Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters

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Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2026 S. 662 Ausfertigungsdatum 08.09.2026 Fassung

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Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2026 S. 662 Ausfertigungsdatum 08.09.2026 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner 127. Sitzung am 15. Juli 2026 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht. Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht. Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.