Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „English-Speaking Cultures/Englisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

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Quellenkennung: 256062. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:04.12.2024 Inkrafttreten01.10.2025 Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1550 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „English-Speaking Cultures/Englisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 4. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 1550)"

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Originaldateien und Anlagen

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tion, 3 CP PL: 1 SL: 0 Second Language Acquisition, 3 CP PL: 1 SL: 0 ELT: Activities, Resources and Materials, 3 CP PL: 0 SL: 1 FD-Praxis Praxisorientierte Elemente Englisch English Language Teaching Practice P 3 MP   PL: 0 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) Anlage 3 Anlage 3: Weitere Prüfungsformen - Portfolio gemäß AT § 8 Absatz 8; - Test im Bereich der sprachpraktischen Übungen: Der Test kann aus schriftlichen und mündlichen Anteilen bestehen, die aber nicht über 90 Minuten für schriftliche Tests und 30 Minuten für mündliche Tests hinausgehen. Es wird eine Gesamtnote für alle Testanteile vergeben, die sich nach dem erreichten Wert und dem jeweiligen Zielwert im Modul in Bezug auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen richtet; - Unterrichtsentwurf: Die schriftliche Ausarbeitung von 3 bis 4 Seiten umfasst die (vorrangig stichwortartige) Planung und didaktische Begründung einer Unterrichtsstunde nach den Vorgaben der zweiten Ausbildungsphase. Im Bachelor liegt der Fokus hierbei auf den Kompetenzzielen und der Bedingungsanalyse; diese Teile müssen ausformuliert werden. - Proficiency Interview: Die mündliche Prüfung besteht aus einem 3-minütigen, vorbereiteten Monolog und einem themenbezogenen Gespräch. Der Monolog gibt Einblick in das gewählte Thema. Das Gespräch vertieft dieses Thema. Die gesamte Prüfung dauert nicht länger als 20 Minuten. Die Beurteilungsgrundlagen sind Sprachrichtigkeit und fremdsprachliche Flexibilität in Vortrag und Gespräch.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.