Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 21 vom 24.06.2025, Seiten 393 – 432, Größe: 1,6 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-06-24

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zur Verfügung stehen werden. Mit der Zielsetzung, bei größeren Neubauvorhaben, insbesondere auch in innerstädtischen, nachgefragten Lagen, ei- nen Anteil von 35 v. H. öffentlich geförderten Wohnungen zu errichten, leistet die Wohnungs- politik einen wichtigen Beitrag gegen die soziale Segregation und für gemischte Quartiere. Auch auf privaten Flächen wird mit städtebaulichen Verträgen bei Planänderungen und Befrei- ungsanträgen ein Anteil von 35 v. H. geförderter Wohnungsbau auf den dadurch zusätzlich entstehenden Wohnflächen angestrebt. Ebenfalls eingefordert wird ein Anteil von 10 v. H. der Neubauwohnungen für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Bindungen). Auch im ungebundenen Bestand steht bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere die ungebundenen Wohnungsbestände der SAGA (siehe auch Nummer 2.5) und der Wohnungsbaugenossenschaften. Sie beteiligen sich auf Grundlage der Vereinbarun- gen im Bündnis für das Wohnen am Mietwohnungsneubau. Zusätzlich mobilisiert und entwickelt die Freie und Hansestadt Hamburg als größte Grund- stückseigentümerin in Hamburg neue Flächenpotentiale, insbesondere für den Geschosswoh- nungsbau, die mithilfe des Instruments der Konzeptausschreibung nicht nur quantitativ, son- dern auch qualitativ zur Verbesserung der Wohnungsversorgung beitragen (siehe auch Num- mer 2.6). Daneben beschleunigt der Senat die Baugenehmigungsverfahren der Stadt (siehe Nummer 2.7) und hat durch die Initiative Kostenreduziertes Bauen (Hamburg-Standard) ein Projekt zur Reduzierung von Baukosten geschaffen, um den Wohnungsneubau langfristig zu fördern und bezahlbares Wohnen zu gewährleisten (siehe Nummer 2.8). Außerdem wird mit- hilfe des Zweckentfremdungsrechts der Wohnungsbestand geschützt (siehe Nummer 2.9). Zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum hat der Senat 2022 zudem basierend auf dem Gesamtkonzept aus 2016 ein 7-Punkte-Programm (WA-Wohnraumversorgungspaket 2030) mit verschiedenen Maßnahmen beschlossen, das seitdem umgesetzt wird (siehe Nummer 2.10). Diese Maßnahmen wird der Senat auch in den kommenden Jahren fortsetzen, um eine Ent- spannung des Hamburger Wohnungsmarktes zu erreichen und bezahlbare Mieten zu sichern. Im Einzelnen: 2.1 Bündnis für das Wohnen in Hamburg Seit 2011 setzt der Hamburger Senat mit dem Bündnis für das Wohnen in Hamburg auf eine kooperative Wohnungspolitik. Mit einer Vereinbarung für die 20. Legislaturperiode 2011 hat der Hamburger Senat die Zusammenarbeit begonnen und in der 21. Legislaturperiode (2015- 2020) sowie in der 22. Legislaturperiode (2020-2025) fortgesetzt. Die jeweilige Vereinbarung beinhaltet konkrete Ziele und Maßnahmen, um die angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung in Hamburg auf einem dauerhaft hohen Niveau aktiv weiterzuentwickeln. Eine Fortsetzung des Bündnisses für das Wohnen auch in der 23. Legislaturperiode wird ange- strebt. 