Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „English-Speaking Cultures/Englisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

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Quellenkennung: 256062. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:04.12.2024 Inkrafttreten01.10.2025 Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1550 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „English-Speaking Cultures/Englisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 4. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 1550)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:04.12.2024 Inkrafttreten01.10.2025 Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 1550 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „English-Speaking Cultures/Englisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 4. Dezember 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 1550)" juris-Abkürzung: EnglSCulZwFäBacfPO BR 2025 Ausfertigungsdatum: 04.12.2024 Gültig ab: 01.10.2025 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2024, 1550 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „English-Speaking Cultures/Englisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen Vom 4. Dezember 2024 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen: Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung. § 1 Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad (1) Für den erfolgreichen Abschluss im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern. (2) Wird die Bachelorarbeit im Profilfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ oder im Studienfach mit Lehramtsoption „English-Speaking Cultures/Englisch“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad Bachelor of Arts (abgekürzt B.A.) verliehen. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Das Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 bzw. Ziffer 3 AT BPO studiert. Das Studium mit Lehramtsoption wird darüber hinaus gemäß § 4 Absatz 5 studiert. Der General Studies-Bereich gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO umfasst im Profilfach 24 CP. Davon werden 15 CP als Wahlbereich in den Fachergänzenden Studien der Universität Bremen bzw. in den General Studies-Angeboten des Fachbereichs 10 absolviert und 9 CP umfassen ein obligatorisches Praktikum. Der General Studies-Bereich kann in deutscher bzw. englischer Sprache absolviert werden. (2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ als Profilfach oder Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „English-Speaking Cultures/Englisch“ als Profil- oder Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen. Anlage 1 stellt den Studienverlauf dar, wenn a) das Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ als Profilfach mit einem Gesamtumfang von 120 CP studiert wird, (Anlage 1.1), b) das Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ als Komplementärfach mit einem Gesamtumfang von 60 CP studiert wird (Anlage 1.2), c) das Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ mit Lehramtsoption mit einem Gesamtumfang von 72 CP studiert wird. Dieser Umfang unterteilt sich in 60 CP Fachwissenschaft zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils von 12 CP; je nach individueller Wahl wird zusätzlich das Modul Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP im Studienfach absolviert (Anlage 1.3). Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt. (3) Das jeweilige Curriculum unterteilt sich wie im Folgenden dargestellt: a) Das Profilfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ mit einem Gesamtumfang von 120 CP unterteilt sich wie folgt: i. Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) im Umfang von 15 CP, ii. Fachwissenschaft (Literature, Culture, Linguistics) mit Pflichtmodulen im Umfang von 51 CP, iii. Sprachpraxis (Practical Language Studies) mit Pflichtmodulen im Umfang von 15 CP, iv. Internationale Erfahrungen (International Experience, Wahlpflichtmodule, Compulsory Elective Modules) im Umfang von 15 CP, v. General Studies-Bereich (General Studies Area) im Umfang von 24 CP inklusive eines verpflichtenden Praktikums im Umfang von 9 CP, Näheres siehe Absatz 1. b) Das Komplementärfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ mit einem Gesamtumfang von 60 CP unterteilt sich wie folgt: i. Pflichtmodule (Compulsory Modules) im Umfang von 45 CP, ii. Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules) im Umfang von 15 CP. c) Das Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ mit Lehramtsoption umfasst insgesamt 72 CP (zzgl. ggf. 12 CP) und unterteilt sich wie folgt: i. Ggf. Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP, ii. Fachwissenschaft (inklusive Sprachpraxis) im Gesamtumfang von 60 CP mit Pflichtmodulen im Umfang von 45 CP und Wahlpflichtmodulen im Umfang von 15 CP, iii. Fachdidaktik mit Pflichtmodulen im Umfang von 12 CP. Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil und dessen wissenschaftliche Begleitung. (4) Die Anlage 2 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen. (5) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt. (6) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (7) Pflichtmodule werden in englischer Sprache, Module in der Fachdidaktik in englischer oder deutscher Sprache durchgeführt. Wahlpflichtmodule werden in englischer Sprache durchgeführt. (8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden. (10) Das Profilfach beinhaltet ein obligatorisches Praktikum im Umfang von mindestens 9 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung. (11) Die Praktika für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien. (12) Das Profil- und Komplementärfach beinhalten einen fakultativen fachbezogenen englischsprachigen Auslandsaufenthalt (Auslandsstudium oder Auslandspraktikum) von mindestens drei Monaten; alternativ dazu bietet der Studiengang Module, welche vertiefte fachliche Kompetenzen vermitteln. Im Studienfach mit Lehramtsoption ist der fachbezogene englischsprachige Auslandsaufenthalt (Auslandsstudium oder Auslandspraktikum) verpflichtend, Absatz 17 ist hiervon unberührt. (13) Der Auslandsaufenthalt kann als Studium in einem englischsprachigen Studiengang an einer Universität im Ausland (Auslandsstudium) oder als berufsorientierendes Praktikum an einer Institution im englischsprachigen Ausland (Auslandspraktikum) durchgeführt werden. Der Auslandsaufenthalt findet gemäß Studienverlaufsplan während des fünften Semesters statt. (14) Im Auslandsstudium sind Leistungen im Umfang von mindestens 15 CP zu erbringen, die Leistungen werden nach den Vorgaben der jeweiligen Universität absolviert. Zusätzlich erworbene CP können im General Studies-Bereich anerkannt oder als freiwillige Zusatzleistungen als Anlage zu den Abschlussunterlagen ausgewiesen werden. Zum Abschluss eines Lernvertrags (Learning Agreements) zwischen Studierenden und Fachbereich vor Antritt des Auslandsaufenthalts wird dringend geraten, um eine problemlose Anerkennung der im Ausland erworbenen CP gewährleisten zu können. (15) Das Auslandspraktikum wird in einer englischsprachigen Institution im Umfang von 15 CP und mit einem Umfang von mindestens 350 Stunden durchgeführt. Näheres regelt die Modulbeschreibung sowie die Praktikumsordnung. (16) Wenn zwei fremdsprachliche Philologien studiert werden oder „English-Speaking Cultures/Englisch“ als Komplementärfach studiert wird, kann ersatzweise ein Auslandsstudium nach Absatz 14 oder ein Auslandspraktikum nach Absatz 15 gestückelt in maximal drei Teilabschnitten und im Gesamtumfang von 15 CP oder eine Modulersatzleistung (Vertief-1) absolviert werden. (17) Wenn das Fach mit Lehramtsoption studiert wird, kann der Prüfungsausschuss in Härtefällen sowie in besonders zu begründenden Fällen (zum Beispiel vorhandene nachweisbare kulturelle und sprachliche Kompetenz) eine Befreiung vom Auslandsaufenthalt aussprechen und eine geeignete Ersatzleistung im Rahmen des Vertiefungsmoduls aus dem Profil- und Komplementärfach als Modulersatzleistung (Vertief-1) festlegen. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO und der Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung) in den jeweils geltenden Fassungen durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Das erneute Angebot von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet. (5) Die Prüfungssprache kann Deutsch oder Englisch sein. In rein englischsprachigen Modulen ist die Prüfungssprache in der Regel Englisch. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils geltenden Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Außer im Rahmen von § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Die Bachelorarbeit muss im Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ geschrieben werden, wenn das Fach als Profilfach studiert wird. Es ist nicht möglich, im Komplementärfach die Bachelorarbeit zu schreiben. Die Bachelorarbeit kann im Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ geschrieben werden, wenn die Lehramtsoption gewählt wurde. (2) Das Modul Bachelorarbeit (15 CP) im Profilfach setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP und einem unbenoteten, begleitenden Seminar im Umfang von 3 CP. Im Modul Bachelorarbeit in der Lehramtsoption hat die Bachelorarbeit einen Umfang von 12 CP. Der Besuch eines Begleitseminars wird empfohlen. (3) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 75 CP im Profilfach und von mindestens 45 CP im Studienfach mit Lehramtsoption. (4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen. (5) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 3 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (6) Zur Bachelorarbeit findet kein Kolloquium statt. § 7 Gesamtnote der Bachelorprüfung (1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten. (2) Wird die Bachelorarbeit im Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ geschrieben, errechnet sich die Fachnote zu 20 % aus der Note der Bachelorarbeit und zu 80 % aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aller übrigen Module des Fachs. