Hamburg

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Verwaltungsvorschrift

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beachten 1 Hinsichtlich der Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen wird auf die Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ oder...1 hingewiesen. Die Tabelle „Zuordnung der Schnee- Sie das lastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ ist über https://www.is-argebau.de oder Hamburger https://www.dibt.de/de/wir-bieten/technische-baubestimmungen abrufbar. Deckblatt. 2 Zu Abschnitt 4.3 (Norddeutsches Tiefland): In Gemeinden, die in der Tabelle „Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen“ mit Fußnote ... gekennzeichnet sind oder ... 1, ist für alle Gebäude in den Schneelastzonen 1 und 2 zusätzlich zu den ständigen und vorübergehenden Bemessungssituationen auch die Bemessungssituation mit Schnee als einer außer- gewöhnlichen Einwirkung zu überprüfen. Dabei ist der Bemessungswert der Schneelast mit si = 2,3 i . sk anzunehmen. 3 Der NCI Anhang NA.F (informativ) Eislasten ist zu beachten. 4 Zu Abschnitt 6.3: Anstelle des ersten Satzes zu NDP zu 6.3(2) gilt Folgendes: "Der Beiwert k für die Form des Überhanges darf in Deutschland mit k = 0,4 angesetzt werden." Anlage Anlage A 1.2.1/5 A 1.2.1/5 Bitte Zu DIN EN 1991-1-4 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-4/NA beachten 1 Zu Abschnitt NA.B.3.2 Tabelle NA.B.3, Spalte 2: Sie das Bei Gebäuden (Reihenmittelhäuser) mit einer Gesamthöhe h ≤ 10,0 m, an die beidseitig im Wesentlichen Hamburger profilgleich angebaut und bei denen (rechtlich) gesichert ist, dass die angebauten Gebäude nicht dauerhaft beseitigt Deckblatt. werden, darf die Einwirkung des Windes als veränderliche Einwirkung aus Druck oder Sog nachgewiesen werden. Dabei ist der ungünstigere Wert maßgebend. Die Einwirkung von Druck und Sog gemeinsam muss dann als außergewöhnliche Einwirkung angesetzt werden. 2 Hinsichtlich der Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder wird auf die Tabelle „Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder“ oder...1 hingewiesen. Die Tabelle „Zuordnung der Windzonen nach Verwaltungsgrenzen der Länder“ ist über https://www.is-argebau.de oder https://www.dibt.de/de/wir-bieten/technische-baubestimmungen abrufbar. ____________ 1 nach Landesrecht Anlage A 1.2.1/6 Zu DIN EN 1991-1-7 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-7/NA Die informativen Anhänge sind nicht anzuwenden. Seite 20 von 354 Anlagen | Teil Anlage A 1.2.1/7 Zu DIN EN 1991-4 in Verbindung mit DIN EN 1991-4/NA und DIN-Fachbericht 140 1 Bei Silozellen bis zu einem Behältervolumen von 4000 m³ und einer Schlankheit (Verhältnis Zellenhöhe hc zu Zellendurchmesser dc) hc/dc < 4,0 können neben dem DIN-Fachbericht 140:2005-01 auch die Regeln von DIN EN 14491:2012-10 angewendet werden, sofern die Masse des Entlastungssystems den Wert von mE = 50 kg/m² nicht überschreitet. 2 Bei Anwendung der technischen Regel DIN-Fachbericht 140:2005-01 gilt Folgendes: Sofern keine sphärischen Explosionsbedingungen vorliegen, darf bei der Anwendung der Nomogramme des DIN-Fachberichts 140:2005-01 für niedrige Silozellen mit Schlankheiten von h c/dc < 2,0 eine Extrapolation der Nomogrammwerte mit den Schlankheiten H/D=2 und H/D=4 vorgenommen werden. Anlage A 1.2.1/8 Zur ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ 1 Zu Abschnitt 3.1, 1. Absatz: Sofern sich nach DIN EN 1991-1-1:2010-12 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12 größere horizontale Linienlasten ergeben, müssen diese berücksichtigt werden. 