21 414 Dienstag, den 24. Juni 2025 HmbGVBl. Nr. 21 Höchste Priorität in den Vereinbarungen hatte jeweils die Schaffung von bezahlbarem Wohn- raum. Insbesondere sollten mehr geförderte Wohnungen entstehen und die Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden verbessert werden. Es war seit 2016 das Ziel, 10.000 neue Wohnungen pro Jahr zu genehmigen, 3.000 davon als geförderte Mietwohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Insgesamt wurden in Hamburg in den 14 Jahren von 2011 bis 2024 Baugenehmigungen für 138.932 Wohnungen erteilt. Von 2011 bis 2024 wurden rund 108.200 Wohnungen fertiggestellt. Auch aufgrund der gemeinsamen Anstrengungen im Rahmen des Bündnisses stand Hamburg in den letzten Jahren beim Sozialwohnungsbau im bundesweiten Vergleich an der Spitze. Mit zuletzt 125 geförderten Mietwohnungen je 100.000 Einwohner in 2023 wurden in Hamburg im Verhältnis deutlich mehr geförderte Mietwohnungen bewilligt als in allen anderen Ländern (vgl. Grafik 8). Grafik 8: Bewilligte geförderte Wohnungen je 100.000 Einwohner 2023 Hamburg 125 Berlin 92 Bremen 36 Schleswig-Holstein 33 Nordrhein-Westfalen 31 Rheinland-Pfalz 24 Bayern 24 Baden-Württemberg 23 Brandenburg 22 Niedersachsen 22 Mecklenburg-Vorpommern 20 Sachsen 10 Hessen 9 Thüringen 3 Sachsen-Anhalt 0 Saarland 0 Quelle: BSW, Berechnung auf Basis der Angaben der Länder zur Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2.2 Vertrag für Hamburg Der „Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau“ flankiert jeweils die Vereinbarung des Senats mit dem Bündnis für das Wohnen in Hamburg. Im jeweiligen Vertrag für Hamburg haben Senat und Bezirke unter anderem Zielzahlen für die Erteilung von Baugenehmigungen, Maßnahmen 22 HmbGVBl. Nr. 21 Dienstag, den 24. Juni 2025 415 zur Unterstützung der Bezirksämter zur Erreichung dieser Zahlen, die Erstellung und Fort- schreibung bezirklicher Wohnungsbauprogramme sowie Strategien und Instrumente zur Lö- sung konfliktbehafteter Bauvorhaben vereinbart. Die Wohnungsbauprogramme verfolgen ins- besondere das Ziel, Flächen für den Wohnungsbau zu identifizieren, damit mehr Wohnungen entstehen können. Bei Wohnungsbauprojekten ab 30 Wohnungen soll ein Anteil von 35 v. H. öffentlich geförderter Wohnungen erreicht werden. 2.3 Volksinitiative Miete Gemäß dem Bürgerschaftlichen Ersuchen „Einigung mit der Volksinitiative Neubaumieten auf städtischem Grund – für immer günstig! Keine Profite mit Boden & Miete“ (Drs. 22/9845) sollen auf einem Anteil von 33 v. H. der für den Wohnungsbau bestimmten städtischen Flächen neu gebaute Wohneinheiten mit hundertjähriger Mietpreisbindung im 1. Förderweg Plus umgesetzt werden. Davon sind 20 v. H. mit WA-Bindung zu errichten. Das Ziel ist es, in jedem Fünfjahreszeitraum jährlich mindestens 1.000 Wohnungen zu errich- ten, die für 100 Jahre einer Mietpreisbindung im 1. Förderweg Plus unterliegen. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 100 Jahren. Der Drittelmix mit 35 v. H. geförderten Wohnungen gemäß Bündnis für das Wohnen hat nach wie vor Bestand, wird jedoch bei städtischen Flächen auf die verbleibenden 67 v. H. der jewei- ligen Fläche angewendet. Dadurch erhöht sich auf städtischen Flächen der Anteil des geför- derten Wohnungsbaus auf ca. 57 v. H. 2.4 Stärkung des geförderten Mietwohnungsbaus Die Hamburger Wohnraumförderung ist das zentrale Instrument, damit bezahlbarer Wohn- raum in Hamburg neu geschaffen wird. Gerade in den aktuellen, für die Wohnungswirtschaft herausfordernden Zeiten von Inflation und starken Preissteigerungen sind die langfristig at- traktiven und planbaren Wohnraumförderprogramme der Freien und Hansestadt Hamburg un- abdingbare Stabilisationsfaktoren für den Wohnungsbau in Hamburg. Der Neubau von geförderten Mietwohnungen wird daher weiterhin auf dem hohen Niveau, das Hamburg erreicht hat, fortgesetzt (siehe Drucksache 22/17695). Mit rund 906 Mio. Euro För- derbarwert für 2025 stehen Mittel für mindestens 3.000 geförderte Neubau-Mietwohnungen, rund 15.000 geförderte Modernisierungen