Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 43 vom 16.12.2025, Seiten 723 – 786, Größe: 4,8 MB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-12-16

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Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 2. Dezember 2025. 750 Dienstag, den 16. Dezember 2025 HmbGVBl. Nr. 43 Sechste Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Vom 2. Dezember 2025 Artikel 1 Nummer 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190,— Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 Nummer 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 747,— (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 5. März 2025 3.4 In Nummer 11 wird der Gebührensatz „204,—“ durch (HmbGVBl. S. 268), wird verordnet: den Gebührensatz „210,—“ ersetzt. Einziger Paragraph 3.5 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Änderung der Gebührenordnung Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen für die Verkehrsverwaltung Gebührensätze: Die Gebührenordnung für die Verkehrsverwaltung vom Nummer 11.1 erster Gebührensatz . 95,— 9. März 1965 (HmbGVBl. S. 51), zuletzt geändert am 3. Dezem- zweiter Gebührensatz 327,— ber 2024 (HmbGVBl. S. 664), wird wie folgt geändert: Nummer 11.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 134,— 1. In § 1 Absatz 3 Satz 1 treten in den nachstehend genann- Nummer 11.3 erster Gebührensatz . 1 713,— ten Nummern an die Stelle der bisherigen Gebührensätze zweiter Gebührensatz 2 154,— die folgenden neuen Gebührensätze: Nummer 11.4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453,— Nummer 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47,40 Euro Nummer 13 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495,— Nummer 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37,80 Euro Nummer 14 erster Gebührensatz . 64,— Nummer 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30,60 Euro zweiter Gebührensatz 2 469,— Nummer 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390,— 2. In Anlage 1 werden die Nummern 25.2 und 25.3 durch Nummer 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390,— folgende Nummern 25.2 bis 25.4 ersetzt: Nummer 17 erster Gebührensatz . 841,— „25.2 für jedes weitere Fahrzeug einer zweiter Gebührensatz 3 804,— Serie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300,— Nummer 18 erster Gebührensatz . 421,— bis 2 500,— zweiter Gebührensatz 3 762,— 25.3 für das erste umfassend umge- Nummer 19 erster Gebührensatz . 421,— baute Bestandsfahrzeug einer zweiter Gebührensatz 841,— Serie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,30 Nummer 20 erster Gebührensatz . 337,— vom Hun- zweiter Gebührensatz 652,— dert der Nummer 21 erster Gebührensatz . 1 209,— Baukosten, zweiter Gebührensatz 3 699,— mindestens Nummer 22 erster Gebührensatz . 380,— 110,— zweiter Gebührensatz 1 251,— 25.4 für jedes weitere umfassend um­­ Nummer 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243,— gebaute Bestandsfahrzeug einer Serie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300,— 4. Anlage 3 wird wie folgt geändert: bis 2 500,— “. 4.1 In den nachstehend genannten Nummern treten an die 3. Anlage 2 wird wie folgt geändert: Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen 3.1 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Gebührensätze: Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Nummer 1 erster Gebührensatz . 390,— Gebührensätze: zweiter Gebührensatz 747,— Nummer 1 erster Gebührensatz . 1 545,— Nummer 2 erster Gebührensatz . 1 588,— zweiter Gebührensatz 3 152,— zweiter Gebührensatz 3 152,— Nummer 2 erster Gebührensatz . 1 545,— Nummer 3 fünfter Gebührensatz 485,— zweiter Gebührensatz 3 152,— Nummer 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243,— Nummer 3 erster Gebührensatz . 1 545,— Nummer 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190,— zweiter Gebührensatz 3 152,— Nummer 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 747,— Nummer 4 erster Gebührensatz . 