Sachsen

Lehramtsprüfungsordnung I

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 19496. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2022 Nr. 5, S. 46 Fsn-Nr.: 710-1.54/3 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 15. August 2026

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- und Hilfsstoffe, b) maschinenbautechnische Konstruktionen von Druck- und Verarbeitungs-maschinen sowie Verarbeitungsaggregaten, c) Grundlagen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, d) informationstechnische und kommunikationstechnische Grundlagen der Datenverarbeitung und Datenübertragung, 2. Naturwissenschaftliche Aspekte a) physikalische und chemische Grundlagen, b) Mathematik des Berufsfeldes, 3. Berufswissenschaftliche Aspekte a) Farb- und Gestaltungslehre, b) Grafik- und Layoutdesign sowie 4. Berufsfelddidaktik a) didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld, b) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte, c) institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Bereich Mediengestaltung, Satz- und Bildbearbeitung: Text- und Bildintegration, Mehrfarbenreproduktion und Rasterung; Druckformmontage, Druckformenherstellung sowie berufsfeldtypische Anwendersoftware; Farbsysteme und -räume in Abhängigkeit von Print- und Nonprintverarbeitung; berufsfeldtypische Mess- und Prüfverfahren zur qualitativen Bewertung von Farbsystemen, Farbmanagement, Netzwerkaufbau, Datenbanken und Contentmanagementsystemen; Datenübertragung in der vernetzten Druckerei, 2. Bereich Medientechnologie, Druck und Siebdruck: Druckformenherstellung in Abhängigkeit vom Druckverfahren; Wechselwirkungen zwischen Druckverfahren, Bedruckstoffen und Druckmaschinen; Konstruktionsarten von Druckmaschinen und Aggregaten im Bogen- und Rollendruck sowie im Siebdruck; Farbwerke, Bogen- und Bahntransport; Trocknung, Veredelung und Verarbeitung; Steuerung und Bedienung von Druckmaschinen; berufsfeldtypische Mess- und Prüfverfahren zur qualitativen Bewertung von Printprodukten; berufsfeldtypische Prozessstandards, 3. Bereich Medientechnologien und Druckverarbeitung: Werkstoffe und Verfahren; Planung und Steuerung von Fertigungsabläufen für die industrielle Produktion von Printprodukten; Fertigung von Produkten und Sonderarbeiten der handwerklichen Buchbinderei; Konstruktionsarten von Verarbeitungsmaschinen und Aggregaten; Aufbau, Bedienung, Wartung und Instandhaltung; berufsfeldtypische Mess- und Prüfverfahren zur qualitativen Bewertung von Vor-, Teil- und Endprodukten der industriellen Druckverarbeitung und buchbinderischen Erzeugnissen sowie 4. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel. (3) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3. § 107 Elektrotechnik und Informationstechnik (1) Das Studium umfasst: 1. Naturwissenschaftliche Aspekte: a) Grundlagen der Mathematik des Berufs­feldes, b) physikalisch-technische Grundlagen, 2. Technikwissenschaftliche Aspekte: a) Grundlagen der Elektrotechnik, b) Grundlagen der Automatisierungstechnik, c) Elektroenergietechnik, d) Grundlagen der Informatik, 3. Berufsfelddidaktik: a) didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld, b) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte, c) institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns. (2) In der Vertiefungsrichtung umfasst das Studium darüber hinaus je zwei der nachfolgend dazu genannten Gebiete: 1. Vertiefungsrichtung Elektroenergietechnik: a) Leistungselektronik, b) elektrische Maschinen, c) Elektroversorgungssysteme, 2. Vertiefungsrichtung Informationstechnik: a) Schaltungstechnik, b) Nachrichtentechnik, c) Kommunikationsnetze, 3. Vertiefungsrichtung Automatisierungstechnik: a) Mess- und Sensortechnik, b) Regelungstechnik, c) Modellbildung und Simulation, 4. Vertiefungsrichtung Geräte- und Systemtechnik: a) Aufbau- und Verbindungstechnik, b) Geräteentwicklung, c) Konstruktion und 5. Vertiefungsrichtung Mikroelektronik: a) Herstellung von Bauelementen, Schaltungen und Mikrosystemen, b) Aufbau- und Verbindungstechnik der Elektronik, c) Technologien der Mikroelektronik. