Niedersachsen

Niedersächsische Verordnung über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Justizministerium, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, in den Justizvollzugseinrichtungen sowie bei der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-08-28

Quellenkennung: gazette-2026-074. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Amtlich elektronisch veröffentlichte Verkündung; Download gegen die vom Portal veröffentlichte SHA-256-Prüfsumme geprüft. Verkündungsdatum ist kein Konsolidierungsdatum. Enthält gegebenenfalls Änderungsvorschriften. Original-PDFs einschließlich aller angebotenen Anlagen gespeichert; grafische Inhalte bitte im Original prüfen. Digitale Signaturen werden unverändert aufbewahrt, aber nicht kryptographisch validiert.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

und -ort: Dienststelle: Beurteilende oder Beurteilender: Tag, Ort und Ergebnis von Laufbahnprüfungen: Dienstlaufbahn: Beurteilungszeitraum: Aufgabengebiete im Beurteilungszeitraum: Besondere Tätigkeiten und Kenntnisse: (z. B. Key-User im HWS, Projektarbeit, Mitglied im Ein- satzteam Niedersachsen, Mitglied einer Mitarbeitervertre- tung) Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge während des Beurteilungszeitraums: (z. B. Elternzeit, Urlaub aus familiären Gründen, Freijahr) ☐ schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) Das Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung ☐ gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 SGB IX) ☐ hat stattgefunden am Ergebnis siehe Anlage. ☐ hat nicht stattgefunden (kein Einverständnis). Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 15 Einzelmerkmal Rangstufen (§ 9 NBeurtVO-MJ) A B C D E Die Die Die Die Die Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen werden in werden werden gut werden im werden nicht besonders her- deutlich über- erfüllt Wesentlichen erfüllt ausragender troffen erfüllt Weise übertroffen 1. Berufsspezifische Qualifikation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fachkenntnisse ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Umfang und Differenziertheit der für das Amt erforderlichen verwaltungs- und arbeitsplatzspezifischen Fach- und Rechtskenntnisse einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen IT-Kenntnisse Auffassungsgabe und Entscheidungsfähigkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit, Vorgänge und Zusammenhänge richtig zu erfassen und einzuordnen sowie Entscheidungen situationsgerecht und eigen- verantwortlich zu treffen, zu vertreten und umzusetzen 2. Belastbarkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, auch bei starker äußerer wie innerer Belastung durch planvolles und konzentriertes Handeln in Qualität und Quantität anforderungsgerechte Leistungen zu erbringen 3. Leistungsverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Arbeitszuverlässigkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, gründlich, in Form und Inhalt sorgfältig, sach- und zeitgerecht zu arbeiten Arbeitsorganisation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Vorgänge systematisch und planvoll zu bearbeiten und Arbeitsabläufe – auch arbeitsplatzübergreifend – zu optimieren, Prioritäten richtig zu setzen und verfügbare Hilfsmittel optimal zu nutzen 4. Sozialverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Kooperation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, im Interesse einer möglichst guten Erfüllung der gerichtlichen oder behördlichen Aufgaben mit anderen offen und hilfsbereit zusammenzuarbeiten und – soweit relevant – in angemessener Weise auf die Belange des recht- oder hilfesu- chenden Publikums einzugehen Kommunikation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Informationen aufzunehmen und weiterzugeben sowie sich mündlich und schriftlich eindeutig, fachgerecht, allgemeinverständlich und adressatengerecht auszudrücken 5. Verwendungsbreite und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Einsatzbereitschaft Verwendungsbreite ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, in anderen Aufgabenbereichen zu arbeiten; vielseitige Einsetzbarkeit aufgrund der bei der Tätigkeit in verschiedenen Aufgabenbereichen gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen Einsatzbereitschaft ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Bereitschaft, auch aus eigenem Antrieb andere oder neue Aufgaben – auch zusätzliche oder weniger attraktive – zu übernehmen; Bereitschaft