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. (3) Wird die Bachelorarbeit nicht im Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ geschrieben, errechnet sich die Fachnote aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium „English-Speaking Cultures/Englisch“ ihr Studium aufnehmen. (2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2025/26 begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung, wenn sie ausschließlich in den folgenden Modulen der Prüfungsordnung vom 26. Januar 2011, geändert am 16. Juli 2015 und berichtigt am 22. Juni 2018, ein Prüfungsverfahren eröffnet oder eines oder mehrere dieser Module absolviert und nicht mehr als 15 CP im General Studies-Bereich erworben haben. Die Module sind: - A, Basismodul Englischsprachige Literaturwissenschaft, - B, Basismodul Englische Sprachwissenschaft, - C, Basismodul Kultur- und Sprachgeschichte der englischsprachigen Welt sowie - SP-1, Basismodul Englische Sprachpraxis. Bereits erbrachte Leistungen werden auf der Grundlage einer Äquivalenztabelle anerkannt. (3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium begonnen haben und für die Absatz 2 nicht zutrifft, können auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Der formlose Antrag ist bis zum 15. November 2025 zu stellen. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. (4) Die Prüfungsordnung vom 26. Januar 2011, geändert am 16. Juli 2015 und berichtigt am 22. Juni 2018, tritt zum 30. September 2028 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2028 ihr Studium nicht beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Anlagen Anlagen:   Anlage 1: Studienverlaufspläne für das Studienfach   1.1 „English-Speaking Cultures/Englisch“ als Profilfach (120 CP)   1.2 „English-Speaking Cultures/Englisch“ als Komplementärfach (60 CP)   1.3 „English-Speaking Cultures/Englisch“ mit Lehramtsoption (72 CP plus ggf. 12 CP) Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen Anlage 3: Weitere Prüfungsformen Anlage 1 Anlage 1: Studienverlaufspläne für das Studienfach „English-Speaking Cultures/Englisch“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium Die Studienverlaufspläne stellen eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. 1.1 „English-Speaking Cultures/Englisch“ als Profilfach (120 CP)   Literature, Culture, Linguistics (Fachwissenschaft), 51 CP Practical Language Studies (Sprachpraxis), 15 CP International Experience (Internationale Erfahrungen,), 15 CP General Studies Area (General Studies- Bereich), 24 CP Bachelor‘s Thesis (Bachelorarbeit), 15 CP ∑ 120 CP Semesterverlauf ∑ 120 CP Verlauf Studienjahr Pflichtmodule, 66 CP Wahlpflichtmodule Pflichtmodul, 9 CP Wahlbereich, 15 CP 1. Jahr 1. Sem. Basis-A, Introduction to Anglophone Literatures, 6 CP Basis-B, Introduction to English Linguistics, 6 CP Basis-C, The English-Speaking World: Dimensions and Developments, 6 CP SP-Basis, Practical Language Foundation, 9 CP     Fachergänzende Studien, 9 CP   15 36 2. Sem.         21 2. Jahr 3. Sem. Aufbau-A-Pf, Literatures and Cultures, 9 CP Aufbau-B-Pf, Languages and Cultures, 9 CP Aufbau-C-Pf, Media and Cultures, 9 CP Aufbau-D-Pf, Focus Module, 6 CP SP-Aufbau, Practical Language Proficiency, 6 CP         21 39 4. Sem.         18 3. Jahr 5. Sem.     Modul gemäß Anlage 2.4, 15 CP Beruf, Berufsfelderkundung mit Praktikum, 9 CP     24 45 6. Sem.         Fachergänzende Studien, 6 CP Abschluss-P, Module Bachelor’s Thesis, 15 CP 21 CP: Credit Points, Sem.: Semester 1.2 „English-Speaking Cultures/Englisch“ als Komplementärfach (60 CP)   Compulsory Modules (Pflichtmodule), 45 CP Compulsory Elective Modules (Wahlpflichtmodule), 15 CP ∑ 60 CP Semesterverlauf ∑ 60 CP Verlauf Studienjahr 1. Jahr 1. Sem. Basis-A, Introduction to Anglophone Literatures, 6 CP Basis-B, Introduction to English Linguistics, 6 CP Basis-C, The English-Speaking World: Dimensions and Developments, 6 CP SP-Basis, Practical Language Foundation, 9 CP   12 27 2. Sem.   15 2. Jahr 3. Sem. Aufbau-D-LA, Languages, Literatures, Cultures, 12 CP SP-Aufbau, Practical Language Proficiency, 6 CP   12 18 4. Sem.   6 3. Jahr 5. Sem.   