Sachsen

SächsIngG

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 17148. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2017 Nr. 3, S. 50 Fsn-Nr.: 604-1/2 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 19. März 2024

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Originaldateien und Anlagen

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etzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) 36 Anlage 2 angefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.