zur fachlichen Fort- und Weiterbildung Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 16 Gesamturteil (§ 10 NBeurtVO-MJ) Entwicklung aus der Bewertung der Einzelmerkmale und hinreichend plausible Begründung, gegebenenfalls unter besonderer Heraus- hebung der erkannten Stärken und Schwächen sowie besonderer Qualitäten wie z. B. Initiative, Führungsqualität; bei schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Beschäftigten: Aussage über Art und Umfang der Berücksichtigung einer Minderung der Arbeits- und Ver- wendungsfähigkeit durch die Behinderung; Vergabe der Rangstufe: • A – die Anforderungen werden in besonders herausragender Weise übertroffen; • B – die Anforderungen werden deutlich übertroffen; • C – die Anforderungen werden gut erfüllt Zwischenstufe oberer, mittlerer oder unterer Bereich; • D – die Anforderungen werden im Wesentlichen erfüllt; • E – die Anforderungen werden nicht erfüllt. Gegebenenfalls Eignungsprognose (§ 11 NBeurtVO-MJ) Wünsche der oder des Beurteilten hinsichtlich ihrer oder seiner weiteren Verwendung Beurteilungsgrundlagen (§ 12 NBeurtVO-MJ) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 17 ist der Beurteilungs- ☐ Das Beurteilungsvorgespräch hat am entwurf zur Kenntnis gegeben worden. stattgefunden. ☐ Auf die Besprechung wurde verzichtet. ______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilenden) Vorstehende Beurteilung ist mir heute bekannt ge- geben worden. ______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilenden) Überbeurteilung (§ 18 NBeurtVO-MJ): Die vorstehende Beurteilung wird ☐ bestätigt. ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) Gegebenenfalls weitere Überbeurteilung: ☐ Die vorstehende Beurteilung wird ☐ bestätigt. ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) ☐ Die vorstehende Beurteilung wird ☐ bestätigt. ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 18 Anlage 2 (zu § 7 Abs. 3 Nr. 2) Dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppen 1 und 2 (ohne Justizwachtmeisterdienst) ☐ Regelbeurteilung zum Stichtag: ☐ Anlassbeurteilung Anlass: Aktenzeichen: Nachname, Vorname(n): (gegebenenfalls akademischer Grad) Amts- oder Dienstbezeichnung und Besoldungs- gruppe: Geburtstag und -ort: Dienststelle: Beurteilende oder Beurteilender: Tag, Ort und Ergebnis von Laufbahnprüfungen: Dienstlaufbahn: Beurteilungszeitraum: Aufgabengebiete im Beurteilungszeitraum: Besondere Tätigkeiten und Kenntnisse: (z. B. Geschäftsleitung, Gruppenleitung, Organisations- sachbearbeitung, Key-User im HWS, Projektarbeit, Mit- glied einer Mitarbeitervertretung, Ausbildungsleitung, Ar- beitsgemeinschaftsleitung, Mitgliedschaft in einem Prü- fungsamt, als Dozentin oder Dozent an der Norddeut- schen Hochschule für Rechtspflege, Sprachkenntnisse) Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge während des Beurteilungszeitraums: (z. B. Elternzeit, Urlaub aus familiären Gründen, Freijahr) ☐ schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX) Das Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung ☐ gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 SGB IX) ☐ hat stattgefunden am Ergebnis siehe Anlage. ☐ hat nicht stattgefunden (kein Einverständnis). Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 19 Einzelmerkmal (§ 9 Rangstufen NBeurtVO-MJ) A B C D E Die Die Die Die Die Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen Anforderungen werden in werden werden gut werden im werden nicht besonders deutlich erfüllt Wesentlichen erfüllt herausragender übertroffen erfüllt Weise übertroffen 1. Fachkompetenz ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Umfang und Differenziertheit der für das Amt erforderlichen verwaltungs- und arbeitsplatzspezifischen Fach- und Rechtskenntnisse einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen IT-Kenntnisse*) *) Sonderkenntnisse sind in der Gesamtbeurteilung zu berücksichtigen. 2. Leistungsverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Belastbarkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, auch bei starker äußerer wie innerer Belastung durch planvolles und konzentriertes Handeln in Qualität und Quantität anforderungsgerechte Leistungen zu erbringen Arbeitszuverlässigkeit ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, gründlich, in Form und Inhalt sorgfältig, sach- und zeitgerecht zu arbeiten Arbeitsorganisation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Vorgänge systematisch und planvoll zu bearbeiten und Arbeitsabläufe – auch arbeitsplatz- übergreifend – zu optimieren, Prioritäten richtig zu setzen und verfügbare Hilfsmittel optimal zu nutzen 3. Entscheidungs- ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ und Urteilsfähigkeit Fähigkeit, Vorgänge und Zusammenhänge in einem angemessenen zeitlichen Rahmen praxisorientiert zu analysieren, Entscheidungen situationsgerecht und eigenverantwortlich zu treffen, zu vertreten und umzusetzen 4. Sozialverhalten ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Kooperation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, im Interesse einer möglichst guten Erfüllung der Aufgaben mit anderen offen und hilfsbereit zusammenzuarbeiten und – soweit relevant – in angemessener Weise auf die Belange des recht- oder hilfesuchenden Publikums einzugehen Kommunikation ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, Informationen aufzunehmen und weiterzugeben sowie sich mündlich und schriftlich eindeu- tig, fachgerecht, allgemeinverständlich und sprachgewandt auszudrücken Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 20 5. Verwendungsbreite und ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Einsatzbereitschaft Verwendungsbreite ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Fähigkeit und Bereitschaft, in anderen Fachbereichen zu arbeiten; vielseitige Einsetzbarkeit aufgrund der bei der Tä- tigkeit in verschiedenen Bereichen gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen Einsatzbereitschaft ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Bereitschaft, die individuellen Fähigkeiten einzubringen, sich für die Aufgaben im Aufgabenbereich einzusetzen sowie Initiativen zu ergreifen; Bereitschaft, Sonderaufgaben zu übernehmen, wie z. B. Mitarbeit in Projekten, Arbeitsgruppen oder Aus- und Fortbildung; Bereitschaft, eigene Interessen gegebenenfalls zurückzustellen Gesamturteil (§ 10 NBeurtVO-MJ) Entwicklung aus der Bewertung der Einzelmerkmale und hinreichend plausible Begründung, gegebenenfalls unter besonderer Heraus- hebung der erkannten Stärken und Schwächen sowie besonderer Qualitäten wie z. B. Initiative, Führungsqualität; bei schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Beschäftigten: Aussage über Art und Umfang der Berücksichtigung einer Minderung der Arbeits- und Ver- wendungsfähigkeit durch die Behinderung; Vergabe der Rangstufe: • A – die Anforderungen werden in besonders herausragender Weise übertroffen; • B – die Anforderungen werden deutlich übertroffen; • C – die Anforderungen werden gut erfüllt Zwischenstufe oberer, mittlerer oder unterer Bereich; • D – die Anforderungen werden im Wesentlichen erfüllt; • E – die Anforderungen werden nicht erfüllt. Gegebenenfalls Eignungsprognose (§ 11 NBeurtVO-MJ) Wünsche der oder des Beurteilten hinsichtlich ihrer oder seiner weiteren Verwendung Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 21 Beurteilungsgrundlagen (§ 12 NBeurtVO-MJ) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 22 ist der Beurteilungsent- ☐ Das Beurteilungsvorgespräch hat am wurf zur Kenntnis gegeben worden. stattgefunden. ☐ Auf die Besprechung wurde verzichtet. _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilenden) Vorstehende Beurteilung ist mir heute bekannt ge- geben worden. _______________________________________ (Ort und Datum) Unterschrift (Name der oder des Beurteilenden) Überbeurteilung (§ 18 NBeurtVO-MJ): Die vorstehende Beurteilung wird ☐ bestätigt. ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) Gegebenenfalls weitere Überbeurteilung: ☐ Die vorstehende Beurteilung wird ☐ bestätigt. ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) ☐ Die vorstehende Beurteilung wird ☐ bestätigt. ☐ wie aus der Anlage ersichtlich geändert. ☐ durch die aus der Anlage ersichtliche Beurteilung ersetzt. _______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift) Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 23 Anlage 3 (zu § 9) Einzelmerkmale für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Justizwachtmeisterdienst A. Berufsspezifische Qualifikation Die berufsspezifische Qualifikation umfasst die Fachkenntnisse sowie die Auffassungsgabe und Entschei- dungsfähigkeit. 