Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

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Quellenkennung: 167893. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:05.07.2018 Inkrafttreten01.10.2021 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 2. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 470)1) Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 651, 884 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 20. Juni 2018 (Brem.ABl. 2018, S. 651, 884), zuletzt geändert durch Ordnung vom 2. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 470)1)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:05.07.2018 Inkrafttreten01.10.2021 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 2. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 470)1) Fundstelle Brem.ABl. 2018, S. 651, 884 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen vom 20. Juni 2018 (Brem.ABl. 2018, S. 651, 884), zuletzt geändert durch Ordnung vom 2. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 470)1)" juris-Abkürzung: GZwFäBacfPO BR 2018 Ausfertigungsdatum: 20.06.2018 Gültig ab: 01.10.2018 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2018, 651, 884 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen Vom 20. Juni 2018 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 2. Juni 2021 (Brem.ABl. S. 470)1) Fußnoten 1) [Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Absatz 2 der Ordnung vom 2. Juni 2021 gilt: „(2) Bereits immatrikulierte Studierende, die das Prüfungsverfahren im Modul FD 2.1a eröffnet oder absolviert haben, beenden ihr Studium nach den Regelungen der Prüfungsordnung vom 20. Juni 2018, berichtigt am 23. August 2018.“ Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 20. Juni 2018 gemäß § 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 8. Mai 2018 (Brem.GBl. S. 168), folgende Prüfungsordnung beschlossen: Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung. § 1 Studienumfang und Abschlussgrad (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Zwei-Fächer-Bachelorstudiums im Fach „Geschichte“ sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern. (2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Geschichte“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad Bachelor of Arts (abgekürzt B.A.) verliehen. § 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte (1) Das Fach „Geschichte“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert. Der General Studies Bereich gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 AT BPO umfasst im Profilfach insgesamt 18 CP. (2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Geschichte“ als Profilfach, als Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Geschichte“ als Profil- bzw. Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen. Anlage 1 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen und stellt den Studienverlauf dar, wenn a) das Studienfach „Geschichte“ als Profilfach mit einem Gesamtumfang von insgesamt 120 CP studiert wird (Anlage 1.1), b) das Studienfach „Geschichte“ als Komplementärfach mit einem Gesamtumfang von insgesamt 60 CP studiert wird (Anlage 1.2), c) das Studienfach „Geschichte“ mit Lehramtsoption mit einem Gesamtumfang von 72 CP studiert wird. Dieser Umfang unterteilt sich in 60 CP Fachwissenschaft zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils von 12 CP; je nach individueller Wahl wird zusätzlich das Modul Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP im Studienfach absolviert (Anlage 1.3). Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt. (3) Das jeweilige Curriculum der Fachzuschnitte unterteilt sich wie folgt: a) Das Profilfach mit 120 CP unterteilt sich in: 1. das Modul Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP, 2. den Pflichtbereich, der grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Fachs im Umfang von 57 CP vermittelt, 3. den Wahlpflichtbereich mit der fachlichen Vertiefung in ausgewählten Themenbereichen der Geschichtswissenschaft im Umfang von 33 CP, 4. den Bereich der General Studies im Umfang von 18 CP mit der Vermittlung anwendungsorientierter und berufsbezogener Kenntnisse bzw. Fähigkeiten, dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen, der Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz sowie der individuellen Profilbildung durch fachliche und fachergänzende Studien nach freier Wahl. Ebenso können hier Lehrveranstaltungen aus Modulen der Geschichte eingebracht werden, sofern diese zusätzlich zum regulären Curriculum belegt werden. b) Das Komplementärfach mit 60 CP unterteilt sich in: 1. den Pflichtbereich, der grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Fachs im Umfang von 33 CP vermittelt, 2. den Wahlpflichtbereich mit der fachlichen Vertiefung in ausgewählten Themenbereichen der Geschichtswissenschaft im Umfang von 27 CP. In der fachlichen Vertiefung (Wahlpflichtbereich II) sind zwei verschiedene Themenbereiche zu wählen. c) Das Studienfach mit Lehramtsoption unterteilt sich in: 1. 