Bremen
Gesetz, betreffend den Güterstand der vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossenen Ehen
Quellenkennung: 67099. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:18.07.1899 Inkrafttreten01.07.1964 Fundstelle Brem.GBl. 1899, S. 82 Gliederungsnummer:400-a-3 Zitiervorschlag: "Gesetz, betreffend den Güterstand der vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossenen Ehen vom 18. Juli 1899 (Brem.GBl. 1899, S. 82)"
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