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Vertiefungsrichtung Elektroenergietechnik: Wirkungsweise und Einsatz der Leistungselektronik, Einsatz elektrischer Maschinen und Antriebe sowie deren Anforderungen, Anforderungen an Elektroenergieübertragungssysteme und Elektroenergieversorgung, Entwurf von Schutzsystemen, Realisierungsmöglichkeiten auch unter Nachhaltigkeitsaspekten, 2. Vertiefungsrichtung Informationstechnik: Wirkprinzipien und Einsatz der elektronischen Schaltungstechnik, rechnergestützter Layoutentwurf, Signalverarbeitung, Modelle und Werkzeuge der Informationstheorie, theoretische Prinzipien und praktische Anwendungen der Nachrichtentechnik, Kommunikationsnetze und deren Anforderungen auch unter Nachhaltigkeitsaspekten, 3. Vertiefungsrichtung Automatisierungstechnik: Modellstrukturen für die Prozessidentifikation, Möglichkeiten und Einsatz der Prozessmess- und -leittechnik, Steuerung diskreter Prozesse auch unter Nachhaltigkeitsaspekten, Modellierungsparadigmen, 4. Vertiefungsrichtung Geräte- und Systemtechnik: Anwendungen der Aufbau- und Verbindungstechnik sowie deren Anforderungen, Konstruieren und Berechnen von Baugruppen, Gestaltungsmöglichkeiten und Anwendungen in der Baugruppen- und Geräteentwicklung, Anforderungen an und Realisierung biomedizinischer Technik, Schaltkreis- und Systementwurf auch unter Nachhaltigkeitsaspekten, 5. Vertiefungsrichtung Mikroelektronik: Werkstoffe der Halbleiter- und Mikrotechnik sowie die zugehörigen Halbleitertechnologien; Eigenschaften und Funktionsweisen von Halbleiterbauelementen, Prinzipien zur Herstellung und Miniaturisierung von Bauelementen und integrierten Schaltungen, Mikrosystemtechnik und deren technologischen Verfahren, Anwendungen der Aufbau- und Verbindungstechnik sowie deren Anforderungen, Rechnergestützter Schaltkreisentwurf sowie 6. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel. (4) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte der jeweiligen Vertiefungsrichtung nach Absatz 2. (5) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung bei der Wahl von weiteren Vertiefungsrichtungen erstreckt sich auf je einen Schwerpunkt aus zwei Vertiefungsrichtungen nach Absatz 2.44 § 108 Fahrzeugtechnik (1) Das Studium umfasst: 1. Verbrennungsmotoren a) Aufbau und Wirkungsweise, b) Steuerung, Regelung und Auslegung, 2. Antriebs- und Arbeitsmaschinen a) Aufbau, Funktion und Einsatzgebiete von Antriebs- und Arbeitsmaschinen, b) Steuerung, Regelung und Modellierung, c) Auslegung und konstruktive Gestaltung von Getrieben, 3. Fahrmechanik und Fahrwerkstechnik a) Kinematik und Kinetik, b) Fahrwerkelemente und Laufdynamik, 4. Diagnostik a) Methoden der digitalen Messwertverarbeitung, b) signalgestützte diagnostische Verfahren, 5. Fahrzeug- und Verkehrssicherheit a) assistierte und automatisierte Fahrfunktionen, b) Sicherheitssysteme, c) Mensch-Maschine-Interaktion, 6. Fahrzeugtechnische Facharbeit a) Wartung, b) Diagnose, c) Instandsetzung und 7. Berufsfelddidaktik a) didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld, b) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte, c) institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns. (2) In der Vertiefungsrichtung umfasst das Studium darüber hinaus: 1. Vertiefungsrichtung Kraftfahrzeugtechnik a) Gesamtfahrzeugfunktionen, b) Dynamik der Fahrzeugantriebe und zugehörige Bremssysteme, c) besondere Fahrzeugkonzepte und Einsatzgebiete, d) fahrzeugspezifische Elektrotechnik und Elektronik, e) weitere komplexe Systemkomponenten und 2. Vertiefungsrichtung Schienenfahrzeugtechnik a) elektrische Antriebs- und Leittechnik, b) Bremstechnik und Bremsbetrieb, c) Tragwerke der Schienenfahrzeuge, d) besondere Fahrzeugkonzepte und Einsatzgebiete, e) weitere komplexe Systemkomponenten. