Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 21 vom 24.06.2025, Seiten 393 – 432, Größe: 1,6 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-06-24

Quellenkennung: gazette-2025-021. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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160 Praxisseminar 120 Zwischensumme 280 Summe aus Nummern 1 bis 3 1980 2220 4. Berufspraktische Ausbildung Sozialpädagogische Praxis 900 Gesamtsumme aus Nummern 1 bis 4 2880 3120“ §2 2026 die Ausbildung nach § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummern 1, 3 (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. und 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfach- (2) Für Schülerinnen und Schüler, die sich am 1. August schule für Sozialpädagogische Assistenz in der am 31. Juli 2025 2025 bereits in der Ausbildung der Berufsfachschule für sozial- geltenden Fassung antreten werden, gelten die bisherigen Vor- pädagogischen Assistenz befinden, oder die vor dem 1. Februar schriften bis zum Abschluss des Bildungsganges fort. Hamburg, den 10. Juni 2025. Die Behörde für Schule und Berufsbildung HmbGVBl. Nr. 21 Dienstag, den 24. Juni 2025 429 Siebenundfünfzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek Vom 12. Juni 2025 Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset- zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020 (HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet: §1 2. Nummer 2 auf das QUARREE Wandsbek, die Straßen Sonntagsöffnung am 6. Juli 2025 Wandsbeker Marktstraße zwischen Brauhausstraße und Ring 2, und auf die Schloßstraße von Wandsbeker Markt- (1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 6. Juli 2025, in straße bis zum Ring 2 (BID-Bereich), der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der Veranstaltungen 3. Nummer 3 auf das Alstertal Einkaufszentrum Kritenbarg/ Heegbarg bis zum Saseler Damm, 1. „Flohmeile Duvenstedt“, 2. „SommerGenuss in Wandsbek“, 4. Nummer 4 auf die Verkaufsstelle Walddörferstraße 140 3. „Inklusion & Integration“, beschränkt. 4. „Inklusion und Integration – Interkultureller Wohnraum- §2 Workshop“. Schlussvorschrift (2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den 1. Nummer 1 auf den Duvenstedter Damm vom Trilluper Weg Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt bis Poppenbütteler Chaussee/Ecke Mesterbrooksweg, Lohe geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt ab Kreisel bis Haus Nummer 12, unberührt. Hamburg, den 12. Juni 2025. Das Bezirksamt Wandsbek 430 Dienstag, den 24. Juni 2025 HmbGVBl. Nr. 21 Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden und anderer Gesetze Vom 13. Juni 2025 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Artikel 1 Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden Schlussvorschriften Das Gesetz über Verwaltungsbehörden in der Fassung vom (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. 30. Juli 1952 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Lan- (2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes desrechts I 2000-a), zuletzt geändert am 20. Dezember 2022 (HmbGVBl. 2023 S. 11), wird wie folgt geändert: 1. sind 1. § 4 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: a) das Amt für Familie und „Fachbehörden sind: b) der Landesbetrieb Erziehung und Beratung – LEB – der bisherigen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, 1. die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Familie und Integration der Behörde für Schule, Familie 2. die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, und Berufsbildung zugeordnet, 3. die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleich- 2. sind stellung, a) die Abteilung Arbeitsmarktpolitik, Steuerung team. 4. die Behörde für Kultur und Medien, arbeit.hamburg, bestehend aus den Referaten 5. die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration, aa) Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steu- erung Jobcenter team.arbeit.hamburg (AI 31) sowie 6. die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, die Wahrnehmung der Aufgaben des kommunalen 7. die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Trägers im Rahmen der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter team.arbeit.hamburg gemäß § 44b Ab- 8. die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, satz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch 9. die Behörde für Inneres und Sport, in der Fassung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 852, 10. die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrar- 2094), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. wirtschaft, I Nr. 57 S. 1, 6), 11. die Behörde für Finanzen und Bezirke.