und 1.300 Bindungen im Wohnungsbestand bereit. Die Hamburger Wohnraumförderung wurde dafür mit zahlreichen Konditionsanpassungen für die Jahre 2025 und 2026 fortgeschrieben. Dabei baut die Fortschreibung der Neubauförderung auf einem Paradigmenwechsel auf: Ab 2025 wird der Fokus auf die wesentlichen Eigenschaf- ten der geförderten Bauvorhaben gesetzt, um die Baukosten wirksam und nachhaltig zu sen- ken und Verfahren effektiver und einfacher zu gestalten (s. u. Nummer 2.8 Maßnahmen zur Reduzierung von Baukosten). Im geförderten Wohnungsbau wird über die festgesetzten Anfangsmieten die Bezahlbarkeit für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen sichergestellt. Die Anfangsmieten und Mieterhöhungsmöglichkeiten stehen daher in einem angemessenen Verhältnis zur Einkom- mensentwicklung der Zielgruppen des jeweiligen Förderwegs. 23 416 Dienstag, den 24. Juni 2025 HmbGVBl. Nr. 21 Mit der Einführung des 3. Förderwegs für Haushalte mit mittlerem Einkommen zum 1.4.2024 wurden weitere 15 v. H. aller Hamburger Haushalte berechtigt, geförderten Wohnraum zu be- ziehen. Dies sind rund 130.000 Haushalte, für die mit diesem Angebot die Lücke bis zu den Neubau-Mieten im freifinanzierten Bereich geschlossen wird. Das erweiterte Angebot nimmt Bezug auf das Bürgerschaftliche Ersuchen 22/13468 „Bezahlbares Wohnen für alle – ein 3. Förderweg für Hamburg“ vom 08.11.2023. 2.5 Engagement der SAGA Um auch im freifinanzierten Neubau preisgedämpfte Mieten anbieten zu können, hat die SAGA das „SAGA-Systemhaus“ entwickelt. Durch Typisierung wird das Bauen beschleunigt und kos- teneffizienter gemacht. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum mit guter Architektur zu schaffen. Das von der SAGA hierfür entwickelte sogenannte Baukastensystem ermöglicht es, standort- bezogen auf jede städtebauliche Situation reagieren zu können. Das Systemhaus umfasst alle gängigen städtebaulichen Figuren (Reihenhaus, Zeile, Punkthaus, Block) und ist baulich flexi- bel umsetzbar, weil es hohe Variabilität in der Geschossigkeit, der Dachformen, Fassaden und Materialien ermöglicht. Um auch eine hochwertige Gestaltung zu sichern, wurden der Ober- baudirektor und die Bezirksämter eng in die Entwicklung eingebunden. Der SAGA-Systembau wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen genehmigt (Typengenehmigung) und auf jeden Standort jeweils sorgfältig abgestimmt (Standortgenehmigung des Bezirksamtes). Mit dem Systemhaus soll sowohl der Prozess der Planrechtsschaffung wie der Genehmigung beschleunigt werden, aber auch eine kooperative Mitwirkung aller Beteiligten ermöglicht wer- den. Darüber hinaus hat die SAGA einen Realisierungswettbewerb zur Entwicklung neuer Lö- sungsansätze für einen reduzierten nachhaltigen Baustandard, das sog. SAGA-Effizienzhaus, durchgeführt. Ziel ist dabei die Sicherung einer wirtschaftlichen Umsetzung bei gleichzeitig bezahlbaren Mieten unter Erfüllung sowohl von Nutzeranforderungen als auch klimapoliti- schen und städtebaulichen Ansprüchen. Dieses Effizienzhaus wird nunmehr pilotiert. Ferner gleicht die SAGA die Ergebnisse aus der Initiative kostenreduziertes Bauen mit dem SAGA- Standard ab, um zügig Maßnahmen für die Planungs- und Bauumsetzung bei der SAGA zu generieren. Durch die Schaffung von Wohnungen für Menschen mit niedrigeren bis mittleren Einkommen leistet die SAGA einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des bezahlbaren Wohnraumange- bots auf dem Hamburger Wohnungsmarkt und trägt folglich zur Stabilisierung des Mietniveaus bei. 2.6 Flächenmanagement und Vergabe städtischer Flächen nach Konzept Die Freie und Hansestadt Hamburg als größte Grundeigentümerin in Hamburg mobilisiert und entwickelt neue Flächenpotentiale insbesondere für den Geschosswohnungsbau. Ein Schwer- punkt bildet dabei die Sicherung der Flächen für den geförderten Mietwohnungsbau. In den Jahren 2018 bis 2024 wurden auf diesem Weg 68 Grundstücke für insgesamt 4.539 Wohnein- heiten veräußert. 