Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 37 vom 07.11.2025, Seiten 591 – 598, Größe: 195 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2025-11-07

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2023 gültig.“ gen Jahresemissionsgesamtmenge des vergangenen Kalen- derjahres aus, beschließt der Senat innerhalb von fünf 7. Es wird folgende Anlage 3 angefügt: 598 Freitag, den 7. November 2025 HmbGVBl. Nr. 37 „Anlage 3 (zu § 4 Absatz 3) Zulässige Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre bis 2040 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 Jahresemis- sionsmenge 9.611 8.745 7.880 7.014 6.148 5.441 4.735 4.028 3.321 2.615 2.176 1.738 1.300 862 424 in Tausend Tonnen CO2 Reduktion 53 % 57 % 62 % 66 % 70 % 73 % 77 % 80 % 84 % 87 % 89 % 92 % 94 % 96 % 98 %“ (nachrichtlich) Ausgefertigt Hamburg, den 4. November 2025. Der Senat 1 Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.