2 Zu Abschnitt 3.1, 4. Absatz: Anstelle des Satzes „Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern.“ gilt: „Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern, ausgenommen für Brüstungen von Balkonen und Laubengängen, die nicht als Fluchtwege dienen.“ 3 Die ETB-Richtlinie ist nicht bei Bauteilen aus Glas anzuwenden. Anlage A 1.2.2/1 1 In Ermangelung einer allgemein anerkannten Regel der Technik für die Planung, Bemessung und Ausführung unter Verwendung folgender Bauprodukte/Bausätze mit einer ETA ist ein Nachweis gemäß § 16a MBO1 erforderlich: ◼ Gabionen ◼ Pfähle aus duktilen Gusseisenrohren ◼ Fels- und Bodennägel ◼ Verpresspfähle (Verbundpfähle) mit kleinem Durchmesser (Mikropfähle) ◼ Verpressanker (Fels- und Bodenanker). Bauarten unter Verwendung dieser Bauprodukte / Bausätze dürfen für Hilfseinrichtungen zur vorübergehenden (≤ 2 Jahre) statischen Sicherung von Bauzuständen ohne Nachweis gemäß § 16a MBO 1 angewendet werden. 2 Zu DIN 1054, Abschnitt A 11.5.4: Erdbauwerke müssen dauerhaft standsicher sein. Werden bei der Errichtung von Erdbauwerken Geokunststoffe nach EN 13251:20162 mit der Funktion Bewehren verwendet, so kann die Bemessung nach „Empfehlungen für den Entwurf und die Berechnung von Erdkörpern mit Bewehrungen aus Geokunststoffen (EBGEO)“ durchgeführt werden. ____________ 1 nach Landesrecht 2 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13251:2016-12. Seite 21 von 354 Anlagen | Teil Anlage A 1.2.2/2 Zu DIN EN 12699 Zu DIN EN 12699:2001-05, Abschnitt 6.2.1 und 7.8.4 und DIN SPEC 18538:2012-02, A 6.2.1.1: Bei der Ausführung von Pfählen oder Segmentpfählen nach EN 12794:2005+A1:20071 müssen die einschlägigen Bestimmungen und Maßgaben nach Anlage A 1.2.3/1 eingehalten werden. ◼ Die Pfähle und Segmentpfähle müssen der Klasse 1 nach Tabelle 3 von EN 12794:2005+A1:20071 entsprechen. ◼ Die Tragfähigkeit gekuppelter Pfähle mit Pfahlverbindungen der Klassen A bis C nach Tabelle 4 von EN 12794:2005+A1:20071 muss der eines ungekuppelten Pfahls entsprechen. ◼ Gekuppelte Pfähle dürfen nur durch vorwiegend ruhende Einwirkungen beansprucht werden. ____________ 1 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 12794:2007-08 und DIN EN 12794 Berichtigung 1:2009-04. Anlage A 1.2.2/3 Zu DIN EN 1537 In Ermangelung einer allgemein anerkannten Regel der Technik für die Planung, Bemessung und Ausführung unter Verwendung von Dauerankern ist, insbesondere für bestimmte Aspekte der Dauerhaftigkeit, ein Nachweis gemäß § 16a MBO1 erforderlich. ____________ 1 nach Landesrecht Anlage A 1.2.2/4 Zu DIN EN 12716 Ergänzende Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung der Suspension: Zemente gemäß DIN EN 197-1:2011-11 sowie Zusatzstoffe und Zusatzmittel gemäß DIN 1045-2:2023-08. Anlage A 1.2.3/1 Anlage A 1.2.3/1 1 Der Abschnitt C 2.1 dieser MVV TB regelt die Anforderungen an Bauprodukte des Beton-, Stahlbeton- bzw. Spannbetonbaus. Bitte beachten 2 Fertigteile Sie das 2.1 Bei der Verwendung von nicht harmonisierten Ausgangsstoffen gelten die technischen Regelungen nach Hamburger Abschnitt C 2.1. Der verwendete Beton, Betonstahl und/oder Spannstahl sowie deren technische Spezifikationen Deckblatt. sind anzugeben. 2.2 Werden Tragfähigkeitsmerkmale von Bauteilen oder Bausätzen in Form von rechnerisch ermittelten Tragfähigkeitswerten, mechanischen Festigkeiten oder komplette statische Berechnungen im Rahmen der Leistungserklärung angegeben, so gehören diese zu den bautechnischen Nachweisen. 2.3 Auch die Bemessung und konstruktive Durchbildung von Betonfertigteilen in baulichen Anlagen muss nach A 1.2.3.1 erfolgen. 