Sachsen

Lehramtsprüfungsordnung I

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Quellenkennung: 19496. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2022 Nr. 5, S. 46 Fsn-Nr.: 710-1.54/3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 15. August 2026

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he Denkrichtungen und deren Methoden: Phänomenologie, Hermeneutik, Pragmatismus, Analytische Philosophie, Konstruktivismus und Dialektik sowie 3. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte philosophischer Bildung, der Fachdidaktik und der Philosophie der Erziehung, b) Ziele, Inhalte, Methoden und Medien philosophischen Unterrichts; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, c) kulturelle und religiöse Deutungsmuster und deren Bedeutung für die Gestaltung von philosophischen Bildungsprozessen innerhalb einer heterogenen Gesellschaft. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Praktische Philosophie: Kenntnis und Bewertung historischer Entwicklungen und systematischer Probleme innerhalb der praktischen Philosophie und Ethik, Beurteilung von Problemen der angewandten Ethik, 2. Theoretische Philosophie: Interpretation historischer Entwicklungen und systematischer Probleme innerhalb der theoretischen Philosophie, formale Logik und zentrale wissenschaftstheoretische Fragestellungen und 3. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; didaktische Aufbereitung philosophischer Fragestellungen; erziehungsphilosophische und fachdidaktische Reflexion von Zielen, Inhalte und Methoden des Ethik- und Philosophieunterrichts am Gymnasium; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Ethik- und Philosophieunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf je einen Schwerpunkt aus den Bereichen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2. § 80 Französisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Sprachwissenschaft und deren Anwendung, b) soziale, pragmatische, mediale, politische und interkulturelle Aspekte der heutigen Varietäten des Französischen, 3. Literaturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der französischen und frankophonen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) Theorien des Fremdverstehens sowie Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Ländervergleiches, c) Landeskunde, länderspezifisches Orientierungswissen zu Frankreich und zur Frankophonie sowie 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie der Mehrsprachigkeit und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, c) Theorien, Ziele und Strategien des bilingualen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen, d) literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren. (2) Zusätzlich sind nachzuweisen: 1. Sprachkompetenz durch a) das Latinum oder b) Abschlüsse in zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens und 2. ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im französischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von französischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der französischen Sprache, Probleme des modernen Französisch, Analyse französischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Französischen, 3. Literaturwissenschaft: Kenntnis der Epochen der französischen und frankophonen Literatur sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation französischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang; Reflexion von Literatur im kulturellen, politischen, soziologischen, epistemologischen und historischen Zusammenhang seit dem Mittelalter, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geistesgeschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Frankreichs und der Frankophonie; epistemologische und intermediale Perspektivierung der französischen und frankophonen Literatur- und Mediengeschichte und 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Französischunterricht am Gymnasium; Kenntnis des Referenzrahmens, der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Französischunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien; Anforderungen an bilinguales Lehren und Lernen. (4) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. 2Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet überwiegend in französischer Sprache statt. § 81 Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft (1) Das Studium umfasst: 1. Politikwissenschaft a) Politische Theorie, b) Politische Systeme und Systemvergleich, c) Internationale Beziehungen, 2. Soziologie a) soziologische Theorien, b) Mikro- und Makrosoziologie, 3. Rechts- und Wirtschaftswissenschaften a) grundlegende wirtschaftswissenschaftliche Theorien, Modelle und Konzepte, b) Theorie des Wirtschaftssystems sowie der Wirtschafts- und Sozialpolitik, c) Institutionen, Funktionsweisen und Probleme des Wirtschaftssystems, Globalisierung, d) Verfassungsrecht und Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland, 4. Grundlagen und Methoden der Sozialwissenschaften a) Einführung in wissenschaftstheoretische und methodische Grundlagen der Sozialwissenschaften, b) ausgewählte quantitative und qualitative sozialwissenschaftliche Methoden, c) Grundlagen der Wirtschafts- und Sozialstatistik und 5. Fachdidaktik a) Geschichte, Konzeptionen, fachdidaktische Ansätze und Methoden des Unterrichts im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, b) fachbezogene Lehr- und Lernforschung, c) politische Sozialisation von Jugendlichen, d) Probleme und Handlungsstrategien Demokratie fördernder gesellschaftlicher Teilhabe. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Politikwissenschaft, Kernbereich Politische Theorie: Anwendung von Begriffen und Methoden der Politikwissenschaft, Kenntnis der politischen Ideengeschichte und moderner politischer Ideen, 2. Politikwissenschaft, Kernbereich Politische Systeme: Analyse und Vergleich politischer Systeme einschließlich der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen; Kenntnis verfassungsrechtlicher Grundlagen der politischen Ordnung, politischer Akteure, Institutionen und Prozesse, 3. Politikwissenschaft, Kernbereich Internationale Beziehungen: Fragestellungen und theoretische Ansätze der Analyse internationaler Beziehungen; Institutionen und Beziehungsmuster der internationalen Politik; weltwirtschaftliche Arbeitsteilung und Handelsverflechtungen; wichtige Handlungsfelder und Strategien deutscher Außen-, Europa-, Sicherheits-, Umwelt- und Entwicklungspolitik, 4. Grundlagen und Methoden der Sozialwissenschaften: Überblick über die Entwicklung und aktuellen Diskurse in den Sozialwissenschaften, Entwicklung von Fragestellungen, Hypothesen- und Modellbildung, Kenntnis quantitativer und qualitativer Methoden der Sozialwissenschaften, Kenntnis der politikwissenschaftlichen Methoden und Forschungsansätze und 5. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Kenntnis der Prozesse des Lehrens und Lernens im gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht am Gymnasium; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Unterrichts im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf die Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 und 4. § 82 Geographie (1) Das Studium umfasst: 1. Physische Geographie a) mit den Schwerpunkten Geomorphologie, Geologie, Bodengeographie, Hydrogeographie, Klimageographie und Biogeographie, b) theoretische, konzeptionelle und methodische Grundlagen physisch-geographischer Wissensbildung angesichts von Klima- und Umweltwandel mit besonderer Berücksichtigung von Fragen zur nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen und natürlichen Ressourcen, 2. Humangeographie a) mit Schwerpunkten in Sozial-, Bevölkerungs- und Wirtschafts- sowie Stadt- und Siedlungsgeographie, b) theoretische, konzeptionelle und methodische Grundlagen humangeographischer Wissensbildung vor dem Hintergrund einer ausdifferenzierten und globalisierten Gesellschaft einschließlich Grundlagen der Raumplanung und Regionalentwicklung mit besonderer Berücksichtigung von Fragen der Nachhaltigkeit und raumbezogenen Gerechtigkeit, 3. Regionale Geographie a) lokale-globale und regionale Verflechtungen aus physisch-geographischer Perspektive mit besonderer Berücksichtigung der Maßstabsdimensionen physisch-geographischer Prozesse, b) lokale-globale und regionale Verflechtungen aus humangeographischer Perspektive mit besonderer Berücksichtigung der Maßstabsdimensionen gesellschaftlicher Prozesse, 4. Methoden a) fach- und erkenntnistheoretische Verfahrensweisen, b) Grundlagen hermeneutisch-interpretativer, kartographischer, statistischer und GIS- und modellgestützter Verarbeitung und Auswertung raumbezogener Daten, c) Exkursion und 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle, Konzepte und Leitideen des Geographieunterrichts unter besonderer Berücksichtigung von Bildung für nachhaltige Entwicklung, b) Ziele, Inhalte, Methoden und Medien des geographischen und geowissenschaftlichen Unterrichts; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Anwendung physisch-geographischer und landschaftsökologischer Grundlagen aus globaler Perspektive, 2. Anwendung humangeographischer Grundlagen aus globaler Perspektive, 3. Anwendung der in den Nummern 1 und 2 genannten Grundlagen aus integrativer Perspektive auf ein Fallbeispiel, 4. Erörterung geographischer Perspektiven auf gesellschaftliche Entwicklungen und Umweltprobleme, 5. Beurteilung raumbezogener Sachverhalte und Probleme in ihren naturgesetzlichen, sozialen, ökonomischen und politischen Zusammenhängen, 6. Anwendung geographischer Arbeitsmethoden sowie von Methoden der geographischen Erkenntnisgewinnung und 7. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente, Leitideen und Konzepte geographischer Bildung; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Geographieunterrichts am Gymnasium, auch fachübergreifend und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 3. § 83 Geschichte (1) Das Studium umfasst: 1. Geschichte der Vormoderne a) Antike, b) Mittelalter, c) Frühe Neuzeit, 2. Geschichte der Moderne a) Neuere Geschichte, b) Neueste Geschichte und Zeitgeschichte sowie 3. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte der Geschichtsdidaktik, b) Geschichte historischen Lernens, c) Ziele, Inhalte, Methoden und Medien des Geschichtsunterrichts; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen. (2) Zusätzlich ist nachzuweisen: 1. das Latinum oder 2. Kenntnisse in Latein und der Abschluss in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Anwendung von Methoden und Arbeitstechniken der Geschichtswissenschaft, 2. Beurteilung grundlegender Werke der Geschichtsschreibung, 3. Kenntnis epochenspezifischer und epochenübergreifender systematischer Zusammenhänge der Geschichte der Vormoderne und der Moderne, 4. Erörterung ausgewählter Inhalte epochenspezifischer Zusammenhänge wie der Geschichte der Antike, des Mittelalters, der Frühen Neuzeit, der Neueren und Neuesten Geschichte sowie aus regional und systematisch angelegten Lehrgebieten und 5. Fachdidaktik: Kenntnis geschichtsdidaktischer Zentralkategorien und curricularer Dokumente; didaktische Aufbereitung historischer Sachverhalte für Lehr- und Lernprozesse; Dimensionen der Geschichtskultur; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Geschichtsunterrichts am Gymnasium, auch fachübergreifend und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf je einen Schwerpunkt aus den Bereichen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2. § 84 Griechisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprache a) Wortschatz, Grammatik, b) Geschichte der griechischen Sprache, c) Prosodie und Metrik, 2. Literatur a) Lektüre wichtiger Autorinnen, Autoren und Werke aus Prosa und Dichtung in der griechischen Originalsprache, b) griechische und antike Literatur- und Textgeschichte unter Berücksichtigung der Hilfswissenschaften, Rezeption griechischer Texte, c) Methoden der Textarbeit, 3. Antike Kultur a) Gesellschaft, Geschichte, Geographie, b) Kunst, Architektur, c) Mythologie, Religion, Philosophie und 4. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle, Konzepte und Methoden des altsprachlichen Unterrichts, b) curriculare Dokumente, c) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen. (2) Zusätzlich sind das Graecum und das Latinum nachzuweisen. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprache: Anwendung von Lexik, Grammatik und Stil durch Übersetzen vom Griechischen ins Deutsche und umgekehrt ohne Hilfsmittel; wissenschaftliche Sprach- und Stilbetrachtung auf der Grundlage eines sicheren methodischen Umgangs mit den einschlägigen Standardwerken, 2. Literatur: Interpretation griechischer Texte im Zusammenhang des Werks, der Gattung und der Epoche; Einordnung griechischer Texte in ihren historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenhang, 3. Antike Kultur: Überblick über die Inhalte der antiken Kultur, insbesondere der Geschichte und der Philosophie, sowie über das Fortwirken der Sprache und der Kultur, über die Verwurzelung europäischen Denkens und Handelns in der griechisch-römischen Antike und 4. Fachdidaktik: Kenntnis der didaktischen und methodischen Grundlagen des altsprachlichen Unterrichts und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Griechischunterrichts am Gymnasium in Spracherwerbs- und Lektürephasen unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf jeweils eine Autorin, einen Autor oder ein Werk aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a. § 85 Informatik (1) Das Studium umfasst: 1. Technische Informatik a) Aufbau und Funktionsweise von Informatiksystemen (Rechnerarchitektur), b) Datenspeicherung und Datenübertragung, c) Aufbau und Funktionsweise von Netzwerken, d) Betriebssysteme, 2. Theoretische Informatik a) mathematische Grundlagen, insbesondere Binärsystem und Logik, b) Modelle für Informatiksysteme, insbesondere Automaten, c) formale Sprachen, d) Berechenbarkeit und Komplexität, 3. Praktische Informatik a) Modellierung, b) Algorithmen und Datenstrukturen, c) Programmierung, Programmierparadigmen, d) Modelle der Softwareentwicklung, e) Datenbanken: Modelle und Modellierung, Datenbank-Management-Systeme, Operationen über Datenbanken, 4. Angewandte Informatik a) interdisziplinäre Aspekte, zum Beispiel Medieninformatik, Bio-Informatik und Medizin-Informatik, b) webbasierte Systeme und Anwendungen, c) Machine Learning, künstliche Intelligenz, d) Computergrafik, zum Beispiel bildgebende Verfahren, Pixel- und Vektorgrafik, Farbmodelle, Kompressionsverfahren, 5. Informatik und Gesellschaft a) Datenschutz, Datensicherheit und Urheberrecht, b) Grundlagen und Folgen der Mensch-Computer-Interaktion: Barrierefreiheit, Auswirkungen auf die Kommunikationskultur, Data Mining, medienpädagogische Aspekte und 6. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte der informatischen Bildung, b) Ziele, Inhalte, Methoden der informatischen Bildung und des Informatikunterrichts am Gymnasium; Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, c) Werkzeuge und Medien zur Vermittlung informatischer Bildung. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Anwendung von Denk- und Arbeitsweisen in der Informatik, 2. Arbeit mit Werkzeugen der Informatik, einschließlich der Lösungsbewertung, und Verständnis für deren Wirkungsmechanismen, 3. Lösung von spezifischen Problemen in einem fachwissenschaftlichen Gebiet der Informatik und 4. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; didaktische Aufbereitung von Sachverhalten der Informatik; Planung, Gestaltung und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen, auch fachübergreifend und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung digitaler Anwendungen im Hinblick auf fachliche Potenziale und gesellschaftliche Relevanz. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 5, wobei ein Bereich nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 zu wählen ist.39 § 86 Italienisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Sprachwissenschaft und deren Anwendung, b) soziale, pragmatische, mediale, politische und interkulturelle Aspekte des Italienischen, 3. Literaturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Literaturwissenschaft, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der italienischen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) Theorien des Fremdverstehens sowie Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Ländervergleiches, c) Landeskunde, länderspezifisches Orientierungswissen zu Italien und 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie der Mehrsprachigkeit und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, c) Theorien, Ziele und Strategien des bilingualen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen, d) literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren. (2) Zusätzlich sind nachzuweisen: 1. Sprachkompetenz durch a) das Latinum oder b) Abschlüsse in zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens und 2. ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im italienischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von italienischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der italienischen Sprache, Probleme des modernen Italienisch, Analyse italienischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Italienischen, 3. Literaturwissenschaft: Kenntnis der Epochen der italienischen Literatur sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation italienischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang; Reflexion von Literatur im kulturellen, politischen, soziologischen, epistemologischen und historischen Zusammenhang seit dem Mittelalter, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geistesgeschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Italiens; epistemologische und intermediale Perspektivierung der italienischen Literatur- und Mediengeschichte und 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Italienischunterricht am Gymnasium; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Italienischunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien, Anforderungen an bilinguales Lehren und Lernen. (4) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. 2Die mündliche Prüfung des Faches und der Fachdidaktik findet überwiegend in italienischer Sprache statt. § 87 Kunst (1) Das Studium umfasst: 1. Kunstpraxis a) Grundformen des künstlerischen Gestaltens, raumbezogene Installationen, prozessorientierte Verfahren, b) Bilder unterschiedlicher Medialität in ästhetisch-künstlerischer Form, c) spielerisch-experimentelle Verfahren im Umgang mit Materialien und Medien, d) eigene künstlerische Positionen, e) künstlerischer Umgang mit digitalen Medien, f) Nachweis kunstpraktischer Kompetenzen mit Verteidigung des eigenen künstlerischen Konzepts, 2. Kunstgeschichte und Kunsttheorie a) grundlegende künstlerische Epochen, Positionen und Konzepte sowie Gestaltungs- und Ausdrucksweisen in der Geschichte der Kunst und der Gegenwart, b) historische Zusammenhänge zwischen Medien- und Kunstentwicklung, c) künstlerische Strategien der Ersten und Zweiten Moderne, d) Umbrüche, Funktions- und Paradigmenwechsel in der Kunst, e) Methoden und Diskussionen im Zusammenhang mit dem Bildbegriff und dem Begriff des Performativen, f) Entwicklung und Funktion visueller Medien und ihrer Ausdrucksmöglichkeiten, g) ausgewählte rezeptionsästhetische Methoden, Werkanalyse- und Interpretationsverfahren sowie 3. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle, Konzepte, Methoden und Medien des Kunstunterrichts und deren Kritik, b) Entwicklung der Kinder- und Jugendkultur sowie ihrer besonderen Ästhetik, c) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, d) Ergebnisse im Kunstunterricht, Evaluation kunstpädagogischer Prozesse. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Kunstgeschichte und Kunsttheorie: Kenntnis der epochengeschichtlichen Grundlagen und Inhalte des Faches; Reflexionen zu künstlerischen Strategien der Ersten und Zweiten Moderne; Anwendung von Methoden und Inhalten der Rezeptions- und Bildwissenschaft; Beschreibung von Zusammenhängen der Medien- und Kunstentwicklung sowie von Wirkungsmöglichkeiten audio-visueller und bildkünstlerischer Medien; Einordnung von Künstlerinne

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.