Niedersachsen

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-05-06

Quellenkennung: gazette-2026-030. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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vorschlag für die Samtgemeinde-/(Ober-)Bürgermeisterwahl/Landratswahl/Regionspräsidenten- wahl1) unterstützen. Wer mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterzeichnet, macht sich nach § 108 d in Verbindung mit § 107 a des Strafgesetzbuchs strafbar. Ausgegeben (Dienstsiegel) …...........den …...................………… 20….. (Ort und Datum) ..............................................................………… (Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter) Unterstützungsunterschrift Ich unterstütze hiermit durch meine Unterschrift den Wahlvorschlag der/des …....................................................................................................................................................................................................................................................…………, (Name der Partei oder Kennwort der Wählergruppe und gegebenenfalls ihre Kurzbezeichnung, Name des Einzelwahlvorschlags) in dem ….................................................................................................................................................................................... als Bewerberin/Bewerber (Familienname, Vorname, Wohnort) bei der Samtgemeinde-/(Ober-)Bürgermeisterwahl/Landratswahl/Regionspräsidentenwahl1) am …..................................... 20………. in/im…....................................................................................................................................................................................……............................................................. (Name des Wahlgebiets) benannt ist. (Vollständig in Maschinen- oder Druckschrift auszufüllen) Familienname: …........................................................................................................................................................................................................................................………… Vorname: …....................................................................................................................................................................................................................................................………… Geburtsdatum: …........................................................................................................................................................................................................................................………… Anschrift (Hauptwohnung) Straße, Hausnummer: …......................................................................................................................................................................................................................………… Postleitzahl, Wohnort: ….......................................................................................................................................................................................................................………… Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung darüber eingeholt wird, dass ich wahlberechtigt bin2). .........................…………, den …....................... 20...... (Ort und Datum) ......................................................................………… (Persönliche und handschriftliche Unterschrift) Nds. GVBl. 2026 Nr. 30 vom 6. Mai 2026 Seite 15 (Nicht von der unterzeichnenden Person auszufüllen) Bescheinigung des Wahlrechts3) Die vorstehende Unterzeichnerin/Der vorstehende Unterzeichner □ ist Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ). 4 □ besitzt die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ). 4 Sie/Er erfüllt die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen des § 48 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs- gesetzes (NKomVG), ist nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen (§ 48 Abs. 2 NKomVG) und in dem oben bezeichneten Wahlgebiet am Tag der Unterschriftsleistung wahlberechtigt. .............................………, den …....................... 20...... (Ort und Datum) (Dienstsiegel) Gemeinde/Samtgemeinde/Gemeindefreier Bezirk5) ..........................................................................………… (Handschriftliche Unterschrift) __________ 1 ) Auf Art der Wahl abstimmen. 2 ) Streichen, wenn die unterzeichnende Person die Bescheinigung des Wahlrechts selbst einholen will. 3 ) Das Wahlrecht darf durch die Gemeinde, die Samtgemeinde oder den gemeindefreien Bezirk jeweils nur einmal für jede Wahl be- scheinigt werden. Dabei darf sie nicht festhalten, für welchen Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist. Die Wahlbe- rechtigung der unterzeichnenden Person muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. 4 ) Zutreffendes ankreuzen . 5 ) Nicht Zutreffendes streichen. Nds. GVBl. 2026 Nr. 30 vom 6. Mai 2026 Seite 16 (Rückseite des Formblatts für Unterstützungsunterschriften) Informationen zum Datenschutz Die mit Ihrer Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten sind notwendig, um die Mindest- zahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach § 21 Abs. 9 des Niedersächsischen Kommunalwahl- gesetzes nachzuweisen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchst. c und Artikel 9 Abs. 2 Buchst. g der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 21 Abs. 2, §§ 24, 27 und 28 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und den §§ 32, 36 und 37 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre Unterstützungsunterschrift für den Wahlvorschlag ist jedoch nur mit diesen Angaben gültig. Verantwortlich für die Verarbeitung der mit der Unterstützungsunterschrift angegebenen personenbezogenen Daten ist die Unterstützungsunterschriften sammelnde Partei, Wählergruppe, Einzelbewerberin oder Einzelbewerber ……………………………………………………………………………………………………….. 1) Die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten lauten: ……………………………………………………………………………………………………….. 2) Sofern Sie keine Bescheinigung Ihres Wahlrechts beigefügt haben, lässt die Partei, die Wählergruppe, die Einzelbe- werberin oder der Einzelbewerber Ihre Wahlberechtigung durch die Gemeindebehörde prüfen, bei der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Anschließend reicht die Partei, die Wählergruppe, die Einzelbewerberin oder der Ein- zelbewerber die Unterstützungsunterschriften bei der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter ein. Diese oder dieser über- gibt sie dem Wahlausschuss, der über die Zulassung des Wahlvorschlags entscheidet. Im Fall von Wahleinsprüchen können Ihre Daten auch der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, den Kom- munalaufsichtsbehörden und den sonstigen nach dem Wahlprüfungsverfahren am Verfahren Beteiligten sowie dem Verwaltungsgericht, in anderen Fällen auch anderen Gerichten, übermittelt werden. Dieses Formblatt wird nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl vernichtet, wenn nicht eine Wahlleitung mit Rücksicht auf ein Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder es für die Strafverfolgungsbehörde zur Er- mittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung ist, vgl. § 88 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie haben gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gemäß Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung die Löschung Ihrer Daten oder gemäß Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung die Einschränkung der Datenverar- beitung verlangen. Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 der Datenschutz-Grundverordnung können Sie Wi- derspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen. Liegt aus Ihrer Sicht ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vor, haben Sie zudem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Partei, die Wählergruppe, die Einzelbewerberin oder den Einzelbewerber zu beschweren. ) 1 Name und Kontaktdaten sind von der Partei, Wählergruppe, Einzelbewerberin oder Einzelbewerber einzutragen. ) 2 Die oder der Verantwortliche hat die Kontaktdaten nur anzugeben, wenn eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauf- tragter benannt wurde.“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.