Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen

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Quellenkennung: 343621. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:22.08.2019 Inkrafttreten04.07.2026 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Änderungsordnung vom 30. Juni 2026 (Brem.ABl. S. 771) Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 1006, 1359, 1360; 2021, S. 965; 2024, S. 1027; 2026, S. 824 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen vom 3. Juli 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 1006, 1359, 1360; 2021, S. 965; 2024, S. 1027; 2026, S. 824), zuletzt geändert durch Änderungsordnung vom 30. Juni 2026 (Brem.ABl. S. 771)"

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g, KP: Kombinationsprüfung (bestehend aus Prüfungs- und Studienleistungen), PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 1.1.2.2: Module und Prüfungsanforderungen, kleines Fach aus dem Bachelorstudium 1.1.2.2.a: Fachwissenschaft (German Studies), 6 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/ TP/ KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) GR2 Sprachreflexionen Language Reflexions WP 6 TP Einführung Phonologie/Morphologie, 3 CP PL: 1 SL: 0             Einführung Syntax, 3 CP PL: 1 SL: 0 GR3k Kinder- und Jugend-Literatur und - Medien Children’s and Young Adult Literature and Media WP 6 KP   PL: 1 SL: 2 GR4k Deutsch als Zweitsprache German as Second Language WP 6 KP   PL: 1 SL: 2 GR5 Vertiefung Literatur (professionsbezogen) Literature. ProfessionalConsolidation WP 6 KP   PL: 1 SL: 2 CP: Credit Points, K.-Ziffer: Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung (bestehend aus Prüfungs- und Studienleistungen), PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 1.1.2.2.b: Fachdidaktik (Teaching German), 12 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/ TP/ KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) FDD3 Sprachlich-literarische Lehr- und Lernprozesse analysieren und gestalten Supporting Learning German in Primary School Education P 6 KP   PL: 1 SL: 1 FDD4 Spezielle Fragen der Sprach-, Literatur- und Mediendidaktik Selected Topics in Teaching German in Primary School Education P 6 TP Fragen der Deutschdidaktik (1), 3 CP PL: 1 SL: 0 Fragen der Deutschdidaktik (2), 3 CP PL: 1 SL: 0 CP: Credit Points, K.-Ziffer: Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung (bestehend aus Prüfungs- und Studienleistungen), PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Anlage 1.2 Anlage 1.2 „Regelungen für das Fach Elementarmathematik inkl. der fachdidaktischen Anteile“, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 3 (Mathematik/Informatik) am 24. April 2019 Anlage zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad sind im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ (Kurztitel: „M.Ed. IP Grund“) der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung geregelt. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Anhang 1.2.1 stellt den jeweiligen Studienverlauf dar, Anhang 1.2.2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen. (2) entfällt. (3) Module werden als Pflichtmodule durchgeführt. (4) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache durchgeführt. (5) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Masterprüfungsordnungen der Universität Bremen (AT MPO) durchgeführt. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in der im Folgenden aufgeführten Form erfolgen: - Gestaltung einer Seminarsitzung: Eine Gestaltung einer Seminarsitzung umfasst die didaktische Aufbereitung eines Themas für die anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer. Es kann zusätzlich eine schriftliche Ausarbeitung vorgesehen werden. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Das Kompensationsprinzip wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß den Regelungen im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „M.Ed. IP Grund“. § 5 Zulassungsvoraussetzungen Außer im Rahmen der Regelungen des § 6 im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung „M.Ed. IP Grund“ gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Masterarbeit Es gibt keine Abweichungen von den Regelungen im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung „M.Ed. IP Grund“. § 7 Gesamtnote des Studienfaches (Fachnote) Die Fachnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Die Anlage 1.2 „Elementarmathematik“ tritt nach der Genehmigung der fachspezifischen Prüfungsordnung „M.Ed. IP Grund“ durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2019 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2019/20 im Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen ihr Studium im Fach „Elementarmathematik“ aufnehmen. (2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2019/20 ihr Studium begonnen haben, beenden ihr Studium gemäß den Regelungen der Anlage 1-2 für das Fach „Elementarmathematik“ im Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ vom 14. Mai 2014. Studierende, die bis zum 30. September 2022 keinen Abschluss erworben haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Prüfungsordnung. Ein entsprechender Antrag ist bis zum 15. November 2019 an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Genehmigt, Bremen, den 11. Juli 2019 Der Rektor der Universität Bremen - Anhang 1.2.1: Studienverlaufsplan „Elementarmathematik“ - Anhang 1.2.2: Module und Prüfungsanforderungen   - 1.2.2.a: Fachwissenschaft   - 1.2.2.b: Fachdidaktik Anhang 1.2.1 Anhang 1.2.1: Studienverlaufsplan Diese Studienverlaufspläne stellen eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Für das Studienfach „Elementarmathematik“, großes Fach oder kleines Fach aus dem Bachelorstudium (6 CP Fachwissenschaft + 12 CP Fachdidaktik) Elementarmathematik, großes oder kleines Fach aus dem Bachelorstudium ∑ Großes oder kleines Fach 18 CP 1. Jahr 1. Sem. EMDG3 Mathematische Lernumgebungen - Analyse aus fachlicher und fachdidaktischer Sicht, 6 CP MDG4 Mathematische Lernprozesse analysieren und gestalten, 6 CP   12 CP (+ 15 CP) 2. Sem.   (Schulpraktischer Teil 15 CP) 2. Jahr 3. Sem.   MDG5 Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik III,   6 CP 4. Sem.   6 CP Sem. = Semester, CP: Credit Points Anhang 1.2.2 Anhang 1.2.2: Module und Prüfungsanforderungen „Elementarmathematik“ 1.2.2.a: Fachwissenschaft (Studies in Mathematics), 6 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP PL/SL (Anzahl) EMDG3 Mathematische Lernumgebungen - Analyse aus fachlicher und fachdidaktischer Sicht Mathematical Learning Contexts - Analysis from Mathematical and Didactical Perspectives P 6 MP PL: 1 SL: 0 CP: Credit Points, K.-Ziffer: Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung (bestehend aus Prüfungs- und Studienleistungen), PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 1.2.2.b: Fachdidaktik (Teaching Mathematics), 12 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP PL/SL (Anzahl) MDG4 Mathematische Lernprozesse analysieren und gestalten Analyzing and Creating Mathematical Learning Processes P 6 KP SL: 1 PL: 1 MDG5 Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik III Selected Topics in Mathematics Education 3 P 6 MP PL: 1 SL: 0 CP: Credit Points, K.-Ziffer: Kennziffer, P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung (bestehend aus Prüfungs- und Studienleistungen), PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Anlage 1.3 „Regelungen für das Fach Inklusive Pädagogik“, beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 12 (Erziehungs- und Bildungswissenschaften) am 19. Dezember 2019 (Neufassung) Anlage zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad sind im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ (Kurztitel: „M.Ed. IP Grund“) der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Die im Studienfach absolvierten Förderschwerpunkte werden im Zeugnis ausgewiesen. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Anhang 1.3.1 stellt den Studienverlauf dar, Anhang 1.3.2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen. In diesen Anhängen werden Studierende je nach absolvierten Bachelorstudium unterschiedlichen Studienverläufen zugeordnet. Die Pflichtmodule mit Ausnahme des Moduls Masterarbeit und Module zur Vertiefung der Förderschwerpunkte im Wahlpflichtbereich I sind in den beiden Studienverläufen in einem unterschiedlichen Umfang zu absolvieren. (2) entfällt. (3) Module werden als Pflicht- und Wahlpflichtmodule durchgeführt. (4) Pflichtmodule werden in deutscher Sprache durchgeführt. Wahlpflichtmodule können in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden, wobei englischsprachige immer parallel zu deutschsprachigen Angeboten erfolgen. (5) Das Fach Inklusive Pädagogik umfasst je nach Vorstudium (Näheres siehe Anhang 1.3.1) Pflichtmodule mit fachrichtungsübergreifenden Inhalten der Förderschwerpunkte in Höhe von 10 CP oder 12 CP sowie zusätzlich zwei Wahlpflichtbereiche: a) Im Wahlpflichtbereich I ist die ‚,Vertiefung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte” je nach absolviertem Bachelorstudium in einem unterschiedlichen Umfang zu absolvieren. Wurde im Bachelor gemäß BPO 2011, zuletzt geändert 2017, studiert (BPO 2011/17), sind mindestens 14 CP zu absolvieren. Wurde im Bachelor gemäß BPO 2019 in jeweils geltender Fassung (BPO 2019) studiert, sind mindestens 12 CP zu belegen. Im Wahlpflichtbereich I sind nur die Förderschwerpunkte wählbar, die im Bachelorstudium absolviert und nicht als freiwillige Zusatzleistung im Bachelorstudium ausgewiesen wurden. b) Portfolio mit Lerntagebuchanteilen: In einem Portfolio mit Lerntagebuchanteilen sind bearbeitete Aufgaben so zusammengestellt und reflektiert, dass deren Bezüge zueinander sowie die Lehr-Lern-Prozesse im Rahmen des Modul- bzw. Veranstaltungsverlaufs deutlich werden. (6) Im Bereich Erziehungswissenschaften werden in den Modulen EW-L IP5 und MA-UM-HET-IP Kompetenzen erworben, die spezifisch auf Inklusive Pädagogik ausgerichtet sind. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den im Folgenden aufgeführten Formen erfolgen: a) Empirische Erkundung mit schriftlicher Dokumentation: Die Studierenden führen selbstständig eine empirische Erkundung in einem ausgewählten Praxisfeld durch. Die empirische Erkundung wird forschungsmethodisch begründet und ausgewertet. b) Portfolio mit Lerntagebuchanteilen: In einem Portfolio mit Lerntagebuchanteilen sind bearbeitete Aufgaben so zusammengestellt und reflektiert, dass deren Bezüge zueinander sowie die Lehr-Lern-Prozesse im Rahmen des Modul- bzw. Veranstaltungsverlaufs deutlich werden. c) Entwicklung didaktischer Materialien: Die Studierenden entwickeln eigenständig didaktische Materialien für den Einsatz im inklusiven Kontext und begründen diese theoriegeleitet. d) Ausstellung mit Präsentation und schriftlicher Dokumentation: Eine Ausstellung kann Resultat einer Erkundung, Exkursion oder vertiefenden Auseinandersetzung mit einem spezifischen Themengebiet sein. e) Studien-Praxis-Projekt (SPP): Präsentation des SPP-Projekts und Anfertigung eines Reflexionsberichts. f) Bericht zur Fallarbeit: Die diagnostischen Erkenntnisse der praktischen Fallarbeit in der Schule werden schriftlich dargelegt und münden in einen Förderplan, dessen Durchführung beschrieben und reflektiert wird. g) Projektarbeit: Auf Grundlage einer mit den Lehrenden abgestimmten Projektkonzeption können Studierende ein selbstverantwortetes Projekt durchführen. Sie dokumentieren die Durchführung in einer abgestimmten Art und Weise und präsentieren diese Dokumentation im Seminar. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Das Kompensationsprinzip wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß den Regelungen im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung „M.Ed. IP Grund“. § 5 Zulassungsvoraussetzungen Außer im Rahmen der Regelungen des § 6 im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung „M.Ed. IP Grund“ gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Masterarbeit Es gibt keine Abweichungen von den Regelungen im zentralen Teil der fachspezifischen Prüfungsordnung „M.Ed. IP Grund“. § 7 Gesamtnote des Studienfaches (Fachnote) Die Fachnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Die Anlage 1.3 „Inklusive Pädagogik“ tritt nach der Genehmigung der fachspezifischen Prüfungsordnung „M.Ed. IP Grund“ durch die Rektorin oder den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2019/20 im Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ an der Universität Bremen ihr Studium im Fach „Inklusive Pädagogik“ aufnehmen. (2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2019/20 ihr Studium begonnen haben, beenden ihr Studium gemäß den Regelungen der Anlage 1-3 für das Fach „Inklusive Pädagogik“ im Masterstudiengang „Lehrämter Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und Grundschule“ vom 27. Juni 2013, zuletzt berichtigt am 7. Juli 2017. Studierende, die bis zum 30. September 2022 keinen Abschluss erworben haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Prüfungsordnung. Ein entsprechender Antrag ist bis zum 15. November 2019 an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Genehmigt, Bremen, den 20. Dezember 2019 Der Rektor der Universität Bremen Anhang 1.3.1: Studienverlaufspläne ‚,Inklusive Pädagogik” großes Fach 1.3.1.a: Bachelorstudium gemäß der Anlage 1.3 ‚,Regelungen für das Fach Inklusive Pädagogik” vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert am 28. Juni 2017, zur fachspezifischen Prüfungsordnung ‚,Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs” vom 21. Juni 2011 in der jeweils geltenden Fassung (Vorstudium nach BPO 2011/17) 1.3.1.b: Bachelorstudium gemäß der Anlage 1.3 ‚,Regelungen für das Fach Inklusive Pädagogik” vom 12. Juni 2019 in der jeweils geltenden Fassung, zur fachspezifischen Prüfungsordnung ‚,Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs” vom 3. Juli 2019 in der jeweils geltenden Fassung (Vorstudium nach BPO 2019) Anhang 1.3.2: Module und Prüfungsanforderungen Studienfach ‚,Inklusive Pädagogik”   1.3.2.1: Masterarbeit   1.3.2.2: Pflichtmodule   1.3.2.2.a: Pflichtmodule, 10 CP (Vorstudium nach BPO 2011/17)   1.3.2.2.b: Pflichtmodule, 12 CP (Vorstudium nach BPO 2019)   1.3.2.3: Module des Wahlpflichtbereichs I   1.3.2.3.a: Förderschwerpunkt/Diagnostik, 6 CP   1.3.2.3.b: Vertiefung der Förderschwerpunkte, 8 CP   1.3.2.3.c: Vertiefung der Förderschwerpunkte, 6 CP   1.3.2.4: Module des Wahlpflichtbereichs II (6 CP) Anhang 1.3.1 Anhang 1.3.1: Studienverlaufspläne „Inklusive Pädagogik“ großes Fach 1.3.1.a: Bachelorstudium gemäß der Anlage 1.3 ‚,Regelungen für das Fach Inklusive Pädagogik” vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert am 28. Juni 2017, zur fachspezifischen Prüfungsordnung ‚,Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs” vom 21. Juni 2011 in der jeweils geltenden Fassung (Vorstudium nach BPO 2011/17) Inklusive Pädagogik, großes Fach aus dem Bachelorstudium ∑ 30 CP + 21 CP (+ 15 CP)   Pflichtmodule mit fachrichtungsübergreifenden Inhalten der Förderschwerpunkte (10 CP) Wahlpflichtbereich I: Vertiefung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte (14 CP) Wahlpflichtbereich II: Anfangsunterricht in heterogenen Lerngruppen (6 CP) Masterarbeit und Schulpraktischer Teil   1.Jahr 1. Sem.   IP-GS-8 Inklusive Didaktik - Vertiefung und Begleitung Praxissemester, Ein Modul aus dem Wahlpflichtbereich „Vertiefung der Förderschwerpunkte“, siehe Anhang 1.3.2.3.b, 4 CP     10 CP (+ 15 CP)   2. Sem.   6 CP     (Schulpraktischer Teil, 15 CP)   2. Jahr 3. Sem.     Ein Modul aus dem Wahlpflichtbereich„Förderschwerpunkt/Diagnostik“, siehe Anhang 1.3.2.3.a, 6 CP Ein zweites Modul aus dem Wahlpflichtbereich „Vertiefung der Förderschwerpunkte“, siehe Anhang 1.3.2.3.b, 4 CP IP-GS-AU-Ma oder IP-GS-AU-Deu oder IP-GS-AU-ISSU Anfangsunterricht, siehe Anhang 1.3.2.4, 6 CP   16 CP   4. Sem. IP-GS-12 Querlagen der Förderschwerpunkte, 4 CP       IP-GS-11n Modul Masterarbeit (inkl. Kolloquium), 21 CP 4 CP + 21 CP Sem.: Semester, CP: Credit Points, inkl.: inklusive 1.3.1.b: Bachelorstudium gemäß der Anlage 1.3 ‚,Regelungen für das Fach Inklusive Pädagogik” vom 12. Juni 2019 in der jeweils geltenden Fassung, zur fachspezifischen