Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Möglichkeiten zur Wahrnehmung und Beschreibung von unterschiedlichen Familiensystemen, setzen sich mit ausgewählten Familienbildern auseinander und entwickeln erste Kerngedanken von familienbezogener Pflege. In Weiterführung der in LF 2 erarbeiteten Fähigkeiten im Bereich Anleitung / Instruktion von zu pflegenden Menschen erläutern die Auszubildenden die Grundlagen von Informationsgesprächen, um sie im weiteren Ausbildungsverlauf in verschiedenen Lernfeldern sowie in der Praxis anzuwenden, zu erweitern und zu vertiefen. Weiter reflektieren sie vor dem Hintergrund ihrer ersten Ausbildungs- und Praxiserfahrung die Rollenbilder und Erwartungen an Pflegende seitens der Institutionen und der Gesellschaft.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Reflexion von Praxiserfahrungen • Pflegeethische Ansprüche und die Asymmetrie pflegerischen Handelns aufdecken - in Abstimmung mit Lernfeld 3B • Reflexion der Erfahrungen des Orientierungseinsatzes ○ Selbstvergewisserung der Berufswahl ○ Pflege in ihren leib-körperlichen Aspekten wahrnehmen und reflektieren (face-to-face bzw. body-to-body) --> wird im LF 15 im Rückblick auf die ersten beiden Ausbildungsdrittel aufgenommen • Einführung Kollegiale Beratung --> sollte nach einer grundlegenden Erarbeitung im weiteren Verlauf des ersten Ausbildungsdrittels spätestens mit Beginn des zweiten Ausbildungsdrittels als kontinuierliche, selbstorganisierte Reflexionsform etabliert werden, <-- Voraussetzung dafür bildet die Ls „Personzentriert kommunizieren“ • Aufmerksamkeit gegenüber beruflichen Belastungen - einen kollegialen Erfahrungs- und Gedankenaustausch im Sinne persönlicher Gesundheitsförderung nutzen • Eigene Emotionen wahrnehmen, ordnen, erklären und verstehen ○ Emotionen regulieren, emotionale Reaktionen kontrollieren <-- anknüpfend an die exemplarische Erarbeitung im Rahmen einer Lernsituation in LF 3A • mit den Leiderfahrungen anderer Menschen umgehen - erste, von den eigenen Erfahrungen ausgehende Annäherung ○ Mit-Leiden und Gefühle der Nähe und Verbundenheit zu betroffenen Jugendlichen, die möglicherweise in ähnlichem Alter wie die Auszubildenden selbst sind, wahrnehmen und reflektieren --> wird u. a. in LF 14 und LF 24 aufgenommen und vertieft • Personen- und situationsbezogene Gesprächsführung - Grundlegende Skills und persönlich geeignete Formulierungsmuster für emotional schwierige Situationen entwickeln, z. B. Beileidsbekundungen aussprechen --> wird in LF 14 und LF 24 aufgenommen und vertieft • Private und berufliche Beziehungen / diffuse und rollenförmige Sozialbeziehungen unterscheiden --> wird in LF 7 aufgenommen und in LF 16 u. ggf. 20 vertieft • Infusionsgabe - als einfache Einführung, um die Fallsituation nachvollziehen zu können • soziale Rolle und Rollenbilder von Pflegenden - Entwicklung einer beruflichen Identität - Abstimmung mit LF 3A erforderlich • Grundgedanken Familienbezogener Pflege ○ Familiensysteme als ein zentrales Moment in der Lebenswelt wahrnehmen und beschreiben ○ Familiensysteme und generative Beziehungen in einfachen grafischen Strukturen darstellen ○ Dependenzpflege (D. Orem) ○ Einführung in ein familienbezogenes Pflegemodell (z B. Calgary Familienmodell n. Wright & Leahey od. Theorie des systemischen Gleichgewichts n. Friedemann & Köhlen) ○ Interaktion zwischen Familienmitgliedern in verschiedenen Phasen der kindlichen Entwicklung beobachten und beschreiben --> wird in LF 4 aufgenommen und in LF 11, LF 19, LF 21 und LF 24 systematisiert und anwendungsbezogen vertieft • Grundsätze einer verständigungs- und beteiligungsorientierten Gesprächsführung ○ Begriff „Aushandlungsprozess“ als Grundlage der Verständigungsorientierung --> wird in LF 3B situativ erprobt, kann auch mit dem Anwendungsbeispiel dort eingeführt werden --> anknüpfend