“ bb) Fachkräftesicherung und zielgruppenorientierte Arbeitsmarktpolitik, 2. In § 6 Absatz 1 wird das Wort „Finanzbehörde“ durch die cc) Programmsteuerung Europäischer Sozialfonds Bezeichnung „Behörde für Finanzen und Bezirke“ ersetzt. (ESF), Artikel 2 dd) Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Zuwanderern und Änderung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes ee) Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen/ In § 11 Absatz 3 Nummer 2 des Hamburgischen Personal- IQ Netzwerk Hamburg und vertretungsgesetzes vom 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 299), b) die Referate zuletzt geändert am 22. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 166, 173), wird das Wort „Finanzbehörde“ durch die Bezeichnung aa) ESF-Zuwendungen und „Behörde für Finanzen und Bezirke“ ersetzt. bb) Zuwendungen Arbeitsmarktpolitik aus der Abteilung Projekt- und Zuwendungssteuerung Artikel 3 der bisherigen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Änderung des Stadtreinigungsgesetzes Familie und Integration der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation zugeordnet, In § 2 Absatz 7 Satz 3 des Stadtreinigungsgesetzes vom 9. März 1994 (HmbGVBl. S. 79), zuletzt geändert am 3. sind 28. November 2017 (HmbGVBl. S. 361, 362), wird das Wort a) das Amt Bezirksverwaltung, „Finanzbehörde“ durch die Bezeichnung „für die Finanzen b) das Amt Hamburg Service im Geschäftsbereich der für zuständigen Behörde“ ersetzt. die Bezirke zuständigen Behörde gemäß § 4 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden in der Artikel 4 Fassung vom 30. Juli 1952 (Sammlung des bereinigten Änderung der Landeshaushaltsordnung hamburgischen Landesrechts I 2000-a), zuletzt geändert am 20. Dezember 2022 (HmbGVBl. 2023 S. 11), sowie In § 81 Absatz 2 Sätze 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. c) die Stabsstelle Digitalisierung und IT der Bezirksämter S. 503), zuletzt geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268), der bisherigen Behörde für Wissenschaft, Forschung, wird jeweils das Wort „Finanzbehörde“ durch die Bezeich- Gleichstellung und Bezirke der Behörde für Finanzen und nung „für die Finanzen zuständigen Behörde“ ersetzt. Bezirke zugeordnet, HmbGVBl. Nr. 21 Dienstag, den 24. Juni 2025 431 4. ist die Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirats aus dem cc) Programmsteuerung Europäischer Sozialfonds Amt für Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammen- (ESF), halt der bisherigen Behörde für Wissenschaft, Forschung, dd) Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Gleichstellung und Bezirke der Behörde für Gesundheit, Zuwanderern sowie Soziales und Integration zugeordnet. ee) Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen/ (3) Zum selben Zeitpunkt mit der Neuorganisation nach IQ Netzwerk Hamburg, und Absatz 2 sind die Angehörigen des öffentlichen Dienstes b) Referate 1. des Amtes für Familie der bisherigen Behörde für Arbeit, aa) ESF-Zuwendungen und Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung versetzt, bb) Zuwendungen Arbeitsmarktpolitik 2. der aus der Abteilung Projekt- und Zuwendungssteuerung a) Abteilung Arbeitsmarktpolitik, Steuerung team.arbeit. der bisherigen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, hamburg, bestehend aus den Referaten Familie und Integration in die Behörde für Wirtschaft, aa) Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik und Steu- Arbeit und Innovation versetzt, erung Jobcenter team.arbeit.hamburg sowie diejeni- 3. des Amtes Bezirksverwaltung und der Stabsstelle Digitali- gen, denen gemäß § 44g Absatz 1 des Zweiten sierung und IT der Bezirksämter der bisherigen Behörde Buches Sozialgesetzbuch Tätigkeiten bei der für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke in gemeinsamen Einrichtung Jobcenter team.arbeit. die Behörde für Finanzen und Bezirke versetzt, hamburg zugewiesen wurden und deren Zuweisung 4. der Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirats aus dem Amt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes für Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammenhalt fortbesteht, unter Beibehaltung dieser Zuweisung, der bisherigen Behörde für Wissenschaft, Forschung, bb) Fachkräftesicherung und zielgruppenorientierte Gleichstellung und Bezirke in die Behörde für Gesundheit, Arbeitsmarktpolitik, Soziales und Integration versetzt. Ausgefertigt Hamburg, den 13. Juni 2025. Der Senat 432 Dienstag, den 24. Juni 2025 HmbGVBl. Nr. 21 Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.