Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 4 vom 30.01.2026, Seiten 29 – 50, Größe: 574 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2026-01-30

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29 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 4 FREITAG, DEN 30. JANUAR 2026 Tag Inhalt Seite 16. 1. 2026 Sechste Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beruflicher Bildungs- gänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 223-1-34, 223-1-65, 223-1-66 27. 1. 2026 Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Pauschalförderungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 2126-1-1 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Sechste Verordnung zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beruflicher Bildungsgänge Vom 16. Januar 2026 Artikel 1 lung nach § 8 Absatz 2, ob der Abschluss dem mittleren Schulabschluss gleichwertig ist, die Zeugnisnote in eine auf Änderung der Verordnung über die Ausbildung die Niveaustufe B1 des GER bezogene Note umzurechnen. an einer Berufsschule Die Umrechnung nach den Sätzen 2 und 3 erfolgt nach Auf Grund von § 20 Absatz 2 Satz 2, § 44 Absatz 4 Satz 1 und Maßgabe der folgenden Tabelle: § 46 Absatz 2 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 27. Mai 2024 Note auf dem Note auf dem Note auf dem Note auf dem (HmbGVBl. S. 124), und § 1 Nummern 5, 14 und 16 der Niveau A2 Niveau B1 Niveau B2 Niveau C1 Weiter­ übertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 1 1 2010 (HmbGVBl. S. 324), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 1 2 (HmbGVBl. S. 433, 434), wird verordnet: 1 2 3 § 6 Absatz 1 der Verordnung über die Ausbildung an einer 2 3 4 Berufsschule vom 11. September 2017 (HmbGVBl. S. 263), 2 3 4 5 zuletzt geändert am 16. September 2022 (HmbGVBl. S. 483), erhält folgende Fassung: 3 4 5 4 5 „(1) Im Zeugnis wird neben der Note in Fachenglisch ver- 6 merkt, auf welcher Niveaustufe des Gemeinsamen Europäi- 5 6 6 schen Referenzrahmens für Sprachen (GER) der Unterricht 6 erteilt wurde. Wurde der Unterricht auf dem Niveau B1, B2 oder C1 des GER erteilt, so ist für die Feststellung, ob der Ungenügende Leistungen auf dem Niveau B1 werden je Abschluss der Berufsschule nach § 7 erreicht ist, für die nach Leistungsstand der Schülerin beziehungsweise des Berechnung der Durchschnittsnote und für die Feststellung Schülers mit den Noten „mangelhaft“ oder „ungenügend“ nach § 8 Absatz 1, ob der Abschluss dem erweiterten ersten bezogen auf das Niveau A2 bewertet, ungenügende Leistun- allgemeinbildenden Schulabschluss gleichwertig ist, die gen auf dem Niveau B2 mit den Noten „ausreichend“ bis Zeugnisnote in eine auf die Niveaustufe A2 des GER bezo- „ungenügend“ bezogen auf das Niveau A2 und ungenü- gene Note umzurechnen. Wurde der Unterricht auf dem gende Leistungen auf dem Niveau C1 mit der Note „befrie- Niveau B2 oder C1 des GER erteilt, so ist für die Feststel- digend“ bis „ungenügend“ auf das Niveau A2.“ 30 Freitag, den 30. Januar 2026 HmbGVBl. Nr. 4 Artikel 2 Baumaßnahmen im Straßen- 9 120 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fach- bau planen und ausführen schulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer der Fachberei- Bauschäden analysieren und che Technik, Wirtschaft und Gestaltung 10 140 Sanierungskonzepte erstellen Auf Grund von § 8 Absatz 4, § 24 Absatz 2, § 42 Absatz 6, 11 Gebäude energetisch sanieren 140 § 46 Absatz 2 und § 47 Absatz 2 des Hamburgischen Schulge- Bauliche Maßnahmen im setzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert 12 Bereich Ausbau planen und 120 am 27. Mai 2024 (HmbGVBl. S. 124), und § 1 Nummern 2, 7, durchführen 12, 16 und 17 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), zuletzt geändert am Planung und Durchführung 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 434), wird verordnet: eines berufsspezifischen Pro- 13 jektes aus den betrieblichen 120 Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschulen Einsatzbereichen von Techni- mit zweijähriger Ausbildungsdauer der Fachbereiche Technik, kerinnen und Technikern Wirtschaft und Gestaltung vom 16. Juli 2002 (HmbGVBl. Summe Fachrichtungs­ S. 151, 164), zuletzt geändert am 12. September 2021 1800 bezogener Unterricht (HmbGVBl. S. 637, 641), wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erhalten die Buchstaben e bis h folgende Fassung: Unter- „e) Holztechnik, Fachrichtungs­übergreifender richts- Unterricht f) Informationstechnik, stunden g) Karosserie- und Fahrzeugbautechnik, Fachenglisch 120 h) Luftfahrttechnik,“. Sprache und Kommunikation 120 2. § 7 wird wie folgt geändert: Wirtschaft und Gesellschaft 80 2.1 In Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 Satz 4 werden jeweils die Mathematik (bP) 160 Wörter „im turnusmäßigen Wechsel“ gestrichen. Wahlpflichtbereich 120 2.2 Absatz 4 wird wie folgt geändert: Summe Fachrichtungsübergreifen- 600 der Unterricht 2.2.1 Satz 4 erhält folgende Fassung: Summe der Schülergrundstunden 2400 „Die Präsentation der Facharbeit dauert 30 bis 40 Minu- ten; sie ist innerhalb des letzten Schulhalbjahres zu hal- ten.