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Bekanntmachung des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters

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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner 127. Sitzung am 15. Juli 2026 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

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