Modul gemäß Anlage 2.4, 15 CP 15 15 6. Sem.     0 CP: Credit Points, Sem.: Semester 1.3 „English-Speaking Cultures/Englisch“ als Lehramtsoption (72 CP, plus ggf. 12 CP Bachelorarbeit)   Fachwissenschaft (inklusive Sprachpraxis), (Literature, Culture, Linguistics, and Practical Language Studies) 60 CP Fachdidaktik (English Language Education), 12 CP Bachelorarbeit (Bachelor’s Thesis), 12 CP ∑ 72 CP Semesterverlauf ∑ 72 CP Verlauf Studienjahr Pflichtmodule, 45 CP Wahlpflichtmodule, 15 CP Pflichtmodule Wahlpflichtmodul 1. Jahr 1. Sem. Basis-A, Introduction to Anglophone Literatures, 6 CP Basis-B, Introduction to English Linguistics, 6 CP Basis-C, The English-Speaking World: Dimensions and Developments, 6 CP SP-Basis, Practical Language Foundation, 9 CP       12 27 2. Sem.       15 2. Jahr 3. Sem. Aufbau-D-LA, Languages, Literatures, Cultures, 12 CP SP-Aufbau, Practical Language Proficiency, 6 CP   FD-Basis, Foundation Module English Language Education, 9 CP   12 27 4. Sem.     15 3. Jahr 5. Sem.   Vertief-2, Studying Abroad, oder Vertief-3, Internship Abroad (ggf. Vertief-1, International Studies at Home, gemäß § 2 Absatz 17), 15 CP FD-Praxis, Praxisorientierte Elemente Englisch, 3 CP   18 18 (ggf. + 12 CP) 6. Sem.       ggf. Abschluss-L, Module Bachelor’s Thesis, 12 CP (ggf. 12 CP) CP: Credit Points, Sem.: Semester, ggf.: gegebenenfalls Anhang 2 Anhang 2: Module und Prüfungsanforderungen 2.1 Bachelorarbeit (Bachelor Thesis), Profilfach und Studienfach mit Lehramtsoption K.-Ziffer Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) Abschluss-P Module Bachelor’s Thesis P 15 TP Thesis, 12 CP PL: 1 SL: 0 Studienleistung, 3 CP PL: 0 SL: 1 Abschluss-L Module Bachelor’s Thesis WP 12 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.2 Fachwissenschaftliche Pflichtmodule, Module des Profil- und Komplementärfachs sowie des Studienfachs mit Lehramtsoption K.-Ziffer Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) Basis-A Introduction to Anglophone Literatures P 6 TP Introduction to Anglophone Literatures 1, 3 CP PL: 1 SL: 0 Introduction to Anglophone Literatures 2, 3 CP PL: 1 SL: 0 Basis-B Introduction to English Linguistics P 6 TP Introduction to English Linguistics 1, 3 CP PL: 1 SL: 0 Introduction to English Linguistics 2, 3 CP PL: 1 SL: 0 Basis-C The English-Speaking World: Dimensions and Developments P 6 TP Introduction to Cultural Studies, 3 CP PL: 1 SL: 0 The English-Speaking World: Dimensions and Developments, 3 CP PL: 1 SL: 0 Aufbau-A-Pf Literatures and Cultures P 9 TP Literatures and Cultures 1, 6 CP PL: 1 SL: 0 Literatures and Cultures 2, 3 CP PL: 0 SL: 1 Aufbau-B-Pf Languages and Cultures P 9 TP Languages and Cultures 1, 6 CP PL: 1 SL: 0 Languages and Cultures 2, 3 CP PL: 0 SL: 1 Aufbau-C-Pf Media and Cultures P 9 TP Media and Cultures 1, 3 CP PL: 0 SL: 1 Media and Cultures 2, 6 CP PL: 1 SL: 0 Aufbau-D-Pf Focus Module P 6 TP Focus Studies 1, 3 CP PL: 0 SL: 1 Focus Studies 2, 3 CP PL: 1 SL: 0 Aufbau-D-LA Languages, Literatures, Cultures P 12 TP Literatures and Cultures, 6 CP PL: 1 SL: 0 Languages and Cultures, 6 CP PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.3 Sprachpraxis (Practical Language Studies), Pflichtmodule (Compulsory Modules), Module des Profil- und Komplementärfachs sowie des Studienfachs mit Lehramtsoption K.-Ziffer Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) SP-Basis Practical Language Foundation P 9 TP University Language Skills 1, 3 CP PL: 0 SL: 1 University Language Skills 2, 6 CP PL: 1 SL: 0 SP-Aufbau Practical Language Proficiency P 6 TP Content-Based Integrated Skills, 3 CP PL: 0 SL: 1 Culture and Communication, 3 CP PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.4 Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules), 15 CP, Module des Profil- und Komplementärfachs und im Studienfach mit Lehramtsoption K.-Ziffer Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) Vertief-1 International Studies at Home WP 15 TP Consolidating Literatures, 6 CP PL: 1 SL: 0 Consolidating Linguistics, 6 CP PL: 1 SL: 0 Consolidating Cultures, 3 CP PL: 0 SL: 1 Vertief-2 Studying Abroad WP 15 Anerkennung   nach Wahl der Studierenden Vertief-3 Internship Abroad WP 15 MP   PL: 1 SL: 0 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.5 General Studies-Bereich (General Studies Area), Pflichtmodul (Compulsory Module), 9 CP; nur im Profilfach K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) Beruf Berufsfelderkundung mit Praktikum Internship P 9 MP   PL: 0 SL: 1 K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet) 2.6 Fachdidaktik (English Language Education), nur im Studienfach mit Lehramtsoption K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch bzw. englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) FD-Basis   Foundation Module English Language Education P 9 TP Introduction to English Language Educa

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.