Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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rarbeitung am Beispiel der Wahrnehmungsförderung bei einer Frau mit eingeschränktem / minimalem Bewusstseinszustand • Ls - Rehabilitative Pflege eines 16-jährigen Jungen nach Badeunfall (ca. 20 h) - nicht im NaKomm enthalten - möglichst als Ausschnitt aus einer interdisziplinären Fallbesprechung konzipiert • Ls - Wirksamkeit und fachlich begründete Auswahl / Evidenz von Pflegeinterventionen am Beispiel der Atemstimulierenden Einreibung (ca. 10 h) (vgl. Arbeitsblatt „Pneumonieprophylaxe“ aus dem Cornelsen-Verlag, insbes. Aufgabe 3 - sollte durch eine differenziertere Vorstellung der Forschungsergebnisse zur ASE ergänzt werden) <-- Abstimmung mit LF 8 erforderlich, Zeitnähe hilfreich, aber nicht zwingend • Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) - selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit 2. AUSBILDUNGSJAHR - LF 10 Lernfeld 10 80 Std. Individuelle Pflegeprozesse zur Unterstützung von Lebensqualität sowie seelischer und körperlicher Gesundheit in der stationären Langzeitpflege strukturieren und umsetzen Voraussetzungen: LF 8 (insbesondere die dort erarbeiteten Aspekte der biographieorientierten Pflege) und LF 9 (in Bezug auf die Einführung in die grundlegenden Strukturen des Nervensystems) Hinweise / Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • (alte) Menschen, die auf kontinuierliche Unterstützung bei der Lebens- und Alltagsgestaltung angewiesen sind • stationäre Langzeitpflege   Kompetenzen Die Auszubildenden beteiligen sich an der Organisation und Durchführung von Pflegeprozessen in der stationären Langzeitpflege unter Berücksichtigung der für diesen Versorgungsbereich relevanten pflegetheoretischen Ansätze. Sie nutzen spezifische (geriatrische) Assessments und Pflegediagnosen, um den Pflegebedarf zu beschreiben und handeln gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen die Pflegeprozessgestaltung aus. Sie erkennen veränderte Stimmungslagen / Emotionszustände der zu pflegenden Menschen und gehen auf diese adäquat ein. Mit dem Fokus auf Erhalt und Wiedererlangung von Autonomie unterstützen sie die zu pflegenden Menschen bei der Mobilität, der Selbstversorgung und beim Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Sie wählen gesicherte Maßnahmen aus, um die Gesundheit zu fördern und negative Ereignisse zu vermeiden. Weiter achten sie in der Durchführung auf die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts. Sie reagieren dabei auch fachgerecht auf akute Veränderungen des Gesundheitszustandes und typische Gesundheitsstörungen des Alltags, z. B. in Verbindung mit häufig auftretenden Infektionserkrankungen, und berücksichtigen die erforderlichen Maßnahmen der Hygiene, die sich durch das enge Zusammenleben von mehreren Menschen stellen. Sie fördern die Lebensqualität und die soziale Integration durch Angebote der sinnstiftenden Aktivität, zur sozialen und kulturellen Teilhabe sowie durch Gesprächsangebote. Sie nutzen analoge und/oder digitale Dokumentationssysteme, um ihre Pflegeprozessentscheidungen im Pflegeteam zu evaluieren. Die Auszubildenden stimmen ihr Pflegehandeln im qualifikationsheterogenen Team ab und übernehmen Mitverantwortung in der interdisziplinären Versorgung der zu pflegenden Menschen. Die Auszubildenden erkennen Gewaltphänomene in der Pflegeeinrichtung und geben ihre Einschätzungen weiter. Unterrichtsziele Die Auszubildenden bewerten die Förderung von gesellschaftlicher Zugehörigkeit, Teilhabe, Autonomie und Lebensqualität der zu pflegenden Menschen als wichtige Aufgabenbereiche des Pflegeberufs in der stationären Langzeitpflege. Sie nehmen eigene Emotionen in der Interaktion mit Menschen, die in niedergeschlagenen Stimmungslagen sind, wahr und reflektieren den Widerspruch zwischen Nah-sein in der Pflegebeziehung