Bremen
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BremSÜG)
Quellenkennung: 339417. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:10.07.1998 Inkrafttreten21.06.2026 Zuletzt geändert durch:mehrfach geändert, §§ 2 und 34 neu gefasst und §§ 4a und 16a neu eingefügt durch Gesetz vom 26.05.2026 (Brem.GBl. S. 437) Fundstelle Brem.GBl. 1998, S. 185 Gliederungsnummer:12-d-1 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BremSÜG) vom 30. Juni 1998 (Brem.GBl. 1998, S. 185), zuletzt mehrfach geändert, §§ 2 und 34 neu gefasst und §§ 4a und 16a neu eingefügt durch Gesetz vom 26. Mai 2026 (Brem.GBl. S. 437)"
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