Bremen

Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV)

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Quellenkennung: 306287. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.03.2023 Inkrafttreten27.11.2025 Zuletzt geändert durch:Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 04.11.2025 (Brem.GBl. S. 1017) Fundstelle Brem.GBl. 2023, S. 334 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung zur Bestimmung tätigkeitsspezifischer Mindestentgelte im Sinne des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Mindestentgeltbestimmungsverordnung – BremMEntBestV) vom 28. März 2023 (Brem.GBl. 2023, S. 334), zuletzt Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 4. November 2025 (Brem.GBl. S. 1017)"

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Unterbringungs- und Bürodienste 98341000-5 Unterbringung 98341100-6 Verwaltung von Unterkünften 98341110-9 Haushaltsdienste 98341120-2 Portierdienste 98341130-5 Hauswartungsdienste 98341140-8 Hausmeisterdienste 98342000-2 Dienstleistungen in Bezug auf das Arbeitsumfeld 98350000-1 Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen 98351000-8 Verwaltung von Parkplätzen/-häusern 98351100-9 Dienstleistungen von Parkplätzen/-häusern 98351110-2 Dienstleistungen zur Durchsetzung von Parkvorschriften 98360000-4 Meeresbezogene Dienstleistungen 98361000-1 Mit Meereskunde verbundene Dienstleistungen 98362000-8 Verwaltung von Häfen 98362100-9 Unterstützende Dienstleistungen für Marinestützpunkte 98363000-5 Tauchdienstleistungen 98370000-7 Dienstleistungen des Bestattungswesens 98371000-4 Bestattungsdienste 98371100-5 Beerdigungs- und Feuerbestattungsdienste 98371110-8 Beerdigungsdienste 98371120-1 Feuerbestattungsdienste 98371200-6 Bestattungsunternehmen 98380000-0 Hundezwinger 98390000-3 Andere Dienste 98391000-0 Stilllegungsdienste 98392000-7 Umzugsdienste 98396000-5 Stimmen von Instrumenten 98500000-8 Privathaushalte mit Hausangestellten 98510000-1 Dienstleistungen von kaufmännischen Angestellten und Industriearbeitern 98511000-8 Dienstleistungen von kaufmännischen Angestellten 98512000-5 Dienstleistungen von Industriearbeitern 98513000-2 Bereitstellung von Arbeitskräften für private Haushalte 98513100-3 Vermittlung von Arbeitskräften für private Haushalte 98513200-4 Bereitstellung von Bürokräften für private Haushalte 98513300-5 Bereitstellung von Zeitarbeitskräften für private Haushalte 98514000-9 Haushaltungsdienste 98900000-2 Von extraterritorialen Organisationen und Körperschaften erbrachte Leistungen 98910000-5 Dienstleistungen von internationalen Organisationen und Körperschaften VOB/C - DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten Entgelttabelle Nr. 41 Sonstige Dienstleistungen Stand Juni 2025 Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Die Entgelttabellen enthalten die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Günstigere arbeitsvertragliche Regelungen gehen vor. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: Rechtsgrundlage Entgelt in Euro Landesmindestlohn ab 01.02.2025 14,28 Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Die nachfolgenden Vergabeleistungen sind dieser Entgelttabelle zugeordnet, da für diese Vergabeleistungen keine andere Entgelttabelle einschlägig ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn kein anlehnbarer Branchentarifvertrag aus dem jeweiligen Dienstleistungen vorliegt, die Leistung unspezifisch oder für eine Zuordnung zu komplex ist. Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 42 sonstige Bauleistungen 45000000-7 Bauarbeiten 45100000-8 Baureifmachung 45110000-1 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 45111260-8 Aufschließung von Lagerstätten 45112000-5 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 45213353-2 Installierung von Fluggastbrücken 45230000-8 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten 45231222-7 Gasspeicher 45231223-4 Mit der Gasversorgung verbundene Arbeiten 45232331-1 Mit Rundfunkübertragungen verbundene Arbeiten 45232430-5 Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen 45233200-1 Diverse Oberbauarbeiten 45250000-4 Bauarbeiten für Kraftwerke, Bergbau- und Produktionsanlagen und für Gebäude der Öl- und Gasindustrie 45252110-2 Bau von beweglichen technischen Anlagen 45252130-8 Ausrüstung für Kläranlage 45252200-0 Einrichtungen für Reinigungsanlagen 45255400-3 Fertigungsarbeiten 45255410-6 Offshore-Fertigungsarbeiten 45255420-9 Onshore-Fertigungsarbeiten 45259000-7 Reparatur und Wartung von Anlagen 45259100-8 Reparatur und Wartung von Kläranlagen 45259200-9 Reparatur und Wartung von Reinigungsanlagen 45259900-6 Modernisierung von Anlagen 45260000-7 Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten 45261000-4 Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten 45262000-1 Spezialbauarbeiten, außer Dachbauten 45262421-8 Offshore-Verankerungsarbeiten 45262423-2 Herstellung von Decks 45262424-9 Herstellung von Offshore-Modulen 45262425-6 Herstellung von Jackets 45262426-3 Herstellung von Pfählen 45262600-7 Diverse Spezialbauarbeiten 45262630-6 Bau von Brennöfen 45262640-9 Umweltverbesserungsarbeiten 45300000-0 Bauinstallationsarbeiten 45310000-3 Installation von elektrischen Leitungen 45315000-8 