und Fremdheitserleben in der Konfrontation mit Lebensentwürfen und Lebenswelten anderer Menschen. Vor diesem Hintergrund begründen sie die pflegerische Prozessgestaltung mittels spezifischer Pflegetheorien. Die Auszubildenden beschreiben die Arbeitsorganisation, die rechtlichen Grundlagen, die Leistungsfinanzierung und die Ansätze der Personalbemessung in diesem Versorgungsbereich und erläutern die besonderen Anforderungen in Bezug auf eine selbständige Arbeitsweise und die intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit (insbesondere mit dem qualifikationsheterogenen Pflegeteam, den therapeutischen Berufsgruppen sowie den Hausarztpraxen). Sie vergleichen unterschiedliche Formen der Pflegedokumentation und bewerten sie im Hinblick auf Effizienz und den Nutzen für eine personzentrierte Pflege. Die Auszubildenden stellen spezifische geriatrische Assessmentinstrumente und Pflegediagnosen dar und arbeiten in diesem Versorgungsbereich besonders relevante pflegerische Interventionen heraus, etwa zur Förderung des Schlaf- und Ruhebedürfnisses, der Mobilität, zur Sturzprävention, zur Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, zur Förderung der Mundgesundheit sowie zur Vermeidung der Ausbreitung von Infektionserkrankungen. Die Auszubildenden verfügen über ein grundlegendes Verständnis psychischen Krankseins vor dem Hintergrund anthropologischer Erkenntnisse. Sie erproben das Konzept der Biographiearbeit und der biographischen Gesprächsführung als Ansatz zur Erfassung von biographischen Informationen sowie zur Identifizierung von Ressourcen und Herausforderungen in der Lebens- und Entwicklungsgestaltung. Sie erklären verschiedene Angebote zur Förderung von Lebensqualität und sozialer Teilhabe. Sie reflektieren außerdem den professionellen Beziehungsaufbau in langfristigen Pflegekontakten im Spannungsfeld von Nähe und Distanz. In Verbindung mit häufig auftretenden Infektionserkrankungen und deren Auswirkungen auf die Lebensqualität und das Zusammenleben in der stationären Langzeitversorgung entwickeln sie geeignete Strategien im Hygienehandeln zwischen standardisierten, sicherheitsorientierten Versorgungsangeboten für die Gemeinschaft und der Wahrung individueller Lebensbedürfnisse. Sie berücksichtigen dabei insbesondere auch das Risiko von möglichen Krisen- und Notfallsituationen, das sich im Zusammenleben von vielen hilfsbedürftigen Menschen auf einem engen Raum ergeben kann und sind auf die koordinierte Durchführung von ggf. erforderlichen Notfallmaßnahmen vorbereitet. Die Auszubildenden ordnen Hinweiszeichen von Gewaltausübung im pflegerischen Alltag zu und nutzen reflexive Lehr-Lernangebote zur Verarbeitung und Reflexion von Situationen, die von offener oder verdeckter Machtausübung bzw. Aggressivität gekennzeichnet sind.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Theorie und Modell der Personzentrierten Pflege <-- anknüpfend an LF 1B u. LF 8 --> wird insbesondere in LF 12 vertiefend aufgenommen • Ablauforganisation und Pflegesysteme in der stationären Langzeitpflege und ihre theoretische Begründung - Modell der Bezugspflege / Primary Nursing <-- anknüpfend an LF 5 und/oder LF 8 --> wird in LF 15 ggf. grundsätzlich mit Blick auf die persönliche Arbeitszufriedenheit und -gesundheit aufgegriffen, in LF 16 für die psychiatrische Pflege, in LF 19 für den Bereich der Rehabilitation thematisiert und in LF 23 in Bezug auf die strukturellen Auswirkungen auf Zusammenarbeit und Pflegequalität reflektiert • Arbeit mit Pflegediagnosen in der geriatrischen Pflege - Einbindung in fallbezogene Arbeit <-- anknüpfend an LF 8 • Erfassen bedeutsamer Orientierungsmuster, elementarer Bedürfnisse und eingenommener Haltungen bei Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung • Zu pflegende Menschen nach Klinikaufenthalt und/oder geriatrischer Rehabilitation in der stationären