2.4 Bei Einzelgaragen nach EN 13978-1:20051 darf zusätzlich DIN V 20000-125:2006-12 hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung angewendet werden. Anstelle der DIN 1045-1:2001-07 gelten dann die Regeln nach A 1.2.3.1 entsprechend. 2.5 Bei Verwendung von Ziegeln nach EN 15037-3:2009+A1:20112 in Deckensystemen ist zusätzlich DIN 20000-129:2014-10 – Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 129: Regeln für die Verwendung von keramischen Zwischenbauteilen nach DIN EN 15037-3:2011-07 – zu beachten. 2.6 Für die Planung, Bemessung und Ausführung von Betondecken/-dächern aus Fertigteilhohlplatten sind die Seite 22 von 354 Anlagen | Teil Teile 1 und 2 der "DAfStb-Richtlinie Betondecken und -dächer aus Fertigteilhohlplatten" (01-2023) zu beachten. In Ermangelung einer allgemein anerkannten Regel der Technik zum Nachweis des Raumabschlusses des Bauteils (s. MVV TB, A 2.1.3.3) ist ein Nachweis gemäß §16a MBO3 erforderlich. 3 In Ermangelung einer allgemein anerkannten Regel der Technik für die Planung, Bemessung und Ausführung von baulichen Anlagen unter Verwendung von Spannverfahren mit Ausnahme der Spannbett- Verfahren für Vorspannung mit sofortigem Verbund nach DIN EN 1992-1-1:2011-01, Abschnitt 5.10, ist ein Nachweis gemäß § 16a MBO3 erforderlich. 4 Zu DIN EN 1992-1-1:2011-01, Abschnitt 2.5: Die Bemessung von Tragwerken auf der Grundlage von Versuchen ist nicht anzuwenden. 5 Folgende Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Flachdecken, Einzelfundamente und Bodenplatten aus Stahlbeton mit Doppelkopfankern oder Gitterträgern als Durchstanzbewehrung sind zu beachten: ◼ Technische Regel (DIBt) Bemessung von Flachdecken, Einzelfundamenten und Bodenplatten aus Stahlbeton mit Doppelkopfankern als Durchstanzbewehrung (Anwendungsdokument zu EOTA TR 060); Stand August 2019 ◼ Technische Regel (DIBt) Bemessung von Flachdecken, Einzelfundamenten und Bodenplatten aus Stahlbeton mit Gitterträgern als Durchstanzbewehrung (Anwendungsdokument zu EOTA TR 058); Stand August 2019. 6 Bei der Planung und Bemessung von Bauteilen aus Stahlfaserbeton ist zusätzlich die "DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton“ (2021-06), Teil 1 zu beachten. 7 Zu DIN 1045-1000:2023-08: Die Anforderungen an die Kommunikation und deren Dokumentation in Teilen der Abschnitte 4 und 5 sowie in Anhang A gelten nicht als Technische Baubestimmungen. 8 Zu DIN 1045-4:2023-08: Im zweiten Absatz von Anhang C, Abschnitt C.5 ist der Faktor 0,90 durch 0,95 zu ersetzen. ___________ 1 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13978-1:2005-07. 2 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 15037-3:2011-07. 3 nach Landesrecht Anlage A 1.2.3/2 Für die Planung, Bemessung und Konstruktion von Brücken sind die Regelungen gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2012 des BMVBS (veröffentlicht im Verkehrsblatt 2012, Heft 24, S. 995) anzuwenden. Anlage A 1.2.3/3 Zu DIN EN 1992-1-2, DIN EN 1993-1-2, DIN EN 1994-1-2, DIN EN 1995-1-2 und DIN EN 1999-1-2 Für spezielle Ausbildungen (z. B. Anschlüsse, Fugen etc.) sind die Anwendungsregeln nach DIN 4102-4:2016-05 zu beachten, sofern die Eurocodes dazu keine Angaben enthalten. Für spezielle Ausbildungen (z. B. Anschlüsse, Fugen etc.) im Anwendungsbereich der in lfd. Nr. A 2.2.1.4 genannten Technischen Regel gilt die Technische Regel gem. lfd. Nr. A 2.2.1.4, sofern DIN EN 1995-1-2 dazu keine Angaben enthält. Anlage A 1.2.3/4 1 Es gelten die Festlegungen von C 2.1.4.3. 