1. Fachkenntnisse Die Fachkenntnisse meinen den Umfang und die Differenziertheit der für das Amt erforderlichen verwaltungs- und arbeitsplatzspezifischen Fach- und Rechtskenntnisse einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen IT-Kenntnisse. Die Beurteilung der Fachkenntnisse kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Wie umfangreich sind die Kenntnisse für den jeweiligen Aufgabenbereich der aa) Rechtsvorschriften (materielle und formelle) bb) Verwaltungsvorschriften cc) innerdienstlichen Anordnungen? b) Liegen darüber hinaus hervorzuhebende besondere Fachkenntnisse vor (z. B. zur Arbeitssicher- heit, zum IT-Bereich oder zur Verhaltenspsychologie, zum Umgang mit modernen Sicherheits- techniken sowie mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt)? c) Werden Wissenslücken geschlossen? 2. Auffassungsgabe und Entscheidungsfähigkeit Die Auffassungsgabe und Entscheidungsfähigkeit umfassen die Fähigkeit, Vorgänge und Zusammen- hänge richtig zu erfassen und einzuordnen sowie Entscheidungen situationsgerecht und eigenverant- wortlich zu treffen, zu vertreten und umzusetzen. Die Beurteilung der Auffassungsgabe und Entscheidungsfähigkeit kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Werden theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verlässlicher Routine verarbei- tet? b) Werden einmal gewonnene Kenntnisse in künftigen gleichgelagerten Fällen herangezogen, aber auch Unterschiede erkannt und berücksichtigt? c) Erfolgt die Einarbeitung in neue Aufgabenbereiche planvoll und zügig? d) Erfolgen immer wieder Nachfragen zu bereits ausführlich erklärten Sachverhalten? e) Wird schnell der Kern auch (sprachlich) verworrenen Vorbringens erfasst und gegebenenfalls bei verwickelten Sachverhalten auf Kernaussagen zurückgeführt? f) Werden technische Sachverhalte schnell aufgenommen und zweckentsprechend verarbeitet? g) Wird die Veränderung einer Situation schnell erfasst und darauf in angemessener Zeit richtig reagiert? h) Werden Sachverhalte gründlich untersucht und zutreffend beurteilt? i) Werden andere Meinungen geprüft und abgewogen? j) Werden Alternativen erwogen? k) Fließen interne Auseinandersetzungen und Diskussionsergebnisse erkennbar in die Arbeitser- gebnisse ein? Nds. GVBl. 2026 Nr. 74 vom 28. August 2026 Seite 24 l) Werden Entscheidungen sicher und rechtzeitig getroffen? m) Ist die Neigung erkennbar, unangenehmen Entscheidungen auszuweichen? n) Werden Entscheidungen vorurteilsfrei getroffen und lassen sie Augenmaß und Ausgewogenheit erkennen? o) Besteht die Fähigkeit zur Selbstkritik und damit zum Überdenken von Entscheidungen? p) Wird selbstbewusst und nachhaltig agiert? B. Belastbarkeit Das Merkmal der Belastbarkeit ist mit der Fähigkeit und Bereitschaft zu beschreiben, auch bei starker äußerer wie innerer Belastung durch planvolles und konzentriertes Handeln in Qualität und Quantität anforderungsge- rechte Leistungen zu erbringen. Die Beurteilung der Belastbarkeit kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: 1. Wird das Arbeitsgebiet stets auf dem Laufenden gehalten? 2. Werden Arbeitsspitzen bewältigt? 3. Werden Prioritäten richtig gesetzt? 4. Wird auch ohne ausdrückliche Anordnung im Bedarfsfall Mehrarbeit über die normale Arbeitszeit hinaus geleistet? 5. Wirkt sich starker Arbeitsanfall auf die Qualität der Arbeit aus? 6. Wird in Stresssituationen gegenüber den anderen Mitarbeitenden und – soweit relevant – dem Publikum unangemessen reagiert? 7. Werden auch ungern übernommene oder gegen den Willen übertragene Aufgaben anforderungsge- recht erledigt? 8. Beeinträchtigen persönliche Enttäuschungen (z. B. unterbliebene Beförderung) die Leistung? 9. Führen außerdienstliche Belastungen zu durchgreifenden Leistungsschwankungen? 10. Lässt sich auch bei hoher Arbeitsbelastung die notwendige physische und psychische Standhaftigkeit erkennen? 11. Besteht die Bereitschaft, Ausbildungs- und Prüfungstätigkeiten engagiert wahrzunehmen? C. Leistungsverhalten Das Leistungsverhalten umfasst die Untermerkmale Arbeitszuverlässigkeit und Arbeitsorganisation. 1. Arbeitszuverlässigkeit Die Arbeitszuverlässigkeit ist mit der Fähigkeit und Bereitschaft zu beschreiben, gründlich, in Form und Inhalt sorgfältig, sach- und zeitgerecht zu arbeiten. Die Beurteilung der Arbeitszuverlässigkeit kann sich z. B. an dem folgenden Fragenkatalog orientieren: a) Führen außerdienstliche Aktivitäten zu Leistungseinbußen? b) Kann man sich auf die zu Beurteilende oder den zu Beurteilenden verlassen? c) Werden Anordnungen pünktlich und genau ausgeführt? d) Werden Vorgänge eigenverantwortlich, gründlich, sorgfältig und unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehe

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.