1.789 dieser Wohneinheiten waren gefördert zu realisieren, was einer Quote von 39 v. H. am Gesamtwohnungsbestand auf diesen Flächen entspricht. Das in Hamburg eingesetzte Instrument der Konzeptausschreibung sieht vor, dass bei öffent- lichen, stadteigenen Grundstücken eine Veräußerung von Wohnbauflächen grundsätzlich mit einer Ausschreibung nach Konzeptqualität erfolgt. Bei den Geboten wird neben dem Kauf- preis, der mit 30 v. H. in die Bewertung einfließt, das gebotene qualitative Konzept mit 70 v. H. 24 HmbGVBl. Nr. 21 Dienstag, den 24. Juni 2025 417 bewertet. Die Konzeptqualität wird dabei insbesondere von wohnungspolitischen, städtebauli- chen und energetischen Kriterien bestimmt. Dazu werden in der Ausschreibung Informationen zur Gewichtung der verschiedenen Kriterien gegeben, zum Beispiel Anteile geförderter/freifi- nanzierter Miet- und Eigentumswohnungen, Mindestenergiestandards, Mindestanteile an be- sonderen Wohnangeboten (Baugemeinschaften, Studierenden-, Auszubildenden-, Senioren- wohnungen oder auch Wohnraum für vordringlich Wohnungsuchende) sowie ein bestimmter Wohnungsgrößenschlüssel. Der Anteil von Sozialwohnungen beträgt dabei regelmäßig min- destens 35 v. H. Mit dem Instrument der Konzeptausschreibung soll im Ergebnis gewährleistet werden, dass der Wohnungsneubau auf städtischen Flächen nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungsversorgung von unterschiedlichen Zielgruppen leistet. Insofern hat die Stadt ein Steuerungsinstrument, um Wohnungsbauflächen an Investoren zu vergeben, deren Konzepte bezahlbare Mieten insbe- sondere für untere und mittlere Einkommensgruppen vorsehen. 2.7 Maßnahmen zur Verbesserung der Baugenehmigungsverfahren Um die Servicequalität bei Baugenehmigungsverfahren in Hamburg weiter zu verbessern und deren Verfahrensdauer zu verkürzen, sind in den letzten Jahren diverse Maßnahmen in den Verwaltungseinheiten der Freien und Hansestadt Hamburg ergriffen worden. Durch Erörterun- gen im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg konnte das Verfahrensmanage- ment im Baugenehmigungsverfahren verbessert und Bürokratie abgebaut werden. Damit schafft der Senat gemeinsam mit den Bündnispartnern ein gutes Klima für Investitionen in Wohnungsneubau. Die Bezirksämter und das Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen arbeiten kontinuierlich daran, zügige, transparente und verlässliche Baugeneh- migungsverfahren für Investoren zu garantieren. Dazu wurde im Sommer 2017 auch ein Leit- faden zur Servicequalität im Baugenehmigungsverfahren veröffentlicht. Zudem wurde das Personal in den zuständigen Dienststellen verstärkt, insbesondere 2016 und 2017 im Rahmen der Einstellungsoffensiven „Hamburg wächst!