2 Für die Bestimmung der Druckfestigkeit von Beton in bestehenden Gebäuden ist DIN EN 13791:2020-02 in Verbindung mit DIN EN 13791/A20:2022-04 zu beachten. Seite 23 von 354 Anlagen | Teil 3 Für massige Bauteile aus Beton gilt die „DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton“ (2010-04). 4 Bei Verwendung von Stahlfaserbeton ist die „DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton“ (2021-06), Teil 2 und Teil 3 zu beachten. Anlage A 1.2.3/5 Bauaufsichtlich ist die Anwendung der technischen Regeln nur für Instandsetzungen von Betonbauteilen, bei denen die Standsicherheit gefährdet ist, gefordert. Von einer Gefährdung der Standsicherheit ist auszugehen, wenn ein Schadenseintritt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit künftig zu erwarten ist. Anlage A 1.2.3/6 Zu DIN EN ISO 17660-1 und -2 1 Zu Abschnitt 7: 1.1 Es sind schweißgeeignete Betonstähle nach DIN 488-1 und -2:2009-08 zu verwenden. 1.2 Es sind Baustähle nach EN 10025-1:20041 zu verwenden. 1.3 Es sind Schweißzusätze nach EN 13479:20042 zu verwenden. 2 Zu den Abschnitten 8 und 9: Es ist die DVS-Richtlinie DVS 1708:2009-09 zu beachten. ___________ 1 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 10025-1:2005-02. 2 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 13479:2005-03. Anlage A 1.2.4/1 Bei der Ausführung von Bauteilen oder Bausätzen aus Stahl nach DIN EN 1993-1-1:2010-12 und DIN EN 1993-1-1/A1:2014-07 im Zusammenhang mit DIN EN 1993-1-1/NA:2018-12, aus Aluminium nach DIN EN 1999-1-1:2014-03 im Zusammenhang mit DIN EN 1999-1-1/NA:2021-03 oder von Verbundtragwerken oder -bauteilen nach DIN EN 1994-1-1:2010-12 im Zusammenhang mit DIN EN 1994-1-1/NA:2010-12 gilt Folgendes: 1 Werden Tragfähigkeitsmerkmale von Bauteilen oder Bausätzen in Form von rechnerisch ermittelten Tragfähigkeitswerten, mechanischen Festigkeiten oder komplette statische Berechnungen im Rahmen der Leistungserklärung angegeben, so gehören diese zu den bautechnischen Nachweisen. 2 Die Bemessung von Tragwerken auf der Grundlage von Versuchen ist nicht anzuwenden. Ausgenommen hiervon sind Trapezprofile und Wellprofile aus Stahl und Aluminium, deren Tragfähigkeit auch nach Anhang A von DIN EN 1993-1-3:2010-12 oder Anhang A von DIN EN 1999-1-4:2010-05 auf Basis von Versuchen ermittelt werden darf. Die Versuchsberichte sowie deren Auswertung nach Anhang A von DIN EN 1993-1-3:2010-12 oder Anhang A von DIN EN 1999-1-4:2010-05 gehören zu den bautechnischen Nachweisen. Anlage A 1.2.4/2 1 Für die Herstellung und konstruktive Ausbildung von tragenden, kaltgeformten Bauelementen und tragenden, kaltgeformten Bauteilen für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen aus Stahl gilt DIN EN 1090-4:2018-09. Die in DIN EN 1090-4:2018-09 enthaltene Formulierung "sofern nicht anders festgelegt" (siehe Tabelle F.2 der Norm) ist nicht anzuwenden. Für den Korrosionsschutz nach Anhang E von DIN EN 1090-4:2018-09 gelten DIN 55634-1:2018-03 und DIN 55634-2:2018-03. Seite 24 von 354 Anlagen | Teil 2 Für die Herstellung und konstruktive Ausbildung von tragenden, kaltgeformten Bauelementen und tragenden, kaltgeformten Bauteilen für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen aus Aluminium gilt DIN EN 1090-5:2017-07. Die in DIN EN 1090-5:2017-07 enthaltende Formulierung "sofern nicht anders festgelegt" (siehe Tabelle F.2 der Norm) ist nicht anzuwenden. Anlage A 1.2.4/3 Für Seilnetzkonstruktionen und vorgefertigte Drahtseile aus Stahl und nichtrostendem Stahl mit Endverankerungen nach ETA gilt: 1 Abhängig von der Werkstoffnummer können offene Spiralseile und Rundlitzenseile aus