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden 45332000-3 Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen 45340000-2 Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen 45342000-6 Errichtung von Zäunen 45343000-3 Brandschutz-Installationsarbeiten 45343100-4 Brandschutzarbeiten 45343200-5 Installation von Feuerlöschanlagen 45343210-8 Installation von CO2-Feuerlöschanlagen 45343220-1 Installation von Feuerlöschgeräten 45343230-4 Installation von Sprinkleranlagen 45350000-5 Maschinentechnische Installationen 45351000-2 Maschinentechnische Installationsarbeiten 45400000-1 Baufertigstellung 45420000-7 Bautischlerei-Einbauarbeiten 45421000-4 Bautischlerarbeiten 45421100-5 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör 45422000-1 Zimmer- und Tischlerarbeiten 45430000-0 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten 45431000-7 Boden- und Fliesenarbeiten 45432000-4 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, Wandverkleidungs- und Tapezierarbeiten 45440000-3 Anstrich- und Verglasungsarbeiten 45442000-7 Auftrag von Schutzanstrichen 45442200-9 Auftrag von Korrosionsschutzschichten 45450000-6 Sonstige Baufertigstellungsarbeiten VOB/C - DIN 18323 Kampfmittelräumarbeiten Entgelttabelle Nr. 42 Sonstige Bauleistungen Stand Juni 2025 Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen durch die Versorgungsbetriebe zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Überstunden (Mehrarbeit) fällt ein Zuschlag i.H.v. 30 % an. Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle). 3. vertragliches Entgelt - Lohngitter Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte: EG Bezeichnung der Tätigkeit ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Beispiele Entgelt in Euro 1 Arbeitnehmer mit einfachsten Tätigkeiten   14,49 2 Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten Einfache Tätigkeiten sind vorwiegend mechanische Tätigkeiten, die eine Einarbeitung erfordern. Einarbeitung setzt die Vermittlung und Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten voraus, um die Tätigkeiten sach- und fachgerecht ausüben zu können. Beispiele: - Reinigen von Werkstätten und Labors - einfache Bürotätigkeiten (wie Führen von einfachen Listen, Mithilfe bei der Postabfertigung, Registratur, Fotokopieren) - Tätigkeiten als Bote 15,99 ab 2 Jahren BZ 16,69 ab 4 Jahren BZ 17,68 ab 7 Jahren BZ 18,26 3 Arbeitnehmer mit Tätigkeiten, die eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordern Beispiele: - Tätigkeiten als Messgehilfe Tätigkeiten als Zählerableser - Tätigkeiten als Pförtner - Tätigkeiten als Telefonist 17,05 ab 2 Jahren BZ 17,89 ab 4 Jahren BZ 18,57 ab 7 Jahren BZ 19,15 4 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche Fachkenntnisse erfordern sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen usw. im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten. Beispiele: - Verwaltung von Lagern und Magazinen - Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen - Tätigkeiten als Schreibkraft - Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) 18,10 ab 2 Jahren BZ 19,15 ab 4 Jahren BZ 20,05 ab 7 Jahren BZ 20,68 5 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten sowie Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern gegenüber gründlichen Fachkenntnissen eine Erweiterung dem Umfang nach. Beispiele: - Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen - Tätigkeiten als Schaltwart Tätigkeiten als Wasserwart - Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter - Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht - Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen (wie Kraftfahrzeug mit komplizierten Arbeitsmaschinen) - Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung) - Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter 19,15 ab 2 Jahren BZ 20,26 ab 4 Jahren BZ 21,21 ab 7 Jahren BZ 21,89 6 Arbeitnehmer der EG 5, die besonders hochwertige oder besonders vielseitige Tätigkeiten ausüben sowie Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordern sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben Besonders hochwertige Tätigkeiten erfordern hochwertiges fachliches Können sowie besondere Umsicht und Zuverlässigkeit. Besonders vielseitige Tätigkeiten erfordern vielseitiges fachliches Können und breitere Einsetzbarkeit. Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen. Beispiele: - Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten - Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten - Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten 20,47 ab 2 Jahren BZ 21,63 ab 4 Jahren BZ 22,68 ab 7 Jahren BZ 23,42 7 Arbeitnehmer der EG 6, die Tätigkeiten ausüben, die besondere Spezialkenntnisse erfordern sowie Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben Beispiele: - Handwerks- und Industriemeister mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter - Handwerks- und Industriemeister, die die Voraussetzungen der Ausbildereignungs-Verordnung erfüllen und in der Berufsausbildung entsprechend tätig sind - Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten - Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung - An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung 21,79 ab 2 Jahren BZ 23,05 ab 4 Jahren BZ 24,16 ab 7 Jahren