788,— Nummer 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211,— zweiter Gebührensatz 1 545,— 4.2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: Nummer 5 erster Gebührensatz . 337,— zweiter Gebührensatz 631,— „10. Prüfung von Triebfahrzeugfüh- Nummer 6 fünfter Gebührensatz 485,— rern (§ 25 der Verordnung über den Bau und Betrieb von An­­ 3.2 Hinter Nummer 7 wird folgende Nummer 8 eingefügt: schlussbahnen – BOA – vom „8. Prüfung von Triebfahrzeugfüh- 15. März 1960 (HmbGVBl. S. rern (§ 25 der Verordnung über 259) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158,— den Bau und Betrieb von An­­ bis 450,— “. schlussbahnen – BOA – vom 15. März 1960 (HmbGVBl. S. 259) 158,— 4.3 In Nummer 11 wird der Gebührensatz „204,—“ durch bis 450,— “. den Gebührensatz „210,—“ ersetzt. 3.3 In den nachstehend genannten Nummern treten an die 4.4 In den nachstehend genannten Nummern treten an die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden neuen Gebührensätze: Gebührensätze: HmbGVBl. Nr. 43 Dienstag, den 16. Dezember 2025 751 Nummer 12 erster Gebührensatz . 129,— zweiter Gebührensatz 10,50 zweiter Gebührensatz 495,— für alle Nummer 13 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 514,— Wertstufen Nummer 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158,— Nummer 1.5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37,20 Nummer 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390,— für alle Nummer 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390,— Wertstufen Nummer 17 erster Gebührensatz . 841,— Nummer 1.6 erster Gebührensatz . 110,30 zweiter Gebührensatz 3 804,— für alle Nummer 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305,— Wertstufen Nummer 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305,— zweiter Gebührensatz 220,35 Nummer 20 erster Gebührensatz . 390,— für alle zweiter Gebührensatz 768,— Wertstufen Nummer 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305,— dritter Gebührensatz 584,45 Nummer 22 erster Gebührensatz . 558,— für alle zweiter Gebührensatz 768,— Wertstufen dritter Gebührensatz 2 617,— Nummer 2 Wertstufe I . . . . . . . . 20,95 Nummer 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158,— Wertstufe II . . . . . . . 15,20 Nummer 24 erster Gebührensatz . 1 209,— Wertstufe III . . . . . . . 11,05 zweiter Gebührensatz 3 699,— Wertstufe IV . . . . . . . 7,50 Nummer 25 erster Gebührensatz . 380,— Nummer 3 Wertstufe I . . . . . . . . 2,55 zweiter Gebührensatz 1 251,— Wertstufe II . . . . . . . 1,85 Artikel 2 Wertstufe III . . . . . . . 1,20 Auf Grund der §§ 2, 10 und § 11 Absatz 2 des Gebühren­ Wertstufe IV . . . . . . . 0,65 gesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert Nummer 4 Wertstufe I . . . . . . . . 15,70 am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268), und § 8 Absatz 3 des Wertstufe II . . . . . . . 8,— Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung vom 28. Juni 2007 Wertstufe III . . . . . . . 5,85 (BGBl. I S. 1207), zuletzt geändert am 22. Dezember 2023 Wertstufe IV . . . . . . . 4,10 (BGBl. I Nr. 409 S. 1), wird verordnet: Nummer 5 Wertstufe I . . . . . . . . 17,45 Einziger Paragraph Wertstufe II . . . . . . . 13,95 Änderung der Gebührenordnung Wertstufe III . . . . . . . 11,05 für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Wertstufe IV . . . . . . . 5,85 Grün- und Erholungsanlagen Nummer 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,95 Die Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der für alle öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen vom 6. Dezem- Wertstufen ber 1994 (HmbGVBl. S. 385), zuletzt geändert am 3. Dezember Nummer 7.1.1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34,75 2024 (HmbGVBl. S. 664, 665), wird wie folgt geändert: für alle 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: Wertstufen Nummer 7.1.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46,35 1.1 In Nummer 7 werden die Wörter „im Auftrag parlamen- für alle tarischer Gremien“ durch die Wörter „für nicht gewerb- Wertstufen liche Informationen durch staatliche Organisationen“ Nummer 7.1.