“ Fachrichtung Bautechnik (Abendform) 2.2.2 Satz 5 wird gestrichen. 3. Anlage 1 wird wie folgt geändert: Unter- Lern- Fachrichtungsbezogener richts- 3.1 Nummer 1 erhält folgende Fassung: feld Unterricht stunden „1. Fachbereich Technik Arbeiten und Baumaßnah- a) Fachrichtung Bautechnik (Tagesform) 1 140 men vorbereiten und planen Unter- Materialien und Baustoffe Lern- Fachrichtungsbezogener 2 100 richts- ermitteln und auswählen feld Unterricht stunden Konstruktionen auswählen 3 100 Arbeiten und Baumaßnah- und planen 1 180 men vorbereiten und planen Bauprojekte planen und Materialien und Baustoffe 4 Genehmigungsverfahren 120 2 120 vorbereiten ermitteln und auswählen Konstruktionen auswählen Bauleistungen ausschreiben 3 140 5 und für die Vergabe vorbe- 100 und planen reiten Bauprojekte planen und 4 Genehmigungsverfahren 140 Ver- und Entsorgungsanlagen 6 100 vorbereiten planen und ausführen Bauleistungen ausschreiben Bauablauf vorbereiten und 5 und für die Vergabe vorbe- 120 7 Bauüberwachung durchfüh- 120 reiten ren Ver- und Entsorgungsanlagen Tragwerke konstruieren, 6 140 8 160 planen und ausführen detaillieren und ausführen Bauablauf vorbereiten und Baumaßnahmen im Straßen- 9 100 7 Bauüberwachung durchfüh- 140 bau planen und ausführen ren Bauschäden analysieren und 10 100 Tragwerke konstruieren, Sanierungskonzepte erstellen 8 180 detaillieren und ausführen 11 Gebäude energetisch sanieren 100 HmbGVBl. Nr. 4 Freitag, den 30. Januar 2026 31 Bauliche Maßnahmen im Chromatografische Analyse- 12 Bereich Ausbau planen und 80 11 verfahren durchführen und 80 durchführen auswerten Planung und Durchführung Verfahren der Molekular- eines berufsspezifischen Pro- 12 genetik durchführen und 80 13 jektes aus den betrieblichen 120 beurteilen Einsatzbereichen von Techni- Ökonomische Zusammen- kerinnen und Technikern 13 hänge im Unternehmen 80 Individualisierte Lernformen 360 analysieren Summe Fachrichtungs­ Validität von quantitativen 1800 bezogener Unterricht Analysen mit statistischen 14 80 Verfahren prüfen und beur- teilen Unter- Planung und Durchführung Fachrichtungsübergreifender richts- eines berufsspezifischen Pro- Unterricht stunden 15 jektes aus den betrieblichen 160 Fachenglisch 120 Einsatzbereichen von Techni- Sprache und Kommunikation 120 kerinnen und Technikern Wirtschaft und Gesellschaft 80 Individualisierte Lernformen 480 Mathematik (bP) 160 Summe Fachrichtungs­ 1880 bezogener Unterricht Wahlpflichtbereich 120 Summe Fachrichtungs­ 600 Unter- übergreifender Unterricht Fachrichtungsübergreifender richts- Summe der Schülergrundstunden 2400 Unterricht stunden Fachenglisch 80 b) Fachrichtung Chemietechnik (Abendform) Sprache und Kommunikation 160 Unter- Wirtschaft und Gesellschaft 120 Lern- Fachrichtungsbezogener richts- feld Unterricht Mathematik (bP) 160 stunden Volumetrische Methoden Summe Fachrichtungsübergreifen- 1 80 520 durchführen und auswerten der Unterricht Synthesen unterschiedlicher Summe der Schülergrundstunden 2400 2 Stoffklassen durchführen und 80 bewerten c) Fachrichtung Elektrotechnik (Tagesform) Arbeitsprozesse im Labor 3 und Betrieb sicherstellen, do- 80 Unter- Lern- Fachrichtungsbezogener kumentieren und zertifizieren richts- feld Unterricht Spektrometrische Analyse- stunden 4 methoden durchführen und 80 Geräte und Baugruppen der auswerten Energie- und Automatisie- 1 120 Prozess- und Bedarfspla- rungstechnik analysieren, 5 nung eines Laborbetriebes 120 auswählen und prüfen optimieren Verfahrens- und/oder ferti- Industrielle Produktionspro- gungstechnische Prozesse 2 140 6 zesse analysieren, beurteilen 80 analysieren und messtech- und optimieren nisch überwachen Verfahren zur Strukturauf- Elektrische Anlagen sowie klärung organischer Verbin- Gebäude installationstech- 7 80 3 120 dungen durchführen und nisch analysieren, errichten interpretieren und dokumentieren Qualität von chemisch-tech- Anlagen der Gebäudetech- 8 nischen Prozessen bewerten 80 4 nik planen und in Betrieb 120 und sicherstellen nehmen Struktur und Eigenschaften Steuerungssysteme planen, von Zellsystemen und Natur- 5 realisieren und in Betrieb 120 9 80 nehmen stoffen charakterisieren und analysieren Elektrische Maschinen di- 6 120 Personalwirtschaftliche mensionieren und integrieren 10 Aufgaben und Marketingstra- 160 Industrielle IT-Systeme ein- 7 120 tegien wahrnehmen richten und anpassen 32 Frei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.