“, in denen insgesamt 70 Stellen für Ingenieurinnen und Ingenieure unterschiedlicher Fachrichtungen ausgeschrieben und erfolgreich besetzt worden sind. Seit Juni 2018 verfolgt Hamburg behördenübergreifend eine Fachkräftestrategie unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, um Fachkräfte in den Bereichen Architektur und Bauingenieurwesen, sonstiges Ingenieurwe- sen und weiteren technisch geprägten Disziplinen anzuwerben. Im Hinblick auf den erhöhten Fachkräftebedarf hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als zentrale Ausbildungs- behörde für den technischen Dienst überdies in den vergangenen Jahren die Anzahl der Stel- len für neueinzustellende Nachwuchskräfte im technischen Bereich bereits strukturell von 30 auf 70 Stellen erhöht. Über diese Maßnahmen zur Rekrutierung von Fachkräften, insbesondere auch für die Bau- prüfabteilungen der Bezirksämter, und zur Optimierung von Baugenehmigungsverfahren soll der Wohnungsneubau in Hamburg erleichtert werden, um die Schaffung von ausreichend Wohnraum zu erleichtern und so den Druck auf dem Hamburger Wohnungsmarkt zu reduzie- ren. 25 418 Dienstag, den 24. Juni 2025 HmbGVBl. Nr. 21 2.8 Maßnahmen zur Reduzierung von Baukosten Im Rahmen der „Initiative Kostenreduziertes Bauen“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen haben in den Jahren 2024/2025 Fachleute, Vertreterinnen und Vertreter der Praxis sowie Entscheidungsverantwortliche von Institutionen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand in interdisziplinären Arbeitskreisen rechtliche und bauliche Standards sowie Planungs-, Verwaltungs-, Bau-, Management- und Ausführungsprozesse hinterfragt, mit dem Ziel, die Baukosten nachhaltig zu senken. Eine nachhaltige Senkung der Baukosten sowohl im freifi- nanzierten als auch im geförderten Wohnungsbau zielt darauf, die Neubautätigkeit und Mo- dernisierung von Wohnraum zu steigern und eine Angebotsausweitung von Wohnraum zu an- gemessenen Mietkosten zu ermöglichen. Zu den identifizierten Kostentreibern wurden rechts- sichere, praxistaugliche Abweichungsmöglichkeiten sowie neue Prozess- und Verfahrenslö- sungen entwickelt. Um Planung und Bau zu erleichtern und auch damit die Baukosten zu sen- ken, wurden praxistaugliche Ansätze in mehreren Handlungsfeldern entwickelt. Die Ergebnisse und Vorschläge aller Arbeitsgruppen der Hamburger Initiative wurden unter dem Oberbegriff „Hamburg-Standard“ zusammengefasst und am 10.2.2025 veröffentlicht (www.bezahlbarbauen.hamburg). Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. und weitere wissenschaftliche Experten, die die Initiative begleitet haben, gehen von einem dadurch erreichbaren Einsparpotenzial bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. In der Hamburger Wohnraumförderung wurde hierauf aufbauend ab 2025 ein neu definierter Basisstandard in der IFB-Neubauförderung für Mietwohnungen eingeführt, der Erkenntnisse der vorgenannten Initiative berücksichtigt und durch Änderungen der IFB-Förderrichtlinien er- gänzt. Ziel war, die durchschnittlichen Herstellungskosten für die Fördernehmenden zu senken und dabei zeitgemäßes sowie attraktives Wohnen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu erhalten. Dies soll die Attraktivität der Hamburger Wohnraumförderung sicherstellen und mög- lichst ausbauen, um weiterhin insbesondere Mietwohnungsneubau mit Mietpreis- und Bele- gungsbindungen in allen Förderwegen zu generieren. Der neue IFB-Basisstandard enthält da- für ein Minimum an notwendigen bautechnischen Vorgaben und führt dadurch zu schlankeren Verfahren und geringerem Planungs- und Kostenaufwand. Der IFB-Basisstandard 2025 ent- hält deutlich weniger technische Sonder-Anforderungen gegenüber dem freifinanzierten Woh- nungsbau als in vergangenen Förderjahrgängen. Einige optionale Förderangebote zur Aus- stattungsverbesserung bleiben erhalten. Unverändert bleiben zudem die sozialen Mindestan- forderungen des IFB-geförderten Wohnungsbaus, zum Beispiel Vorgaben zur Wohnungs- größe, zum Anteil der Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende sowie die Mietpreis- und Belegungsbindungen. Zu den weiteren Einzelheiten siehe Drs. 22/17695. 