Sachsen

Lehramtsprüfungsordnung I

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 19496. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2022 Nr. 5, S. 46 Fsn-Nr.: 710-1.54/3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 15. August 2026

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

n, Künstlern, Theorien und Kunstwerken im Zusammenhang mit grundlegenden Paradigmenwechseln in Kunstgeschichte und Kunsttheorie, Anwendung von Bild-, Gender-, Herrschafts-, Medien- und Identitätswissen im Zusammenhang mit Diskursen zur künstlerischen Positionsbildung und 2. Fachdidaktik: Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion innovativer Unterrichtskonzepte aus der eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeit sowie als kreative Übersetzung historischer und aktueller künstlerischer Positionen sowie unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; didaktische Umsetzungsüberlegungen in angewandten Bereichen wie Design und Architektur; Reflexion kunstpädagogischer Entwürfe; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen, Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2. § 88 Latein (1) Das Studium umfasst: 1. Sprache a) Wortschatz, Grammatik, b) Geschichte der lateinischen Sprache, c) Prosodie und Metrik, 2. Literatur a) Lektüre wichtiger Autorinnen, Autoren und Werke aus Prosa und Dichtung in der lateinischen Originalsprache unter Berücksichtigung der Einflüsse griechischer Literatur, b) lateinische und antike Literatur- und Textgeschichte, Rezeption lateinischer Texte, c) Methoden der Textarbeit, 3. Antike Kultur a) Gesellschaft, Recht, Geschichte, Geographie, b) Kunst, Architektur, c) Mythologie, Religion, Philosophie und 4. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle, Konzepte und Methoden des altsprachlichen Unterrichts, b) curriculare Dokumente, c) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen. (2) Zusätzlich sind das Graecum und das Latinum nachzuweisen. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprache: Anwendung von Lexik, Grammatik und Stil durch Übersetzen vom Lateinischen ins Deutsche und umgekehrt ohne Hilfsmittel; wissenschaftliche Sprach- und Stilbetrachtung auf der Grundlage eines sicheren methodischen Umgangs mit den einschlägigen Standardwerken, 2. Literatur: Interpretation lateinischer Texte im Zusammenhang des Werks, der Gattung und der Epoche; Einordnung lateinischer Texte in ihren historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenhang, 3. Antike Kultur: Überblick über die Inhalte der antiken Kultur, insbesondere der Geschichte und der Philosophie, sowie über das Fortwirken der Sprache und der Kultur, über die Verwurzelung europäischen Denkens und Handelns in der griechisch-römischen Antike und 4. Fachdidaktik: Kenntnis der didaktischen und methodischen Grundlagen des altsprachlichen Unterrichts und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Lateinunterrichts am Gymnasium in Spracherwerbs- und Lektürephasen unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf jeweils eine Autorin, einen Autor oder ein Werk aus Prosa und Dichtung gemäß Bereich nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a. § 89 Mathematik (1) Das Studium umfasst: 1. Algebra a) Mengenlehre, Logik und Zahlenbereichserweiterungen, b) Grundstrukturen der Algebra, c) lineare Algebra, d) Elemente der Zahlentheorie, 2. Analysis a) Funktionen, b) Differenzial- und Integralrechnung für eine und mehrere Variable, c) Differenzialgleichungen, 3. Geometrie a) analytische Geometrie, b) euklidische und nicht-euklidische Geometrie, c) geometrische Abbildungen, 4. Stochastik a) Wahrscheinlichkeitstheorie, b) Einführung in die mathematische Statistik, 5. Angewandte Mathematik und mathematische Technologien a) Numerische Mathematik, b) Modellierung, c) Elemente der Informatik und mathematische Software sowie 6. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Mathematikunterrichts, b) Ziele, Inhalte, Methoden und Medien der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen, c) fachdidaktische Diagnoseverfahren und Förderkonzepte. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Anwendung von grundlegenden Begriffen, Aussagen und Methoden der Algebra, Analysis, Geometrie, Stochastik und Angewandten Mathematik sowie Nachweis der Fähigkeit, diese adäquat darzustellen, zu strukturieren und zu interpretieren, 2. Herstellung von grundlegenden mathematischen Zusammenhängen an ausgewählten Beispielen, 3. Modellierung von inner- und außermathematischen Zusammenhängen, 4. Entwicklung von Lösungsstrategien für unterrichtsbezogene mathematische Probleme und 5. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Mathematikunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderungen in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien auf das Lehren und Lernen einschließlich Aufgaben- und Fehlerkultur. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 5, darunter nach Wahl der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2. § 90 Musik (1) Das Studium umfasst: 1. Musikalisch-künstlerische Praxis a) instrumentale Ausbildung auf mindestens zwei Instrumenten, eines davon Klavier, b) vokale Ausbildung einschließlich Sprecherziehung, c) Ensembleleitung, d) schulpraktisches Musizieren, e) Tonsatz, Gehörbildung, Arrangement, f) Nachweis vielseitiger musikpraktischer und künstlerisch-ästhetischer Kompetenzen, 2. Musiktheorie und Musikwissenschaft a) musiktheoretische Modelle, musikalische Analyse, Arbeitstechniken und Forschungsmethoden, b) historische und systematische Musikwissenschaft sowie 3. Musikpädagogik und Fachdidaktik a) musikpädagogische Theorien, Modelle, Konzepte einschließlich entwicklungspsychologischer Aspekte, b) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen, c) Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, d) Potenziale digitaler Medien. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Musiktheorie und Musikwissenschaft: Anwendung von Begriffen und Kategorien in den Gebieten der Musikwissenschaft, Überblick über die Epochen der Musikgeschichte und die Gattungs- und Kompositionsgeschichte, Auseinandersetzung mit der kulturellen und sozialen Einbindung von Musik, Analyse und Interpretation ausgewählter Werke und 2. Musikpädagogik und Fachdidaktik: Theorien, Modelle und Konzepte des Musiklernens einschließlich entwicklungspsychologischer Aspekte; Kenntnis curricularer Dokumente; aktuelle Perspektiven und Methoden musikpädagogischer Forschung; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Musikunterrichts am Gymnasium, auch fachübergreifend und unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen sowie individueller Entwicklungspotenziale; Aspekte von Interkulturalität; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2. 2Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Musikpädagogik. § 91 Physik (1) Das Studium umfasst: 1. Experimentalphysik a) Mechanik und Thermodynamik, b) Elektrizitätslehre, c) Optik und Quantenphysik, d) Atom- und Molekülphysik, e) Festkörperphysik, f) Kern- und Elementarteilchenphysik, 2. Theoretische Physik a) Theoretische Mechanik, b) Elektrodynamik und Relativitätstheorie, c) Quantentheorie, 3. Angewandte Physik a) unterrichtsbezogene Gebiete, b) ein Gebiet der angewandten Physik, 4. physikalische Praktika, 5. mathematische Grundlagen der Physik und 6. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Physikunterrichts, b) Ziele, Inhalte, Methoden und Medien der Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen, c) Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Experimentalphysik: Anwendung von Begriffen und grundlegenden Gesetzen der Experimentalphysik, Erklärung grundlegender physikalischer Phänomene, Herstellung von Zusammenhängen zwischen einzelnen Teilgebieten, 2. Theoretische Physik: Denk- und Arbeitsweisen sowie Modelle in den Teilgebieten der Theoretischen Mechanik, Elektrodynamik und Quanten- sowie Relativitätstheorie; Interpretation grundlegender Ansätze, Theoreme und Axiome, 3. Angewandte Physik: Anwendung physikalischer Modelle auf unterrichtsbezogene physikalische Fragestellungen und 4. Fachdidaktik: Kenntnis der Bildungsstandards und curricularer Dokumente; fachdidaktische Durchdringung physikalischer Sachverhalte und Zusammenhänge für den Physikunterricht am Gymnasium; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Physikunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Experimentieren