Langzeitpflege aufnehmen • Geriatrische Assessments / standardisierte Assessmentinstrumente in der geriatrischen Pflege ○ Auswahl und Anwendung von exemplarischen, situativ erforderlichen standardisierten geriatrischen Assessmentverfahren und Instrumenten zur Risikoeinschätzung, z. B. • Sturzrisiko --> ggf. auch in LF 12 • Pflegebedarf / Pflegeabhängigkeit • Lebensqualität • Schlafassessment • Obstipationsrisiko • Mundgesundheit • Biographiearbeit und biographieorientierte Pflege ○ Möglichkeiten einer strukturierten Erhebung von biographisch relevanten Informationen ○ Beobachtungen und Gespräche zur Aufschlüsselung lebensgeschichtlich bedeutsamer Verhaltensweisen ○ Ansätze der Einbindung von biographischen Informationen in den Pflegeprozess - lebensweltlich orientierte Pflegedokumentation (Dokumentation eigener Perspektiven durch die zu pflegenden Menschen und ihre Angehörigen / Bezugspersonen) ○ Erkennen und Verstehen biographisch bedingter unterschiedlicher Lebensentwürfe und unterschiedlicher Lebensgestaltung - Biographische Rekonstruktionen als Ansatzpunkte für Verstehensprozesse - Aspekte einer biographieorientierten Diagnostik aufnehmen <-- anknüpfend an LF 1B und LF 8 --> wird in LF 12 und LF 14 aufgenommen und weiterentwickelt • Einschätzung des Pflegebedarfs und Planung der Pflege mit dem Modell der Strukturierten Informationssammlung (SIS ®) zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation ○ Vor- und Nachteile in der Arbeit mit der SIS reflektieren ○ Vor- und Nachteile digitaler Pflegedokumentationssysteme reflektieren ○ Fallbesprechungen in der stationären Langzeitpflege durchführen und die Ergebnisse in die strukturierte Informationssammlung integrieren <-- anknüpfend an die in LF 8 und LF 9 entwickelten Modelle --> wird in LF 12 aufgenommen und mit dem Fokus auf ethische Fallbesprechungen vertieft • Situationsbedingte Festlegung von (geriatrischen Rehabilitations-)Zielen - gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen / Bezugspersonen • lebensweltlich orientierte Möglichkeiten sinnstiftender Aktivität für Menschen im höheren Lebensalter --> wird in den LF‘n 12 und ggf. 24 auch mit Blick auf unterschiedliche Lebensalter und Diversitätsdimensionen aufgenommen ○ Biographiearbeit und biographieorientierte Gesprächsrunden - Erzählungen und Erinnerungen anregen („narrative Kultur“) ○ Beschäftigungs-, Musik- und Bewegungsangebote ○ lebensweltlich orientierte Möglichkeiten sinnstiftender Aktivität im Alter sowie Angebote zur Stärkung der Teilhabe und der Lebensqualität in einer Einrichtung der stationären Langzeitpflege • Unterstützung zu pflegender Menschen im Umgang mit Krisensituationen • Gesprächsangebote zur Unterstützung in Stimmungstiefs und bei Verlusterfahrungen • Situatives Pflegehandeln im Spannungsfeld zwischen Empathie und Abgrenzung ○ einem Zusammenhang zwischen Körperausdruck und Emotion bewusst nachspüren und diesen in die Beziehungsgestaltung einbinden • zu pflegende Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsherausforderungen begleiten und unterstützen, um eine individuelle Lebensgestaltung zu ermöglichen • Autonomiebedarf und Abhängigkeitserleben nachvollziehen und verstehen --> wird in LF 12 aufgenommen • reflexiver Umgang mit (auch eigenen beruflichen) Gewalterfahrungen, Machtausübung und Aggression in der Pflege --> wird in LF 15 u. 23 aufgenommen und vertieft • Konfliktdeeskalationsmanagement • Pflegeinterventionen zur Förderung und Stabilisierung des Immunsystems im Alter • Medikamenteneinnahme in der stationären Langzeitpflege reflektiert organisieren und unterstützen, Wirkmechanismen beobachten und weitergeben ○ z. B. in Verbindung mit einer Noro-Viren-Infektion ○ z. B. in Phasen einer Grippeepidemie mit zusätzlich zur Standardmedikation verordneter Bedarfsmedikation ○ z. B. sog. „Hausmittel“ bzw. verordnungsfreie Medikamente • Herausforderungen des Hygienehandelns in Einrichtungen der stationären Langzeitversorgung <-- anknüpfend an LF 3A/B, LF 4, LF 5 und LF 7 --> kann in LF 17, LF 18 und LF 24 zur Vertiefung bzw. Festigung aufgenommen werden ○ Gestaltung eines alltäglichen Wohnumfeldes vor dem Hintergrund eines erhöhten Risikos von Keimverschleppung und nosokomialen Infektionen - z. B. im Verlauf einer Noro-Viren-Epidemie ○ pflegerische körpernahe Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohner, die mit multiresistenten Erregern infiziert sind, im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in der stationären (oder ambulanten) Langzeitversorgung • ggf.: Unterstützung bei der Mundgesundheit - Zahnpflege (Zahnersatz, Implantate) - orientiert am Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ (DNQP) <-- anknüpfend an LF 3A/B --> ist auch in LF 14 / 18 /24 verortet bzw. kann dort aufgenommen werden • Mobilisierung bei Bewegungseinschränkungen im Alter ○ Integration von fallspezifisch geeigneten Bewegungsangeboten in die Pflege ○ Arbeit mit den Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ sowie „Sturzprophylaxe in der Pflege“ <-- Wiederholung und Vertiefung aus LF 2 --> Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ wird in LF 12 in Ls „Frau Krabbe“ vertiefend fallspezifisch aufgenommen und kritisch reflektiert • Schlafförderung / Unterstützungsangebote bei Schlafstörungen • Zusammenarbeit mit Haus- und Facharztpraxen in der stationären Langzeitpflege <-- anknüpfend an LF 7 --> wird in LF 24 aufgenommen • Zusammenarbeit mit Fachkräften aus den Therapieberufen im geriatrischen Handlungsfeld <-- anknüpfend an LF 9 • Koordination der eigenen Aufgaben mit relevanten Personengruppen in Krisen- und Katastrophensituationen (hier in der Perspektive der Durchführungsverantwortung) --> wird in LF 18 mit Perspektivwechsel zur Prozessverantwortung und Delegation aufgenommen • Reflexion von Gefühlsübertragungen z. B. in der Unterstützung von Menschen in niedergeschlagenen Stimmungslagen, mit (unipolarer) Depression <-- anknüpfend an LF 1B zu den Risiken von Empathieentwicklung --> wird in LF 16 und ggf. LF 17 in Verbindung mit Sekundärtraumatisierung aufgenommen • Veränderungen / Wechsel des Wohnraumes und Wohnumfeldes als Zäsur im Lebenslauf und in der persönlichen Lebenswelt <-- ggf. Anknüpfen an LF 1A (Ls „Aufnahmegespräche führen“) • Beeinträchtigtes Wohlbefinden - hier: lebensweltbezogene Fokussierung der Situation im Alter und des Lebens in der stationären Langzeitversorgung <-- Aufnahme aus LF 3A/B, LF 5, LF 7, LF 8 • Beeinträchtigte physische Mobilität / Gehfähigkeit und beeinträchtigte Mobilität mit dem Rollstuhl - hier: Fokussierung altersbedingter Bewegungseinschränkungen <-- Aufnahme aus LF 2, LF 3A/B, LF 9 - --> Abgrenzung mit LF 13 beachten • Schlafgewohnheit, Schlafmangel, Schlafstörung - Bereitschaft für einen verbesserten Schlaf --> wird in LF 16 aufgenommen • Selbstwirksamkeit und Machtlosigkeit • Situationsbedingtes / chronisch geringes Selbstwertgefühl • Beeinträchtigte soziale Interaktion • Verlusterfahrungen im Alter - Phänomen Einsamkeit (auch in der Gemeinschaft) <-- anknüpfend an LF 7 • Risiko eines suizidalen Verhaltens • Fehlangepasstes Trauern • Hoffnungslosigkeit / Sinnkrise <-- anknüpfend an LF 9 --> wird in LF 14 aufgenommen und exemplarisch weitergeführt • Niedergeschlagenheit, (unipolare) Depression • Beobachtung und Erfahrung von Gewalt --> wird in LF 15 und LF 23 aufgenommen und vertieft • Infektionserkrankungen - nosokomiale Infektionen und Epidemien ○ Noro-Viren-Infektion / - Epidemie ○ Erkältungskrankheiten und Grippe ○ multiresistente Erreger <-- als Wiederholung / Vertiefung aus LF 5 • Sturzgefahr - physische Ursachen für ein erhöhtes Sturzrisiko ○ Amputationen ○ Gleichgewichtsstörungen ○ Schwindel ○ Wahrnehmungsstörungen <-- anknüpfend an LF 2 --> Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ wird auch in LF 12 in Ls „Frau Krabbe“ vertiefend fallspezifisch aufgenommen und kritisch reflektiert • Gefahren- / Katastrophensituation in der Pflegeeinrichtung - z. B. (mögl.) Einrichtungsbrand <-- anknüpfend an LF 6 Situative Rahmenbedingungen • Gesellschaftliche Entwicklungen, die die Lebens- und Gesundheitsverläufe seit den 1920er Jahren bis in die Gegenwart beeinflusst haben - intergenerative Wahrnehmung: soziale Verhältnisse, gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen und Krieg, Nahrungsmittelverfügbarkeit, Armut, Überfluss, Arbeitswelten, Arbeitslosigkeit, Entgrenzung von Arbeit, Klimawandel, Technisierung, Digitalisierung, Migration, gesellschaftliche Vielfalt <-- anknüpfend an LF 1A, kann/sollte in LF 15 mit Blick auf die Situation der Gegenwart aus einer anderen Perspektive erneut aufgenommen werden • Geschichte der pflegerischen Versorgung alter Menschen • Geriatrische Rehabilitation als Sonderform der rehabilitativen Versorgung <-- anknüpfend an LF 9 • Grundrecht auf Selbstbestimmung <-- anknüpfend an Menschenrechte und Menschenbild in LF 1A, LF 3A/B und LF 7 --> wird in LF 12 fallbezogen angewendet und vertieft • Betreuungsrecht --> wird in LF 12 fallbezogen angewendet und vertieft • Begriff „Pflegebedürftigkeit“ ○ sozialrechtliche Grundlagen des SGB XI <-- Wiederholung / Vertiefung LF 7 ○ epidemiologische Daten zur Pflegebedürftigkeit <-- anknüpfend an LF 2 ○ Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Pflegegrade - Begutachtungsassessment (NBA) / Begutachtungsrichtlinien ○ Versorgungsformen im Rahmen von Pflegebedürftigkeit <-- anknüpfend an LF 7 --> kann auch in LF 12 aufgenommen und weitergeführt werden • Finanzierung und Kalkulation des Personalbedarfs in der stationären Langzeitversorgung, Personalbemessung nach § 113c SGB XI <-- in Verbindung mit Vertiefung SGB XI anknüpfend an LF 7 --> wird auch in LF 12 aufgenommen • Zusammenarbeit im qualifikationsheterogenen Team in der stationären Langzeitpflege • Rechtsbestimmungen zur Pflegedokumentation • Arzneimittelgesetz - Diskussion rechtlicher Fragen im Kontext der stationären Langzeitversorgung • Grundsätze der Qualitätssicherung in der stationären Langzeitversorgung <-- anknüpfend an LF 8 --> wird in LF 12 und ggf. LF 20 und LF 24 fallbezogen aufgenommen ○ Prüfkatalog des MDK zur Überprüfung der Pflegequalität - exemplarisch am Beispiel der stationären Langzeitversorgung - auch z. B. hinsichtlich der Sicherstellung der Notfallversorgung (z. B. Erste-Hilfe-Schulung, Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen, Pandemiepläne) <-- anknüpfend an LF 6 --> wird in LF 15, 18 und/oder 22 aufgenommen ○ Identifikation von besonders gefährdeten Räumen und Bereichen im Rahmen des Brandschutzes • Hausärztliche Versorgung - Kooperationen im Rahmen der stationären Langzeitpflege ○ rechtliche Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen/Ärzten und Pflegenden im Rahmen der stationären Langzeitpflege <-- anknüpfend an LF 7 --> kann in LF 24 fallbezogen aufgenommen werden • Erbrecht / Schenkung Ergänzende Wissensgrundlagen • Anatomie / Physiologie des Immunsystems <-- evtl. anknüpfend an LF 4 --> wird in LF 17 aufgenommen und gefestigt • (Psycho-)Biologie von Gedächtnis und Erinnerung <-- anknüpfend an die Anatomie / Physiologie des Nervensystems / Gehirns in LF 5 und LF 9 --> wird in LF 12 und LF 19 in Bezug auf Kognition und Sprachfähigkeit erweitert ggf. die Parallelen und Unterschiede zu einer digitalen Speicherung aufnehmen --> kann in LF 12 mit Blick auf Fragestellungen zu den Entwicklungen der Digitalisierung im Bereich künstlicher Intelligenz und Robotik erweitert werden und in LF 22 im Rahmen der Diskussion entsprechender Zukunftsszenarien für die Pflege reflektiert werden • Physiologie des Schlafs - Wirkung von Schlafmedikation --> wird in LF 16 