. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flä- begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. chen, jedoch dort nur innerhalb der festgesetzten Flächen Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a für Tiefgaragen zulässig. In den Flächen für Tiefgaragen BauGB beachtlich sind. sind auch in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Fahrradstellplätze, Technikräume und Versorgungsräume §2 zulässig. Für die Ausführung des vorhabenbezogenen Bebauungs- 12. An den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist plans gelten nachstehende planungsrechtliche Vorschriften: durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Winter- 1. Im Vorhabengebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nut- gärten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer zungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchfüh- Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass rung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffne- verpflichtet hat. ten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht 2. In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaß- nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsver- nahme in Form von verglasten Loggien oder Wintergär- ordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November ten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bau- 2017 (BGBl. I S. 3787) für Gartenbaubetriebe und Tank- teilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmer- stellen ausgeschlossen. wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu HmbGVBl. Nr. 26 Freitag, den 28. August 2026 215 beurteilen. Einseitig nach Norden und Nordwesten zur 18 cm aufweisen, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem S-Bahntrasse orientierte Wohnungen sind unzulässig. Erdboden. Im Kronenbereich jedes festgesetzten Baumes 13. In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen ist für einen ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientie- anzulegen und zu begrünen. rung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bau- 19. In den allgemeinen Wohngebieten sind auf der Fläche liche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste „WA 1“ mindestens 14 Baumanpflanzungen, und im Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, „WA 2“ mindestens zehn Baumanpflanzungen und auf der dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Fläche „WA 3“ mindestens 15 Baumanpflanzungen, im Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, urbanen Gebiet sind mindestens 18 Baumanpflanzungen dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein und in der Planstraße sind mindestens drei Baumanpflan- Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird. zungen vorzunehmen. 14. Gewerbliche Aufenthaltsräume sind entlang der S-Bahn- 20. Im Plangebiet sind die Dachflächen mit einer Neigung bis trasse, der Friedensallee und des Bahrenfelder Kirchen- zu 20 Grad mit einem mindestens 12 cm starken durch­ wegs durch geeignete Grundrissgestaltung der lärmabge- wurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft wandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit die Anordnung extensiv zu begrünen. Technische Dachaufbauten, Dach- an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten ausstiege, Dachterrassen, Belichtungsöffnungen oder nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Anlagen der Be- und Entlüftung sind ausnahmsweise Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und zulässig. Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 21. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und anderen unterirdischen Gebäudeteilen sind mit einem mindestens 15. In den mit „(C)“ bezeichneten überbaubaren Flächen des 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu verse- allgemeinen Wohngebietes „WA1“ und des urbanen Gebie- hen und zu begrünen. Ausnahmen für erforderliche Flä- tes ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bau­ chen für Terrassen, Wege, Freitreppen, Fahrradstellplätze, liche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wän- Feuerwehrzufahrten und Kinderspielflächen können den, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass zugelassen werden. Für Baumpflanzungen auf Tiefgaragen die Anhaltswerte der DIN 4150-2:1999-06 (Erschütterun- muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die gen im Bauwesen, Einwirkung auf Menschen in Gebäu- Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens den), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) und 100 cm betragen. Zeile 4 (allgemeine Wohngebiete nach BauNVO) eingehal- ten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und techni- 22. In den Vorgärten entlang der Friedensallee und des Bah- schen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre renfelder Kirchenwegs sind bauliche Nebenanlagen im Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Sinne des § 14 BauNVO unzulässig. Notwendige Zuwe- Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 gungen sind zulässig. (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 23. Ebenerdige Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Nummer 6.2, nicht über- Gebäuden sind unzulässig. schreitet. Die DIN 4150-2:1999-06 ist zu kostenfreier Ein- sicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt; Bezugs- 24. Innerhalb des Vorhabengebiets sind an geeigneten in öst­ quelle für DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Berlin. licher Richtung ausgerichteten Gebäudefassaden fünf Fledermauskästen, fünf Nistkästen für die Art Haus­ ­ 16. Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatz- sperling, fünf Nistkästen für die Art Hausrotschwanz pflanzungen mit standortgerechten großkronigen Laub- sowie fünf Kolonienistkästen mit je drei Nisthöhlen für bäumen vorzunehmen. Geringfügige Abweichungen von die Art Mauer­segler anzubringen oder in die Gebäude­ den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen wer- fassade oder in die Attika zu integrieren und dauerhaft zu den. unterhalten. 17. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerun- §3 gen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. (1) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ottensen 67 18. Für festgesetzte Baumpflanzungen und für Hecken sind wird im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu rückwirkend zum 18. Juni 2022 in Kraft gesetzt. erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm und (2) Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans werden die kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens bestehenden Bebauungspläne aufgehoben. Hamburg, den 6. August 2026. Das Bezirksamt Altona 216 Freitag, den 28. August 2026 HmbGVBl. Nr. 26 Feststellung und rückwirkende Inkraftsetzung der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 74 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs Vom 6. August 2026 Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 23.Juli 2026 (BGBl. I Nr. 226 S. 1, 55), in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Bauleit- planfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 18. November 2025 (HmbGVBl. S. 679), und § 1 der Weiterübertragungsver- ordnung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 3. Februar 2026 (HmbGVBl. S. 58), wird verord- net: §1 b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau- (1) Der Bebauungsplan Bahrenfeld 74 vom 21. Februar gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften 2022 (HmbGVBl. S. 129) für den in der Anlage durch eine über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä- durchgehende Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen chennutzungsplans und Bahrenfelder Chaussee, Von-Sauer-Straße und Silcherstraße c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht­ (Bezirk Altona, Ortsteil 216) wird festgestellt und im ergänzen- liche Mängel des Abwägungsvorgangs, den Verfahren nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs rück- wirkend in Kraft gesetzt. Das Plangebiet wird wie folgt wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- begrenzt: Bahrenfelder Chaussee – Von-Sauer-Straße – Sil- chung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem cherstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 216). Der Bebauungsplan Bezirksamt Altona unter Darlegung des die Verletzung mit Begründung wird beim Staatsarchiv zu kostenfreier Ein- begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. sicht für jedermann niedergelegt. §2 (2) Es wird auf Folgendes hingewiesen: Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachste- 1. Die Begründung des Bebauungsplans kann auch beim hende Vorschriften: Bezirksamt Altona während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim 1. In dem Baugebiet des Geltungsbereichs, das in dem Bau­ Bezirksamt vorhanden sind, können sie gegen Kosten­ stufenplan Bahrenfeld in der Fassung seiner erneuten Fest- erstattung erworben werden. stellung vom 14. Januar 1955 (Amtl

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.