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Vertiefungsrichtung Kraftfahrzeugtechnik: Anforderungen an Technik, Aufbau und Funktion fahrzeugtechnischer Systeme und Teilsysteme, insbesondere hinsichtlich der Fahrzeugkonzepte und Einsatzgebiete der Kraftfahrzeuge, zum Beispiel der Motorrad- oder Nutzfahrzeugtechnik, Verbrennungskraftmaschinen, Antriebstechnik, Karosserietechnik, Elektronik, Elektrik, Dynamik, Sicherheit und der Nachhaltigkeit; ausgewählte Aspekte der Thermodynamik, Strömungslehre oder Fluidtechnik auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik; besondere Aspekte des Zusammenwirkens von auch mechatronischen Fahrzeugkomponenten sowie von Fahrzeugen und von Teilsystemen im vernetzten Verkehrssystem; Verkehrssicherheit sowie Wartungs-, Diagnose- und Instandsetzungsstrategien; Arbeitsplanung und Arbeitssicherheit, 2. Vertiefungsrichtung Schienenfahrzeugtechnik: Anforderungen an Technik, Aufbau und Funktion fahrzeugtechnischer Systeme und Teilsysteme, insbesondere auf den Gebieten der Antriebstechnik, der Werkstoffe, des Fahrwerks, der Tragwerke, des Bremssystems, der Zugförderungsmechanik, der Dynamik, der Sicherheit und der Nachhaltigkeit; ausgewählte Aspekte der Thermodynamik, Strömungslehre oder Fluidtechnik auf dem Gebiet der Schienenfahrzeugtechnik; besondere Aspekte des Zusammenwirkens von Fahrzeug und Gleis, Bordnetz, Leit- und Steuerungstechnik sowie Wartungs-, Diagnose- und Instandsetzungsstrategien; Arbeitsplanung und Arbeitssicherheit sowie 3. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel. (4) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf zwei Schwerpunkte der jeweiligen Vertiefungsrichtung nach Absatz 2. § 109 Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik (1) Das Studium umfasst: 1. Technikwissenschaftliche Aspekte a) Baukonstruktionen des Hoch- und Ausbaus, b) berufsfeldtypische Bau- und Werkstoffe, c) Beschichtungs- und Oberflächentechnologien im Berufsfeld, 2. Naturwissenschaftliche und gestalterische Aspekte a) Chemie der Farb- und Beschichtungsstoffe, b) Ansätze der Gestaltungs- und Darstellungslehre, c) Grundlagen des Grafik- und Layoutdesigns sowie 3. Berufsfelddidaktik a) didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld, b) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte, c) institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Bereich Beschichtungs- und Oberflächentechnologien: Beschichtungs- und Hilfsstoffe; ökologische Anforderungen unter Berücksichtigung eines ressourcenbewussten Einsatzes von Stoffen und Materialien; Abhängigkeiten zwischen Beschichtungsstoff, Beschichtungsaufbau, Beschichtungsträger und Applikationsverfahren; industrielle, maschinelle und handwerkliche Applikationstechnologien und deren Anwendungsgebiete; Vor- und Nachteile berufsfeldtypischer Maschinen, Geräte und Hilfsmittel; Sonderlacktechniken, Putz- und Spachteltechniken, Folienbeschichtungen; berufsfeldtypische Mess- und Prüfverfahren im Zusammenhang mit der Beschichtung von Oberflächen, 2. Bereich Farb- und Beschichtungsstoffe sowie Bau- und Werkstoffe als Untergründe: Eigenschaften und Verwendung von Farb- und Beschichtungsstoffen; chemische Strukturen und das Verhalten von organischen und anorganischen Binde-, Löse- und Verdünnungsmitteln, Farbmitteln, Füllstoffen und Additiven; physikalische und chemischen Trocknungs- und Härtungsprozesse; Eigenschaften, Verhalten und Stoffstrukturen berufsfeldtypischer organischer und anorganischer Untergründe; ökologische Anforderungen unter Berücksichtigung eines ressourcenbewussten Einsatzes von Stoffen und Materialien; berufsfeldtypische Mess- und Prüfverfahren zur qualitativen Bewertung von Farb- und Beschichtungsstoffen sowie 3. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel. (3) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 und 2. § 110 Gesundheit und Pflege (1) Das Studium umfasst: 1. Berufsfeldwissenschaftliche Grundlagen a) historische und aktuelle Entwicklung der Gesundheitsberufe, b) Berufe des Gesundheitswesens, ihre Systematik und institutionelle Rahmenbedingungen, c) Einführung in Wissenschaftstheorie und wissenschaftliches Arbeiten, 2. Gesundheits- und sozialwissenschaftliche Grundlagen a) Erklärungsmodelle von Gesundheit und Krankheit, b) Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation, c) Gesundheitsforschung, Epidemiologie und Public Health, d) Gesundheitspolitik, -ökonomie und -gesetzgebung, e) Gesundheitsmanagement und -verwaltung, 3. Medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagen a) Anatomie, Physiologie und Biochemie, b) allgemeine und spezielle Pathologie, c) Mikrobiologie