im Unterricht; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (3) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 1 und auf einen Schwerpunkt aus dem Bereich nach Absatz 1 Nummer 2. § 92 Polnisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der polnischen Sprachwissenschaft und deren Anwendung, b) soziale, pragmatische, mediale, politische und interkulturelle Aspekte des Polnischen, 3. Literaturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der polnischen Literaturwissenschaft; komparatistische Betrachtung slawischer Literatur, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der polnischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) Theorien des Fremdverstehens sowie Methoden und Kernbereiche des kulturwissenschaftlichen Ländervergleiches, c) polnische Landeskunde und Kulturgeschichte sowie 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie der Mehrsprachigkeit und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, c) Theorien, Ziele und Strategien des bilingualen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen, d) literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren. (2) Zusätzlich sind nachzuweisen: 1. der Abschluss in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens und 2. ein oder mehrere Auslandaufenthalte im polnischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von polnischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der polnischen Sprache, Probleme des modernen Polnisch, Analyse polnischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Polnischen, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der polnischen Literatur sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation polnischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang; Reflexion von Literatur im kulturellen, politischen, soziologischen, epistemologischen und historischen Zusammenhang, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Polens; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien; text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung sowie 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Polnischunterricht am Gymnasium; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Polnischunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien; Anforderungen an bilinguales Lehren und Lernen. (4) Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4. § 93 Evangelische Religion (1) Das Studium umfasst: 1. Bibelwissenschaften a) wissenschaftliche Exegese des Alten und Neuen Testaments, b) Geschichte, Literatur und Religion Israels und Theologie des Alten Testaments, c) Entstehung biblischer Schriften, die Bibel als Kanon, Bibelkunde, d) Geschichte, Literatur und Religion des frühen Christentums und Theologie des Neuen Testaments, e) grundlegende Methoden und hermeneutische Ansätze der Auslegung biblischer Texte, 2. Kirchengeschichte a) Epochen der Kirchengeschichte und Geschichte des Christentums einschließlich Theologie- und Dogmengeschichte, b) Reformationsgeschichte, neuzeitliche Kirchengeschichte und Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts, 3. Systematische Theologie a) zentrale Themen der Dogmatik sowie der Theologiegeschichte, b) theologische Gegenwartsfragen, c) Geschichte und Grundprobleme der Ethik, Konzeptionen und Handlungsfelder, d) ausgewählte gegenwärtige Fragestellungen der Ethik, 4. Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen a) Konfessionskunde einschließlich Ökumenische Bewegung, b) Geschichte und Gegenwart der Weltreligionen, interreligiöser Dialog, c) Judentum und Islam, d) weltanschauliche oder religiöse Strömungen der Gegenwart sowie Konzepte der Religionskritik und 5. Religionspädagogik und Fachdidaktik a) Handlungsfelder und fachdidaktische Ansätze der Religionspädagogik, b) Bildungs- und Erziehungsauftrag des Religionsunterrichts, rechtlicher Rahmen, c) religiöse Entwicklung und Sozialisation, d) Praxis des Religionsunterrichts, ausgewählte religionspädagogische, fachdidaktische und methodische Fragestellungen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen. (2) Zusätzlich sind nachzuweisen: 1. das Latinum und 2. Kenntnisse in Griechisch oder Hebräisch. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Bibelwissenschaften: vertiefte Kenntnis der Geschichte, Literatur und Religion Israels und des frühen Christentums; Kenntnis in Bibelkunde; Grundkenntnisse der Exegese zentraler Schriften des Alten und Neuen Testaments; Auseinandersetzung mit zentralen Themen der Theologie des Alten und Neuen Testaments; Anwendung von Methoden und hermeneutischen Ansätzen der Auslegung biblischer Texte, 2. Kirchengeschichte: Grundkenntnisse der Epochen der Kirchengeschichte und der Geschichte des Christentums einschließlich wichtiger Ereignisse der Theologie- und Dogmengeschichte; vertiefte Kenntnis der Reformationsgeschichte, der neuzeitlichen Kirchengeschichte und der Kirchengeschichte des 20. Jahrhunderts, 3. Systematische Theologie: Auseinandersetzung mit Fragestellungen der Dogmatik, Theologiegeschichte und religiösen Gegenwartsfragen; reflektierte Darstellung von Grundproblemen und Handlungsfeldern der Ethik, 4. Ökumene, Weltreligionen und Weltanschauungen: Kenntnis der christlichen Konfessionen und der ökumenischen Bewegung, Überblick über die Weltreligionen und vertiefte Kenntnis zu Judentum und Islam, Kenntnis des interreligiösen Dialogs und 5. Religionspädagogik und Fachdidaktik: Kenntnis und Bewertung von Konzeptionen der Religionspädagogik; Umgang mit Fragen religiöser Entwicklung und Sozialisation im Kindes- und Jugendalter; Aufbereitung von Grundfragen und Begründungsargumentationen des Religionsunterrichts; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Religionsunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3. 2Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Religionspädagogik. § 94 Katholische Religion (1) Das Studium umfasst: 1. Biblische Theologie a) Entstehungsgeschichte und Exegese des Alten Testaments, b) Entstehungsgeschichte und Exegese des Neuen Testaments, c) biblisches Gottes-, Welt- und Menschenbild sowie Christusverständnis, d) zentrale biblische Themen in gesamtbiblischer Perspektive, e) grundlegende Methoden und hermeneutische Ansätze der Auslegung biblischer Texte einschließlich des sachgerechten Gebrauchs des Lateinischen, Griechischen und Hebräischen, 2. Historische Theologie a) Überblick über die Geschichte des Christentums von der Antike bis zur Gegenwart, b) zentrale Themen der Kirchengeschichte als Institutionen-, Theologie-, Literatur- und Dogmengeschichte, c) ausgewählte Themen der Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte sowie der Ökumenischen Theologie aus historischer Perspektive, 3. Systematische Theologie a) Struktur der Theologie als Glaubenswissenschaft in ihrer Einheit und Vielfalt, b) Dogmatik: Gotteslehre, Christologie, Eschatologie, Schöpfungslehre, Ekklesiologie, Sakramentenlehre, c) Moraltheologie, christliche Gesellschaftslehre und Kirchenrecht, d) Fundamentaltheologie: theologische Hermeneutik, Ökumene, interreligiöser Dialog, Verhältnis der Theologie zu den Natur- und Technikwissenschaften, e) aktuelle Fragen und Ansätze der Dogmatik und Fundamentaltheologie sowie 4. Religionspädagogik und Fachdidaktik a) Konzeptionen und aktuelle Forschungsfragen der Religionspädagogik, b) religiöse Entwicklung und Sozialisation im Kindes- und Jugendalter, c) Förderung religiöser Kompetenz und religionsdidaktische Elementarisierung theologischer Themen, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, d) Martyria, Diakonie und Liturgie im Selbstvollzug der Kirche und Praxisfelder pastoralen Handelns. (2) Zusätzlich sind das Latinum, das Graecum oder das Hebraicum nachzuweisen. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Biblische Theologie: vertiefte Kenntnis der Entstehungsgeschichte und Exegese des Alten und Neuen Testaments, Erörterung zentraler biblischer Themen in gesamtbiblischer Perspektive, Anwendung von Methoden und hermeneutischen Ansätzen der Auslegung biblischer Texte, 2. Historische Theologie: Überblick über die Geschichte des Christentums von der Antike bis zur Gegenwart; Grundkenntnisse der Kirchengeschichte als Institutionen-, Theologie-, Literatur- und Dogmengeschichte und ausgewählte Themen der Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte sowie der Ökumenischen Theologie, 3. Systematische Theologie: Kenntnis der Struktur der Theologie; Auseinandersetzung mit zentralen Themen der Dogmatik, der Fundamentaltheologie, der Moraltheologie und der christlichen Gesellschaftslehre sowie der theologischen Ethik und 4. Religionspädagogik und Fachdidaktik: Überblick über zentrale Themen praktischer Theologie; religionspädagogische und fachdidaktische Grundlagen religiösen Lernens; Kenntnis curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Religionsunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien. (4) 1Die mündliche Prüfung des Faches erstreckt sich auf zwei der Bereiche nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3. 2Die mündliche Prüfung der Fachdidaktik erstreckt sich auch auf die Religionspädagogik. § 95 Russisch (1) Das Studium umfasst: 1. Sprachpraxis a) Sprachproduktion und Sprachrezeption, b) soziokulturelle und interkulturelle Sprachkompetenz, c) Sprachmittlung einschließlich Übersetzung, 2. Sprachwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der russistischen Sprachwissenschaft; russische Sprachgeschichte, b) Struktureigenschaften, Erscheinungsformen, Entwicklungstendenzen sowie soziale, pragmatische, mediale, politische und interkulturelle Aspekte des Russischen, 3. Literaturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der slawistischen, insbesondere der russistischen Literaturwissenschaft; komparatistische Betrachtung slawischer Literatur, b) theoriegeleitete Verfahren der Textanalyse und Textinterpretation, c) Entwicklung der russischen Literatur vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, d) digitale Medien und Literatur, 4. Kulturwissenschaft a) Theorien, Methoden und Modelle der Kulturwissenschaft, b) Ansätze der interkulturellen Kommunikationsforschung und 5. Fachdidaktik a) Theorien, Modelle und Konzepte des Sprachenlernens sowie der Mehrsprachigkeit und individuelle Voraussetzungen des Spracherwerbs, b) Theorie und Methodik des kommunikativen Fremdsprachenunterrichts, Möglichkeiten der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen, c) Theorien, Ziele und Strategien des bilingualen und interkulturellen Lernens sowie deren Umsetzung in Lehr- und Lernprozessen, d) literatur-, text-, kultur- und mediendidaktische Theorien, Ziele und Verfahren. (2) Zusätzlich sind nachzuweisen: 1. der Abschluss in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Referenzrahmens und 2. ein oder mehrere Auslandsaufenthalte im russischsprachigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Sprachpraxis: kompetente Sprachverwendung, textsortengemäße Rezeption und Produktion von russischsprachigen Texten, 2. Sprachwissenschaft: Überblick über die Geschichte der russischen Sprache, Probleme des modernen Russisch, Analyse russischsprachiger Texte, Besonderheiten und regionale Ausprägungen der Sprachpraxis im Russischen, 3. Literaturwissenschaft: Überblick über die Epochen der russischen Literatur sowie deren neuere Entwicklungen; Interpretation russischsprachiger Texte im kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhang; Reflexion von Literatur im kulturellen, politischen, soziologischen, epistemologischen und historischen Zusammenhang, 4. Kulturwissenschaft: Überblick über Kultur, Geschichte, Geographie und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse Russlands und der russischsprachigen Länder; interkulturelle Betrachtung von Texten und digitalen Medien; text- und kontextbasierte Ansätze der kulturwissenschaftlichen Theoriebildung sowie 5. Fachdidaktik: Entwicklung und Förderung von interkultureller kommunikativer Kompetenz einschließlich Sprachlernkompetenz im Russischunterricht am Gymnasium; Kenntnis des Referenzrahmens und curricularer Dokumente; Planung, Gestaltung und Reflexion kompetenzorientierten Russischunterrichts am Gymnasium unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen und individueller Entwicklungspotenziale; Anforderungen an selbstgesteuertes Lernen; Analyse und Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien; Anforderungen an bilinguales Lehren und Lernen. (4) 1Die mündliche Prüfu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.