nichtrostendem Stahl den in Tabelle 1 angegebenen Korrosionsbeständigkeitsklassen (CRC) nach DIN EN 1993-1-4:2015-10 zugeordnet werden. Tabelle 1: Korrosionsbeständigkeitsklassen Werkstoffnummer Korrosionsbeständigkeitsklassen (CRC) nach DIN EN 1993-1-4:2015-10 1.4401 II 1.4404 II 1.4436 III 1.4462 III 2 Die Kriechdehnungen k sind bei der Bemessung zu berücksichtigen, wenn die Beanspruchung durch die ständigen Einwirkungen, ermittelt mit 1,0-fachen charakteristischen Werten, mehr als 40 % des 1,65-fachen Wertes der in der zugehörigen ETA angegebenen Grenzzugkraft ist. Hierbei sind die Werte für k entsprechend Tabelle 2 zu berücksichtigen. Tabelle 2: Kriechdehnungen k in % Temperatur in °C k in % 20 2,5 x 10-2 40 3,0 x 10-2 70 3,5 x 10-2 Anlage A 1.2.4/4 Zu DIN EN 1993-3-2 Zusätzlich gilt DIN EN 13084-1:2007-05 in Verbindung mit Anlage A 1.2.8/1. Seite 25 von 354 Anlagen | Teil Anlage A 1.2.4/5 Zu DIN EN 1090-2 Die technische Regel ist wie folgt anzuwenden: 1 Die Herstellung von tragenden Bauteilen aus Stahl in den genannten Ausführungsklassen darf nur durch solche Hersteller erfolgen, deren werkseigene Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle entsprechend EN 1090-1:2009+A1:20111 zertifiziert ist. 2 Die Ausführung von geschweißten Bauteilen, Tragwerken und Bauwerken aus Stahl in den genannten Ausführungsklassen darf nur durch solche Betriebe auf der Baustelle erfolgen, die über einen Eignungsnachweis für die Ausführung von Schweißarbeiten in den entsprechenden Ausführungsklassen verfügen. Als Eignungs- nachweis gilt alternativ: ◼ ein durch eine notifizierte Stelle ausgestelltes oder bestätigtes Schweißzertifikat nach EN 1090-1:2009+A1:20111, wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle entsprechend EN 1090-1:2009+A1:20111 zertifiziert ist; ◼ ein auf Grundlage von DIN EN 1090-2:2011-10 bzw. DIN EN 1090-2:2018-09 in Verbindung mit EN 1090-1:2009+A1:20111, Tabelle B.1 durch eine bauaufsichtlich anerkannte Stelle ausgestelltes Schweißzertifikat. § 3 der Muster-Hersteller- und Anwenderverordnung2 bleibt unberührt. ___________ 1 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 1090-1:2012-02. 2 nach Landesrecht Anlage A 1.2.4/6 Zu DIN EN 1090-3 Die technische Regel ist wie folgt anzuwenden: 1 Die Herstellung von tragenden Bauteilen aus Aluminium in den genannten Ausführungsklassen darf nur durch solche Hersteller erfolgen, deren werkseigene Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle entsprechend EN 1090-1:2009+A1:20111 zertifiziert ist. 2 Die Ausführung von geschweißten Bauteilen, Tragwerken und Bauwerken aus Aluminium in den genannten Ausführungsklassen darf nur durch solche Firmen auf der Baustelle erfolgen, die über einen Eignungsnachweis für die Ausführung von Schweißarbeiten in den entsprechenden Ausführungsklassen verfügen. Als Eignungsnachweis gilt alternativ: ◼ ein durch eine notifizierte Stelle ausgestelltes oder bestätigtes Schweißzertifikat nach EN 1090-1:2009+A1:20111, wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle entsprechend EN 1090-1:2009+A1:20111 zertifiziert ist; ◼ ein auf Grundlage von DIN EN 1090-3:2008-09 bzw. DIN EN 1090-3:2019-07 in Verbindung mit EN 1090-1:2009+A1:20111, Tabelle B.1 durch eine bauaufsichtlich anerkannte Stelle ausgestelltes Schweißzertifikat; § 3 der Muster-Hersteller- und Anwenderverordnung2 bleibt unberührt. __________ 1 In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 1090-1:2012-02. 