und Hygiene, d) Pharmakologie und 4. Berufsfelddidaktik a) gesundheits- und pflegedidaktische Handlungs- und Forschungsfelder, b) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte, c) institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns. (2) In der Vertiefungsrichtung umfasst das Studium darüber hinaus: 1. Vertiefungsrichtung Gesundheit a) Grundlagen der Zahnmedizin, b) Grundlagen der Pharmazie, c) besondere Aspekte der Betriebswirtschaft und des Managements, 2. Vertiefungsrichtung Pflege a) pflegewissenschaftliche Theorien, Modelle und Konzepte, b) Pflegeforschung, c) klinische Pflegephänomene, d) Instrumente pflegerischer Handlungsfelder und 3. Vertiefungsrichtung Therapie a) therapiewissenschaftliche Theorien und Modelle, b) Konzepte, Instrumente und Techniken therapeutischen Handelns, c) therapiebezogene Forschung, d) spezielle psychologische und pathopsychologische Grundlagen therapeutischen Handelns. (3) Prüfungsinhalte sind: 1. Vertiefungsrichtung Gesundheit: Darstellung ausgewählter medizinischer und zahnmedizinischer Gesundheitsprobleme; Analyse und Bewertung medizinischer und zahnmedizinischer Diagnostik und Therapie; kritische Reflexion der medizinischen und zahnmedizinischen Entwicklung unter fachwissenschaftlicher, gesundheitspolitischer und ethischer Perspektive; Ableitung relevanter Forschungs- und Entwicklungsaufgaben; Darstellung relevanter Grundlagen der klinischen Pharmazie und speziellen Pharmakologie; Entwicklung zentraler Problemfelder im Hinblick auf Multimorbidität, chronische Erkrankungen, Geschlecht, Lebensalter; Reflexion pharmakoepidemiologischer Befunde unter ethischen und pharmakoökonomischen Gesichtspunkten; Erläuterung institutioneller und konzeptioneller Grundlagen von Gesundheitsmanagement, -recht und -verwaltung; analytische Untersuchung des Gesundheitssystems und Ableitung zentraler gesundheitspolitischer Problemfelder; Entwicklung von Perspektiven zur Qualitätssicherung in gesundheitsberuflichen Handlungsfeldern, 2. Vertiefungsrichtung Pflege: Darstellung und ausgewählte Konkretisierung von Theorien und Modellen pflegerischen Handelns unter Bezugnahme auf ein pflegerisches Handlungsfeld; mehrperspektivische Beschreibung und Reflexion ausgewählter Pflegephänomene; Kenntnis der Instrumente zur Qualitätssicherung in der Pflege und Bewertung ihrer Bedeutung für pflegerisches Handeln; Analyse pflegewissenschaftlicher Forschungsstudien und Entwicklung weiterführender Perspektiven, 3. Vertiefungsrichtung Therapie: Darstellung therapiewissenschaftlicher Modelle; ausgewählte Konkretisierung und Begründung im Zusammenhang mit ausgewählten therapeutischen Handlungsfeldern; Kenntnis und Bewertung von Konzepten, Instrumenten und Techniken therapeutischen Handelns einschließlich ihrer Wirksamkeit und Bedeutung für das berufliche Handeln; Analyse therapiewissenschaftlicher Forschungsstudien und Entwicklung weiterführender Perspektiven sowie 4. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Darstellung ausgewählter gesundheits- und pflegedidaktischer Theorien sowie Methodenkonzepte; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel. (4) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf die jeweilige Vertiefungsrichtung nach Absatz 2. § 111 Holztechnik (1) Das Studium umfasst: 1. Technikwissenschaftliche Aspekte a) berufsfeldtypische Bau- und Werkstoffe, b) Erzeugung und Verarbeitung von Holz- und Faserwerkstoffen, c) Grundlagen der Möbel- und Bauelementekonstruktion, d) baulich-konstruktiver und chemischer Holzschutz, e) Technologien der Oberflächenveredelung, 2. Naturwissenschaftliche Aspekte a) Grundlagen der Bau- und Holzphysik, b) Grundlagen der Bau- und Holzchemie, c) Grundlagen der Bau- und Holzbiologie, d) Mathematik des Berufsfeldes und 3. Berufsfelddidaktik a) didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld, b) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte, c) institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Bereich Bau-, Holz- und Faserwerkstoffe, Holzschutz: Anatomie des Holzes sowie der Holz- und Faserwerkstoffe; Eigenschaften, Stoffstrukturen und Verhalten von Werkstoffen in Abhängigkeit von