Prüfungsordnung ‚,Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs” vom 3. Juli 2019 in der jeweils geltenden Fassung (Vorstudium nach BPO 2019) Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Studienfach ‚,Inklusive Pädagogik”; absolviert wurde im Bachelorstudium das Fach ‚,Inklusive Pädagogik” als großes Fach gemäß der oben genannten Anlage 1.3 vom 12. Juni 2019 in der jeweils geltenden Fassung. Inklusive Pädagogik, großes Fach aus dem Bachelorstudium Σ 30 CP 21 CP (+ 15 CP)   Pflichtmodule mit fachrich- tungsübergreifenden Inhalten der Förderschwer- punkte (12 CP) Wahlpflicht- bereich I: Vertiefung der sonderpädago- gischen Förder- schwerpunkte (12 CP) Wahlpflicht- bereich II: Anfangsunter- richt in hetero- genen Lern- gruppen (6 CP) Masterar- beit und Schulprak- tischer Teil 1. Jahr 1. Sem. IP-GS-7 Kooperation und Beratung, 6 CP IP-GS-8 Inklusive Didaktik - Vertiefung und Begleitung Praxissemester, 6 CP       12 CP (+ 15 CP) 2. Sem.       (Schulpraktischer Teil, 15 CP) 2. Jahr 3. Sem.     ein Modul aus dem Wahlpflichtbereich „Förderschwerpunkte/Diagnostik“, siehe Anhang 1.3.2.3.a, 6 CP IP-GS-AU-Ma oder IP-GS-AU-Deu oder IP-GS-AU-ISSU Anfangsunterricht, s. Anhang 1.3.2.4, 6 CP   12 CP 4. Sem.     ein Modul aus dem Wahlpflichtbereich „Förderschwerpunkte/Querlagen“, siehe Anhang 1.3.2.3.c, 6 CP   IP-GS-11n Modul Masterarbeit (inkl. Kolloquium), 21 CP 6 CP + 21 CP Sem.: Semester, CP: Credit Points, inkl.: inklusive Anhang 1.3.2 Anhang 1.3.2: Module und Prüfungsanforderungen Studienfach „Inklusive Pädagogik“ 1.3.2.1: Masterarbeit (Master Thesis), 21 CP K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) IP-GS-11n Modul Masterarbeit (inklusive Kolloquium) Module Master Thesis (including Colloquium) P 21 TP Masterarbeit und Kolloquium, 15 CP PL: 2 SL: 0 Forschungstätigkeit und Begleitseminar, 6 CP PL: 0 SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 1.3.2.2: Pflichtmodule mit fachrichtungsübergreifenden Inhalten der Förderschwerpunkte (Compulsory Modules with Cross-disciplinary Contents of Special Educational Needs) a) Studierende, die gemäß Studienverlaufsplan Anhang 1.3.1.a studieren, absolvieren neben dem Modul ‚,Masterarbeit” Pflichtmodule im Gesamtumfang von 10 CP. Die zu absolvierenden Module sind in Tabelle 1.3.2.2.a abgebildet. b) Studierende, die gemäß Studienverlaufsplan Anhang 1.3.1.b studieren, absolvieren neben dem Modul ‚,Masterarbeit” Pflichtmodule im Gesamtumfang von 12 CP. Die zu absolvierenden Module sind in Tabelle 1.3.2.2.b abgebildet. 1.3.2.2.a Pflichtmodule, 10 CP: Studierende gemäß Studienverlauf nach Anhang 1.3.1.a (Vorstudium nach BPO 2011/17) K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) IP-GS-12 Querlagen der Förderschwerpunkte Interdisciplinary Special Educational Needs P 4 MP   PL: 0 SL: 1 IP-GS-8 Inklusive Didaktik - Vertiefung und Begleitung Praxissemester In-depth Exploration on Inclusive Teaching and Learning and Supervision of Teaching Practice P 6 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 1.3.2.2.b Pflichtmodule, 12 CP: Studierende gemäß Studienverlauf nach Anhang 1.3.1.b (Vorstudium nach BPO 2019) K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung CP bei TP PL/SL (Anzahl) IP-GS-7 Kooperation und Beratung Cooperation and Counseling P 6 MP   PL: 1 SL: 0 IP-GS-8 Inklusive Didaktik - Vertiefung und Begleitung Praxissemester In-depth Exploration on Inclusive Teaching and Learning and Supervision of Teaching Practice P 6 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 1.3.2.3: Module des Wahlpflichtbereichs I ‚,Vertiefung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte” (Compulsory Elective Modules, Special Educational Needs – Specialization) In diesem Wahlpflichtbereich sind nur die Förderschwerpunkte wählbar, die im Bachelorstudium absolviert und nicht als freiwillige Zusatzleistung im Bachelorstudium ausgewiesen wurden. Studierende, die gemäß Studienverlaufsplan Anhang 1.3.1.a (Vorstudium nach BPO 2011/17) studieren, absolvieren den Wahlpflic

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.