aufgenommen • Alterstheorien - Einführung in die Gerontologie • Entwicklungspsychologie: Lebens- / Entwicklungsaufgaben in der Bewältigung von Entwicklungskrisen d. (höheren) Erwachsenenalters (z. B. Erikson) <-- Anknüpfung an LF 4 (erstes Lebensjahr) u. LF 5 (Kindheit - 1 - 10 Jahre) --> wird in LF 11 für das Jugendalter (11 - 18 Jahre) aufgenommen, Begriff der Entwicklungsaufgaben ggf. hier neu einführen • Grundlagen der Geragogik • Konzept Lebenswelt und Lebensweltorientierung - Konzept Autonomie und Abhängigkeit • Lebensqualitätskonzept: Lebensqualität definieren, messen und fördern (z. B. Lawton & Brody, Heidelberger Instrument H.I.L.D.E), Bezug zu Lebensstandard --> kann in LF 12 aufgenommen und in Bezug auf Menschen mit Demenz vertieft werden • Vorgehen in qualitativen Forschungsprozessen --> wird in LF 13 aufgenommen • Psychologie der Aggression • Formen von Gewaltausübung und Möglichkeiten des Konfliktdeeskalationsmanagements sowie der gewaltfreien Pflege   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-i I.2.a-c/e/f I.4.a-c I.5.a-c I.6.a-c 46 h II.1.a-d/g II.3.b 12 h III.1.a/b/d III.2.a/b/d III.3.a-d 8 h IV.1.a/b IV.2.a-d 8 h V.1.a/b V.2.e 6 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 4 v. 60 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 40 v. 150 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen 12 v. 80   Stunden zur Verfügung 24 v. 140   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Biographiearbeit in der Langzeitpflege (14 h) - Einführung in gezielte Biographiearbeit mit älteren Menschen - z. B. im Rahmen der stationären Langzeitversorgung - auch zur Vorbereitung eines Praxisauftrags. • Ls - Autonomie und Abhängigkeit (4 h) - als Lebensthemen von Menschen in der stationären Langzeitversorgung biographisch rekonstruieren. • Ls - Erfahrungen mit Gewalt in der Pflege (14 h) • Ls - Wie ein schwerer Kartoffelsack (ca. 22 h ggf. mehr, s. u.) - Menschen im hohen Alter, die sowohl in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt als auch niedergeschlagen sind bzw. an einer (reaktiven) Depression leiden, pflegerisch unterstützen - dabei auch Bewegungseinschränkungen nach einer Vorfußamputation berücksichtigen hierzu ergänzende vorangestellte Fallsituation: „Übernahme von Herrn Seiler (Wie ein schwerer Kartoffelsack, s. o.) aus der geriatrischen Reha“ - nicht im NaKomm enthalten. • Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) - selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit 2. AUSBILDUNGSJAHR - LF 11 Lernfeld 11 100 Std. Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in gesundheits- förderlichen, präventiven und kurativen Prozessen unterstützen und an Überleitungsprozessen zwischen verschiedenen Versorgungseinrichtungen mitwirken Voraussetzungen: mind. Lernfelder des 1. Ausbildungsjahres sowie LF 8, eine Anpassung an die geplanten Pflichteinsätze in der pädiatrischen Versorgung ist sinnvoll Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Säuglinge, Kinder • Jugendliche (11-18 J) • Familien   • Kinderklinik • ambulante Kinderkrankenpflege • Kinderarztpraxis • Gesundheitsamt • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe • Kinderkrippe / Kindergarten • Grundschule und weiterführende Schulen Kompetenzen Die Auszubildenden organisieren und gestalten Unterstützungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Entwicklungs- und Gesundheitsförderung bzw. beteiligen sich in der Kinderklinik an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses bei der Versorgung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen mit häufiger auftretenden, angeborenen oder erworbenen Störungen der physischen und psychischen Gesundheit. Sie berücksichtigen dabei in besonderer Weise die Entwicklungsförderung, spezifische Theorien und Modelle zum Pflegeprozess sowi

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.