2.9 Zweckentfremdungsrecht Damit vorhandener Wohnraum dem Wohnungsmarkt zur Verfügung steht, schützt der Ham- burger Senat den Wohnungsbestand durch ein – seit 1971 ununterbrochen geltendes – Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, das im gesamten Stadtgebiet gilt (vergleiche Ver- ordnung über die Feststellung einer Gefährdungslage nach § 9 Absatz 1 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes vom 20. März 2018 (HmbGVBl. S. 70)). Denn auf Dauer zweckent- fremdeter Wohnraum verringert das verfügbare Wohnraumangebot auf dem hamburgischen Wohnungsmarkt und trägt somit zur Anspannung des Wohnungsmarktes und zu steigenden Mietpreisen bei. 26 HmbGVBl. Nr. 21 Dienstag, den 24. Juni 2025 419 Entsprechend geht der Senat gegen Zweckentfremdungen von Wohnraum vor. Insbesondere durch die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung an Touristen geht dem Wohnungsmarkt marktgängiger Wohnraum gerade in citynahen Lagen verloren. Im Jahr 2018 wurden durch Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes daher gesetzliche Verschärfungen, wie die Reduzierung der Zeiten für eine genehmigungsfreie Zweckentfrem- dung der Hauptwohnung auf acht Wochen pro Jahr und die Pflicht zur Angabe einer Wohn- raumschutznummer, umgesetzt (Drucksache 21/14113). Im Ergebnis ist es durch diese Ände- rungen gelungen, den zuständigen Stellen die Wahrnehmung der Vollzugsaufgabe im Wohn- raumschutz wesentlich zu erleichtern. Rund 12.700 gültige Wohnraumschutznummern17 wur- den seit Inkrafttreten der Rechtsänderungen vergeben. Die Bezirksämter können den Zweck- entfremdungen von Wohnraum durch kurzzeitige Vermietungen an wechselnde Nutzer effek- tiver begegnen und den Wohnraum schneller wieder Wohnzwecken zuführen. Durch die hie- raus resultierende Erhöhung des Wohnungsangebots leistet der Wohnraumschutz einen Bei- trag zur Entspannung des hamburgischen Wohnungsmarktes. Für diesen Bereich stehen nunmehr weitere Vollzugsverbesserungen infolge der Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurz- fristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. EU L, 2024/1028, 29.4.2024), Geltung ab 20.5.2026, an. In Hamburg wurde ein Projekt zur Anpassung der Sach- und Rechtslage an die Verordnung eingesetzt. Hamburg beabsich- tigt, das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz zu ändern und ein technisch an die Voraus- setzungen der Verordnung angepasstes Registrierungssystem für Kurzzeitvermietungen ein- zuführen. In der Folge wird Hamburg von den Online-Plattformen, die das Anbieten von Kurz- zeitvermietungen ermöglichen, regelmäßig Daten zu den dort gebuchten Übernachtungen er- halten. So kann im Bereich der Zweckentfremdung durch kurzfristige Vermietungen die Ein- haltung der gesetzlichen Bestimmungen noch effizienter kontrolliert und sichergestellt werden, dass alle Vermietungen über die Verwendung einer Registrierungsnummer den Behörden be- kannt werden. 2.10 WA-Wohnraumversorgungspaket 2030: 7-Punkte-Programm zum Ausbau der Versorgungskapazitäten für anerkannt vordringlich Wohnungsuchende Mit dem 7-Punkte-Programm („WA-Wohnraumversorgungspaket 2030", Drs. 22/8805) erfolgte 2022 eine Fortschreibung des Gesamtkonzeptes zur besseren Versorgung vordringlich Woh- nungssuchender mit Wohnraum (Drs. 21/2905). Das 7-Punkte-Programm konkretisiert die Zielsetzungen aus dem im Bündnis für das Wohnen in Hamburg verankerten „Sonderpro- gramm für

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.