BZ 24,95 8 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Maß ihrer Verantwortung erheblich aus der EG 7 herausheben sowie Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach. Beispiele: - Handwerks- und Industriemeister, die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind - An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung - Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten - Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen 23,37 ab 2 Jahren BZ 24,47 ab 4 Jahren BZ 25,90 ab 7 Jahren BZ 27,00 9 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der EG 8 herausheben, dass sie besonders verantwortungsvoll sind sowie Arbeitnehmer mit abgeschlossener Fachhochschul- oder Bachelorausbildung und entsprechenden Tätigkeiten sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben Beispiele: - Handwerks- und Industriemeister, die ausdrücklich zu Leitern von großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt sind - Bau und/oder Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz - Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von aktivierungspflichtigen und nichtaktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung - Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer - Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades 24,95 ab 2 Jahren BZ 27,05 ab 4 Jahren BZ 29,11 ab 7 Jahren BZ 30,53 10 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 9 herausheben sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben Beispiele: - Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer - Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen - Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz/Anlagenbuchhaltung (Kontierungen, Wertberichtigungen und Abschreibungen) mit Jahresabschluss-arbeiten (Bilanz, GuV) - Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen - Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades - Asset-Manager - Bilanzkreismanager 26,53 ab 2 Jahren BZ 28,95 ab 4 Jahren BZ 31,32 ab 7 Jahren BZ 32,90 11 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten sowie Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 10 herausheben sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben Beispiele: - Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-/Ist-Vergleich und Abweichungsanalysen als Controller - Analysieren, Testen und Einführen von DV-Systemen und deren Wartung als DV-Organisator - Analysieren, Planen, Implementieren und Kontrollieren von Betriebssystemen von Standardsoftware als Systemprogrammierer - Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS-Netz von besonderer Schwierigkeit 28,37 ab 2 Jahren BZ 30,95 ab 4 Jahren BZ 33,22 ab 7 Jahren BZ 35,17 12 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben   30,21 ab 2 Jahren BZ 33,01 ab 4 Jahren BZ 35,80 ab 7 Jahren BZ 38,17 13 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der EG 12 herausheben sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben   32,32 ab 2 Jahren BZ 35,48 ab 4 Jahren BZ 38,54 ab 7 Jahren BZ 41,54 14 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten, deren Tätigkeiten sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der EG 13 herausheben sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben   34,43 ab 2 Jahren BZ 37,80 ab 4 Jahren BZ 41,06 ab 7 Jahren BZ 44,23 15 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten, die sich erheblich aus der EG 14 herausheben sowie Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben   36,80 ab 2 Jahren BZ 40,75 ab 4 Jahren BZ 44,54 ab 7 Jahren BZ 48,07 Anhang Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließend Beschreibung der Leistung Entgelttabelle 43 Versorgungsbetriebe 65000000-3 Versorgungsunternehmen 65100000-4 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 65110000-7 Wasserversorgung 65111000-4 Trinkwasserversorgung 65120000-0 Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage 65121000-7 Wasserentmineralisierung 65122000-0 Wasserentsalzung 65123000-3 Wasserenthärtung 65130000-3 Betrieb von Wasserversorgungsunternehmen 65200000-5 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 65210000-8 Gasversorgung 65300000-6 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 65310000-9 Stromversorgung 65320000-2 Betrieb von elektrischen Anlagen 65400000-7 Andere Energieversorgungsquellen 65410000-0 Betrieb von einem Elektrizitätswerk 65500000-8 Zählerablesung Entgelttabelle Nr. 43 Versorgungsbetriebe Stand Juni 2025 Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Entgelttabelle Nr. 44 Schornsteinfegerhandwerk Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Leistungen im Schornsteinfegerhandwerk zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind. Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt. 1. Anwendungsbereich Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden. 2. Entgeltmodalitäten 2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gleichgestellt. 2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete Arbeitsstunde. 2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe. 2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung. 2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschla

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.