2 nach Landesrecht Anlage A 1.2.4/7 – gestrichen in der MVV TB 2020/2 – Seite 26 von 354 Anlagen | Teil Anlage A 1.2.4/8 1. Grundsätzliches Die technische Regel ist auch anzuwenden auf Tankbauwerke mit einem Volumen ≤ 100 m³. DIN EN 1993-4-2:2017-09, Abschnitt 2.8 gilt nicht. Die starre Zuordnung der Schadensfolgeklasse des Tankbauwerkes zu einer Berechnungsmethode nach DIN EN 1993-4-2:2017-09, Abschnitt 4.2.2 gilt nicht. Das Bemessungsverfahren der zylindrischen Wände richtet sich nach den Regeln in DIN EN 1993-1-6:2010-12, Abschnitt 2.2 in Abhängigkeit der Tankgeometrie, den Randbedingungen und der Gestalt/Lastmuster der Einwirkung. Es gelten die in dem informativen Anhang B zu DIN EN 1991-4:2010-12 genannten Zahlenwerte der Einwirkungen. Anhang B, Abschnitt B.3, Absatz 2 aus DIN EN 1991-4:2010-12 gilt nicht. Zusätzlich sind vom Betreiber Nennwerte für Betriebszustände und Störfälle sowie Anforderungen, die über die Forderungen nach EN 1990, EN 1993-1-1 und EN 1993-1-6 hinausgehen, anzugeben. Sofern für den Umfangsbeulsicherheitsnachweis bei Windbeanspruchung der auf der Schale ungleichmäßig verteilte Winddruck qw durch den äquivalenten konstanten Außendruck ersetzt wird, ist die Ermittlung des äquivalenten konstanten Außendrucks nach DIN EN 1993-1-6:2010-12, Abschnitt D.1.3.2 vorzunehmen. Tabelle NA.1 aus DIN EN 1993-4-2/NA:2018-12 gilt nicht. Wenn die maximale Füllhöhe und die größten anzusetzenden Wichten der zur Lagerung vorgesehenen Flüssigkeiten nicht überschritten werden können, darf der Sicherheitsbeiwert γF der veränderlichen Flüssigkeitseinwirkung von 1,50 auf 1,35 reduziert werden. Bemessungsregeln, die im Widerspruch zu den Eurocodes stehen, sind nicht anzuwenden. Treten Anforderungen aus DIN EN 14015 und DIN EN 14620 mit Anforderungen der Eurocodes in Konkurrenz, gelten die Anforderungen der Eurocode-Reihe. Eine temperaturabhängige Veränderung der charakteristischen Materialkennwerte ist für Behälter zur Lagerung von verflüssigten Gasen mit Siedetemperaturen unter 0°C grundsätzlich zu prüfen und erforderlichenfalls zu berücksichtigen. Für Behälter zur Lagerung von Flüssigkeiten bei Umgebungstemperatur und höheren Temperaturen sind die charakteristischen Materialkennwerte bereits ab einer Betriebstemperatur > 50 °C abzumindern. Zur Herstellung von Behältern zur Lagerung tiefkalt verflüssigter Gase sind nachweislich geeignete kältezähe Werkstoffe zu verwenden. 2. Erdbebennachweis Bei der Bestimmung der Bemessungsbeschleunigung für die außergewöhnliche Einwirkung aus einem Erdbeben ist 1. für Behälter bis Schadensfolgeklasse 2 entsprechend Abschnitt A 1.2.9 der MVV TB vorzugehen. Sofern kein genauerer Nachweis erbracht wird, ist das Bemessungsspektrum S d(T) für die horizontale und vertikale Einwirkung nach DIN 4149:2005-04, Abschnitt 5.4.3, Formel (6) bis (9) zu ermitteln, 2. für Behälter der Schadensfolgeklasse 3 im Grenzzustand der Tragfähigkeit die Erdbebeneinwirkung über ein seismologisches Standortgutachten festzulegen. Für die Bemessung des Tankbauwerks darf kein höherer Verhaltensbeiwert als q = 1,0 angesetzt werden. Bei aufgeständerten Behältern darf im seismischen Lastfall für die Unterkonstruktion in Abhängigkeit ihrer dissipativen Eigenschaften ein höherer Verhaltensbeiwert angesetzt werden. Zur Ermittlung der hydrodynamischen Drücke ist das Lastmodell nach DIN EN 1998-4:2007-01, Anhang A zu verwenden. Die Bemessung der zylindrischen Wände im Grenzzustand der Tragfähigkeit ist nach DIN EN 1993-4-2:2017-09 unter Berücksichtigung der Bestimmung aus Ziff. 1 dieser Anlage durchzuführen. Seite 27 von 354 Anlagen | Teil 3. Prüfungen An geschweißten Flachbode

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.