physikalischen, chemischen und biologischen Einflüssen; Tropenholzkunde und -problematik; Verfahrenstechnologien zur Herstellung von Holz- und Faserwerkstoffen; Ursachen von Holzfehlern und Holzschädigungen sowie deren Folgen für die Nutzbarkeit; pflanzliche und tierische Schädigungen an Bauholz und Holzwerkstoffen; Schadenserkennung, Begutachtung und Sanierung; baulich-konstruktiver und chemischer Holzschutz auch unter Nachhaltigkeitsaspekten, 2. Bereich Erzeugung und Verarbeitung von Holz- und Faserwerkstoffen, Oberflächenveredelung: industrielle, maschinelle und handwerkliche Verfahren zur Erzeugung, Aufbereitung und Verarbeitung von Holz- und Faserwerkstoffen; Umformen und Fügen von Holz- und Holzwerkstoffen; Verfahren und Mechanismen der Holztrocknung; Erfordernisse und Technologien der Holzmodifikation; Eigenschaften, Verhalten und Verwendung von Oberflächenbeschichtungsmaterialien und Klebstoffen auch unter Nachhaltigkeitsaspekten; Verarbeitungstechnologien von Beschichtungsmaterialien zur Oberflächenveredelung; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie 3. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung, Gestaltung und Reflexion handlungsorientierter Lehr- und Lernprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung unter Beachtung heterogener Lernvoraussetzungen, individueller Entwicklungspotenziale und von Möglichkeiten der individuellen Förderung; Analyse, Bewertung sowie sach- und adressatengerechte Nutzung digitaler und analoger Medien sowie Berücksichtigung weiterer erkenntnisunterstützender Mittel. (3) Die mündliche Prüfung der Fachrichtung erstreckt sich auf einen der Bereiche nach Absatz 2 Nummer 1 und 2. § 112 Lebensmittel-, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft (1) Das Studium umfasst: 1. Ernährungswissenschaftliche Grundlagen a) Lebensmittelchemie, b) Ernährungsphysiologie und Biochemie der Ernährung, c) Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene, d) Ernährungssoziologie, -psychologie und -ökonomie, 2. Lebensmitteltechnologische Grundlagen a) Maschinentechnik, b) Verfahrenstechnik, c) Lebensmittelsicherheit und Qualitätsmanagement, 3. Haushaltswissenschaftliche Grundlagen a) betriebswirtschaftliche Grundlagen, b) Wirtschaftslehre der Arbeits- und Ausbildungsstätten im Berufsfeld, insbesondere die Sozioökonomie von Großhaushalten, c) Arbeitslehre und 4. Berufsfelddidaktik a) didaktische Handlungs- und Forschungsfelder im Berufsfeld, b) Entwicklung und Begründung von Lehr- und Lernprozessen auf der Grundlage unterschiedlicher didaktischer Theorien, Modelle und Konzepte, c) institutionelle Rahmenbedingungen pädagogischen Handelns. (2) Prüfungsinhalte sind: 1. Theorien, Modelle und Konzepte natur- und geisteswissenschaftlichen Arbeitens im Berufsfeld: Darstellung und Bewertung ernährungsphysiologischer und ernährungsökologischer Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme als Ausdruck von Kultur und Gesellschaft, Vergleich der Erklärungsmöglichkeiten haushälterischen Handelns in verschiedenen haushaltswissenschaftlichen Ansätzen, 2. Arbeitsprozesse und Aufgaben in der Produktion und im Dienstleistungsbereich: Darstellung und Reflexion der Heterogenität des Berufsfeldes; vergleichende Reflexion linearer und iterativer Arbeitsprozesse; Einordnung ökonomischer Ressourcen im Zusammenhang mit der Lebensmittelherstellung, der Lebensmittelverarbeitung, dem Vertrieb von Lebensmitteln und der Herstellung von Mahlzeiten, 3. Umweltrelevanz im Umgang mit Lebensmitteln: Darstellung, Analyse und Bewertung der Nutzung ökologischer Ressourcen im Zusammenhang mit der Lebensmittelherstellung, der Lebensmittelverarbeitung einschließlich Vertrieb von Lebensmitteln sowie der Herstellung von Mahlzeiten unter besonderer Berücksichtigung von Globalisierung und Nachhaltigkeit, 4. Beratung als Aufgabe in der Berufsausübung: Ernährungsberatung, Verkaufsberatung, Begründung der Auswahl von Methoden und Medien zur Unterstützung der Beratungsprozesse sowie 5. Berufsfelddidaktik: Analyse und Bewertung von Arbeit und Bildung im Berufsfeld; Analyse und Bewertung curricularer Konzepte; Planung,

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.