60 CP Fachwissenschaft und 2. 12 CP Fachdidaktik. Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil (die Module werden im Kürzel/Titel gekennzeichnet mit POE = Praxisorientierte Elemente) und dessen wissenschaftliche Begleitung. 3. Das Modul Bachelorarbeit kann im Studienfach Geschichte mit Lehramtsoption in beiden Bereichen im Umfang von 12 CP absolviert werden. (4) Die Anlagen 1 und 2 stellen den empfohlenen Studienverlauf dar und regeln die zu erbringenden Prüfungsleistungen. (5) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt. (6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten. (7) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflicht- und Wahlbereich in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt. Das Fach ist durchgängig in deutscher Sprache studierbar. (8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen. (9) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO durchgeführt. (10) Das Studium beinhaltet im Zwei-Fächer-Bachelorstudium als Profilfach ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 12 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung. § 3 Prüfungen (1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. (2) Eine erneute Prüfung kann gemäß § 20 Absatz 4 AT BPO in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. (3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt. (4) Prüfungen können in Form von Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) bzw. E-Klausuren durchgeführt werden. Näheres regelt Anlage 4. (5) Das Kompensationsprinzip gemäß § 5 Absatz 8 AT BPO wird nicht angewendet. § 4 Anerkennung und Anrechnung Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung. § 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module Außer im Rahmen des § 6 Absatz 3 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module. § 6 Modul Bachelorarbeit (1) Das Modul Bachelorarbeit muss im Studienfach „Geschichte“ absolviert werden, wenn es als Profilfach studiert wird. Es ist nicht möglich, im Komplementärfach ein Modul Bachelorarbeit zu absolvieren. Wird das Studienfach mit Lehramtsoption studiert, kann die Bachelorarbeit im Studienfach Geschichte in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik absolviert werden. (2) Sowohl im Profilfach als auch im Studienfach mit Lehramtsoption beinhaltet das Modul Bachelorarbeit die Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP. (3) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Studienfach „Geschichte“ ist: a) Im Profilfach ist der Nachweis von mindestens 74 CP zu erbringen. Folgende Leistungen müssen erbracht worden sein: - das Praktikum (12 CP), - Modul HIS 1a sowie die Module HIS 2, 3 und 4. b) Im Studienfach mit Lehramtsoption ist der Nachweis von mindestens 45 CP zu erbringen. Folgende Leistungen müssen erbracht worden sein: - Modul HIS 1a sowie - die Module HIS 2, 3 und 4. (4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit im Profilfach und im Studienfach mit Lehramtsoption beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen. (6) Die Bachelorarbeit im Profilfach und im Studienfach mit Lehramtsoption wird als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein. (7) Die Bachelorarbeit im Profilfach und im Studienfach mit Lehramtsoption wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind. § 7 Gesamtnote der Bachelorprüfung (1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten. (2) Die Fachnote für das Fach „Geschichte“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, sofern diese nicht gemäß Absatz 3 aus der Gesamtnotenberechnung herausgenommen werden. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein. (3) Die Note des Moduls „Einführung in das Studium der Geschichte“ (HIS 1a im Profilfach und im Studienfach mit Lehramtsoption; HIS 1 im Komplementärfach) wird bei der Berechnung der Fachnote herausgenommen. § 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium „Geschichte“ ihr Studium aufnehmen. (2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Studium begonnen haben, können auf Antrag in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 15. November 2018 an das zuständige Prüfungsamt zu stellen. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. (3) Mit Inkrafttreten der vorliegenden Ordnung wird der Modultitel des Moduls HIS 6 in der Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 berichtigt in „Theorien und Methoden historischen Arbeitens“. (4) Die Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 tritt zum 30. September 2022 außer Kraft. Studierende, die bis zu diesem Datum keinen Abschluss erworben haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Genehmigt, Bremen, den 27. Juni 2018 Der Rektor der Universität Bremen Anlagen - Anlage 1: Studienverlaufspläne - 1.1 Studienfach Geschichte als Profilfach (120 CP) - 1.2 Studienfach Geschichte als Komplementärfach (60 CP) - 1.3 Studienfach Geschichte mit Lehramtsoption (60 CP Fachwissenschaft zzgl. 12 CP Fachdidaktik plus ggf. 12 CP Modul Bachelorarbeit) - Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen - 2.1 für das Profilfach - 2.2 für das Komplementärfach - 2.3 für das Studienfach mit Lehramtsoption - Anlage 3: Weitere Prüfungsformen - Anlage 4: Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren und Durchführung von Prüfungen als „E-Klausur“ Anlage 1 Anlage 1: Studienverlaufspläne „Geschichte“ Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. 1.1: Geschichte als Profilfach (120 CP) Struktur entlang der Belegregelung (Pflicht, Wahlpflicht, Wahl)→ Pflichtbereich (ohne Bachelorarbeit) (57 CP) Bachelor- arbeit (12 CP) Wahlpflicht- bereich I (9 CP) Wahlpflicht- bereich II (Vertiefung) (24 CP) siehe Anlage 2.1.3.b Wahl- bereich (18 CP) Σ 120 CP CP- Verlauf Semester bzw. Studien- jahr ↓ 1. Jahr 1. Sem. HIS 1a Einführung in das Studium der Geschichte, 9 CP HIS 2, 3 oder 4, 9 CP         18 2. Sem.   HIS 2, 3 oder 4, 9 CP       General Studies, 9 CP 18 2. Jahr 3. Sem.   HIS 2, 3 oder 4, 9 CP   HIS 5.1 Grundlagenmodul Vormoderne, 9 CP oder HIS 5.2 Grundlagenmodul Moderne, 9 CP     9 (18) 4. Sem. HIS 6 Theorien und Methoden historischen Arbeitens, 9 CP HIS P Praktikum, 12 CP       30 (21) 3. Jahr 5. Sem.         2 Vertiefungsmodule General Studies, 3 CP 27 6. Sem.     HIS BA Bachelorarbeit, 12 CP     General Studies, 6 CP 18 CP: Credit Points, Sem. = Semester 1.2: Geschichte als Komplementärfach (60 CP) Struktur entlang der Belegregelung (Pflicht, Wahl- pflicht, Wahl)→ Pflichtbereich (33 CP) Wahlpflichtbereich I (Einführung, 9 CP), siehe Anlage 2.2.2.a Wahlpflichtbereich II (Vertiefung, 18 CP) siehe Anlage 2.2.2.b Σ 60 CP CP - Verlauf Semester bzw. Studienjahr ↓ 1. Jahr 1. Sem. HIS 1 Einführung in das Studium der Geschichte, 6 CP     6 2. Sem. HIS 5.2Grundlagenmodul Moderne, 9 CP HIS 2, 3 oder 4, 9 CP   18 2. Jahr 3. Sem. HIS 5.1 Grundlagenmodul Vormoderne, 9 CP     9 4. Sem.     Vertiefungsmodul, 12 CP 12 3. Jahr 5. Sem. HIS 6 Theorien und Methoden historischen Arbeitens, 9 CP     9 6. Sem.     Vertiefungsmodul, 6 CP 6 CP: Credit Points, Sem. = Semester 1.3 Geschichte als Lehramtsoption (72 CP, davon 60 CP Fachwissenschaft zuzüglich 12 CP Fachdidaktik und ggf. 12 CP Bachelorarbeit) Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile sind in der BPO des Bereichs Erziehungswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen aufgeführt. Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht/reduziert sich dann jeweils um 12 CP. Studienabschnitte gemäß § 2 Absatz 2 → Fachwissenschaft Fachdidaktik Bachelor- arbeit Σ 72 CP CP- Verlauf Semester bzw. Studienjahr + ggf. 12 CP Struktur entlang der Belegregelung (Pflicht, Wahlpflicht, Wahl)→ Pflichtbereich (54 CP) Wahlpflicht- bereich (6 CP) Pflichtbereich 1. Jahr 1. Sem. HIS 1a Einführung in das Studium der Geschichte, 9 CP HIS 2, 3 oder 4, 9 CP       18 2. Sem.   HIS 2, 3 oder 4, 9 CP       9 2. Jahr 3. Sem.   HIS 2, 3 oder 4, 9 CP   FD 1.1a Geschichtsbewusstsein und Erinnerungskultur, 3 CP   12 4. Sem. HIS 5.2 Grundlagenmodul Moderne, 9 CP     FD 1.2a Konzepte historischen Lernens und Lehrens, 3 CP   12 3. Jahr 5. Sem. HIS 5.1 Grundlagenmodul Vormoderne, 9 CP   Vertiefungsmodul, siehe Anlage 2.3.3, 6 CP FD 2.1b Geschichte als Unterrichtsfach - Schulpraktikum: Vorbereitung POE, 3 CP   18 6. Sem.       FD 2.2a Historische Lehr- und Lernprozesse planen, proben und untersuchen - Schulpraktikum: Begleitseminar, 3 CP Ggf. HIS BA L Modul Bachelorarbeit, 12 CP 3 (15) CP: Credit Points, Sem. = Semester Anlage 2 Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen 2.1. Module und Prüfungsanforderungen im Profilfach 2.1.1 Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) HIS BA Modul Bachelorarbeit Module Bachelor Thesis P 12 MP   PL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.1.2 Pflichtbereich Profilfach (compulsory modules) K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) HIS 1a Einführung in das Studium der Geschichte Introduction to Historical Science P 9 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 2 Einführung in die Alte Geschichte Introduction to Ancient History P 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 3 Einführung in die Mittelalterliche Geschichte Introduction to Medieval History P 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 4 Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte Introduction to Modern and Contemporary History P 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 6 Theorien und Methoden historischen Arbeitens Historical Theory and Methodology P 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS P Praktikum Internship P 12 MP   SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.1.3 Wahlpflichtbereiche Profilfach (compulsory elective modules) 2.1.3.a Wahlpflichtbereich I, Profilfach K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) HIS 5.1 Grundlagenmodul Vormoderne Basic Module on Pre-Modern History WP 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 5.2 Grundlagenmodul Moderne Basic Module on Modern History WP 9 KP   PL: 1 SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.1.3.b Wahlpflichtbereich II (Vertiefungsmodule), Profilfach K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) HIS 7.1 Vertiefungsmodul Geschichte und Medien History and Media WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 7.2 Vertiefungsmodul Osteuropäische Geschichte History of Eastern Europe WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 7.3 Vertiefungsmodul Westeuropäische Geschichte History of Western Europe WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 7.4 Vertiefungsmodul Lateinamerikanische Geschichte Latin American History WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 7.5 Vertiefungsmodul Vormoderne Pre-Modern History WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 7.6 Vertiefungsmodul Moderne Modern History WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.2. Module und Prüfungsanforderungen im Komplementärfach 2.2.1 Pflichtbereich Komplementärfach (compulsory modules) K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modulty p P/WP/W CP MP/TP/K P Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) HIS 1 Einführung in das Studium der Geschichte Introduction to Historical Science P 6 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 5.1 Grundlagenmodul Vormoderne Basic Module on Pre-Modern History P 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 5.2 Grundlagenmodul Moderne Basic Module on Modern History P 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 6 Theorien und Methoden historischen Arbeitens Historical Theory and Methodology P 9 KP   PL: 1 SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.2.2 Wahlpflichtbereiche Komplementärfach (compulsory elective modules) 2.2.2.a Wahlpflichtbereich I (Einführung), Komplementärfach K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modulty p P/WP/W CP MP/TP/K P Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) HIS 2 Einführung in die Alte Geschichte Introduction to Ancient History WP 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 3 Einführung in die Mittelalterliche Geschichte Introduction to Medieval History WP 9 KP   PL: 1 SL: 1 HIS 4 Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte Introduction to Modern and Contemporary History WP 9 KP   PL: 1 SL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.2.2.b Wahlpflichtbereich II (Vertiefung), Komplementärfach (Mit der Auswahl eines Vertiefungsmoduls mit 12 CP kann das im Titel gleichlautende Vertiefungsmodul mit 6 CP nicht mehr angewählt werden; siehe hierzu auch § 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer 2). K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modulty p P/WP/W CP MP/TP/K P Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl) HIS 7.1 Vertiefungsmodul Geschichte und Medien History and Media WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 7.2 Vertiefungsmodul Osteuropäische Geschichte History of Eastern Europe WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 7.3 Vertiefungsmodul Westeuropäische Geschichte History of Western Europe WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 7.4 Vertiefungsmodul Lateinamerikanische Geschichte Latin American History WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 7.5 Vertiefungsmodul Vormoderne Pre-Modern History WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 7.6 Vertiefungsmodul Moderne Modern History WP 12 KP   PL: 1 SL: 2 HIS 8.1 Vertiefungsmodul Geschichte und Medien History and Media WP 6 MP   PL: 1 HIS 8.2 Vertiefungsmodul Osteuropäische Geschichte History of Eastern Europe WP 6 MP   PL: 1 HIS 8.3 Vertiefungsmodul Westeuropäische Geschichte History of Western Europe WP 6 MP   PL: 1 HIS 8.4 Vertiefungsmodul Lateinamerikanische Geschichte Latin American History WP 6 MP   PL: 1 HIS 8.5 Vertiefungsmodul Vormoderne Pre-Modern History WP 6 MP   PL: 1 HIS 8.6 Vertiefungsmodul Moderne Modern History WP 6 MP   PL: 1 K.-Ziffer = Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP = Credit Points; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung; PL = Prüfungsleistung (= benotet), SL = Studienleistung (= unbenotet) 2.3 Module und Prüfungsanforderungen im Studienfach mit Lehramtsoption 2.3.1 Ggf. Bachelorarbeit (Bachelor Thesis) K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englisch Modulty

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.