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58,05 ersetzt. für alle 1.2 In Nummer 19 wird die Textstelle „§ 52 der Hamburgi- Wertstufen schen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. Nummer 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161,25 S. 525, 563), geändert am 11. April 2006 (HmbGVBl. für alle S. 166)“ durch die Textstelle „§ 50 der Hamburgischen Wertstufen Bauordnung vom 6. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 93), zuletzt geändert am 19. August 2025 (HmbGVBl. S. 506, Nummer 10 erster Gebührensatz 508)“ ersetzt. Wertstufe I . . . . . . . . 3,60 Wertstufe II . . . . . . . 2,85 2. In § 5 Absatz 3 Sätze 1 und 2 wird jeweils der Gebühren- Wertstufe III . . . . . . . 2,05 satz „56,60 Euro“ durch den Gebührensatz „58 Euro“ ersetzt. Wertstufe IV . . . . . . . 1,40 zweiter Gebührensatz 3. In Anlage 2 treten in den nachstehenden Nummern an Wertstufe I . . . . . . . . 4,20 die Stelle der bisherigen Gebührensätze die folgenden Wertstufe II . . . . . . . 3,50 neuen Gebührensätze: Wertstufe III . . . . . . . 2,55 Nummer 1.1 erster Gebührensatz . 734,— Wertstufe IV . . . . . . . 1,75 für alle dritter Gebührensatz Wertstufen Wertstufe I . . . . . . . . 4,70 zweiter Gebührensatz 132,15 Wertstufe II . . . . . . . 3,80 für alle Wertstufen Wertstufe III . . . . . . . 2,95 Nummer 1.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29,55 Wertstufe IV . . . . . . . 1,95 für alle vierter Gebührensatz Wertstufen Wertstufe I . . . . . . . . 5,10 Nummer 1.3 erster Gebührensatz . 29,55 Wertstufe II . . . . . . . 4,10 für alle Wertstufe III . . . . . . . 3,15 Wertstufen Wertstufe IV . . . . . . . 2,15 752 Dienstag, den 16. Dezember 2025 HmbGVBl. Nr. 43 Nummer 10.2.1 Wertstufe I . . . . . . . . 309,30 Wertstufe II . . . . . . . 4,70 Wertstufe II . . . . . . . 216,05 Wertstufe III . . . . . . . 4,10 Wertstufe III . . . . . . . 172,85 Wertstufe IV . . . . . . . 3,05 Wertstufe IV . . . . . . . 114,80 Nummer 13.3 Wertstufe I . . . . . . . . 23,20 Nummer 10.2.2 Wertstufe II . . . . . . . 13,25 Wertstufe I . . . . . . . . 81,30 Wertstufe III . . . . . . . 11,05 Wertstufe II . . . . . . . 57,35 Wertstufe IV . . . . . . . 6,40 Wertstufe III . . . . . . . 43,20 Nummer 14.1 Wertstufe I . . . . . . . . 27,85 Wertstufe IV . . . . . . . 29,— Wertstufe II . . . . . . . 15,70 Nummer 10.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 915,75 Wertstufe III . . . . . . . 8,— für alle Wertstufe IV . . . . . . . 4,10 Wertstufen Nummer 14.2 Wertstufe I . . . . . . . . 14,60 Nummer 10.4 erster Gebührensatz Wertstufe II . . . . . . . 8,80 Wertstufe I . . . . . . . . 1,75 Wertstufe III . . . . . . . 6,95 Wertstufe II . . . . . . . 1,40 Wertstufe IV . . . . . . . 3,60 Wertstufe III . . . . . . . 1,10 Nummer 14.3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37,20 Wertstufe IV . . . . . . . 0,76 für alle zweiter Gebührensatz Wertstufen Wertstufe I . . . . . . . . 2,05 Nummer 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34,75 Wertstufe II . . . . . . . 1,65 für alle Wertstufe III . . . . . . . 1,35 Wertstufen Wertstufe IV . . . . . . . 0,85 Nummer 16.1 Wertstufe I . . . . . . . . 30,75 dritter Gebührensatz Wertstufe II . . . . . . . 22,60 Wertstufe I . . . . . . . . 2,25 Wertstufe III . . . . . . . 13,95 Wertstufe II . . . . . . . 1,85 Wertstufe IV . . . . . . . 7,50 Wertstufe III . . . . . . . 1,40 Nummer 16.2 Wertstufe I . . . . . . . . 99,80 Wertstufe IV . . . . . . . 0,98 Wertstufe II . . . . . . . 77,20 vierter Gebührensatz Wertstufe III . . . . . . . 59,20 Wertstufe I . . . . . . . . 2,55 Wertstufe IV . . . . . . . 41,80 Wertstufe II . . . . . . . 2,05 Nummer 17 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63,85 Wertstufe III . . . . . . . 1,55 für alle Wertstufe IV . . . . . . . 1,10 Wertstufen Nummer 11.1 Wertstufe I . . . . . . . . 14,85 Nummer 18.1 Wertstufe I . . . . . . . . 31,40 Wertstufe II . . . . . . . 11,90 bis 41,80 Wertstufe III . . . . . . . 9,10 Wertstufe II . . . . . . . 24,90 Wertstufe IV . . . . . . . 6,25 bis 33,80 Nummer 11.2 Wertstufe I . . . . . . . . 3,05 Wertstufe III

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.