an LF 1A - auch als grundlegende Interaktionsform im Rahmen der Kollegialen Beratung • Informationsgabe ○ Unterscheidung von formellen und informellen Situationen der Informationsgabe ○ Didaktische Struktur eines formellen Informationsgesprächs ○ Kriterien gelungener Informationsvermittlung • Aufbau von (langfristigen) Beziehungen in der Pflege unter Beachtung der Grundprinzipien von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz ○ Zuhören und Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen erfassen ○ Empathische Reaktionsmuster erkennen und erfahren ○ Emotionsarbeit in personenbezogenen Dienstleistungsberufen leisten (Mental Health) ○ persönliche Grenzen von Empathie / Emotionsarbeit wahrnehmen und reflektieren • Risiken von Empathieentwicklung - z. B. Gefühlsübertragung bzw. auch Sekundärtraumatisierung - wahrnehmen und reflektieren --> wird in LF 10 und LF 16 aufgenommen • Grundsätze personzentrierter Gesprächsführung kennen und bewusst einsetzen bzw. in ihren Begrenzungen reflektieren (als Grundlage der Interaktion in der kollegialen Beratung, nicht als eine grundsätzlich zu entwickelnde pflege„therapeutische“ Haltung in der Gesprächsführung) • Lebensbedrohlich erkrankt sein ○ Tumorerkrankungen (Bsp. Hoden-Ca) <-- einfache Einführung, um die Fallsituation nachvollziehen zu können • Informationsbedarf • Wunsch nach Unterstützung, menschlicher Zuwendung und Beziehung zu anderen (professionellen) Personen Situative Rahmenbedingungen • Orientierung in der Ausbildung und im Curriculum • Vergleich und Reflexion der unterschiedlichen Einsatzfelder im Orientierungspraktikum Ergänzende Wissensgrundlagen • Unterschiedliche Formen des Familienlebens - Einführung in die Eltern-/Kind-Interaktion • Einführung in die Emotionspsychologie / Grundlagen der Emotionsarbeit in personenbezogenen Dienstleistungsberufen (Mental Health) --> wird in Ls „In den Schuhen der Anderen“ und in LF 10, LF 11, LF 12, LF 14, LF 15 aufgenommen und mit unterschiedlichen Blickwinkeln und fachlichen Bezügen erweitert • Menschenbilder und das Verständnis von Gesundheit und Krankheit aus biomedizinischer Sicht im Vergleich zu weiteren Theorien und Wissenschaften (z.B. Psychodynamik, Behaviorismus, Salutogenese), einführender Überblick  anknüpfend an LF 3A --> wird u. a. in LF 3B, LF 4, LF 7, LF 8, LF 10, LF 12, LF 16 erweitert und vertieft   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.h I.2.f I.3.c/d I.5.a I.6.d 14 h II.1.a/b/c/d/f II.2.a/b II.3.a 32 h III.1.b 2 h     V.2.b/c/d/e 12 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 01 Ausbildungsstart - Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 6 v. 70 CE 03 Erste Pflegeerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren 38 v. 80 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 6 v. 80 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten X CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen fördern 10 v. 120   Summe 60 h   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) Auf die Reflexion der Praxiserfahrungen im Orientierungseinsatz bezogene Lernsituationen: • Ls - Gefühlswirrwarr aufdröseln (10 h) - Emotionen in Prozessen der pflegerischen Interaktion reflektieren - Überblickswissen zur Emotionspsychologie erarbeiten sowie Grundprinzipien Kollegialer Beratung kennenlernen. • Ls - Setz dich mal an sein Bett (14 h) - Auftrag, bei einem gleichaltrigen, sterbenskranken Menschen unvorbereitet Begleitung und Pflegemaßnahmen zu übernehmen. <-- beide Lernsituationen geben gleichzeitig eine Einführung in die Kollegiale Beratung Lernsituation zur Vorbereitung der familienorientierten Pflege in LF 3B, LF 4, LF 5, LF 7 • Ls - Familie als System verstehen (10 h) - Einstieg in die familienorientierte Pflege Lernsituationen, die auf die Kommunikation mit zu pflegenden Menschen bezogen sind (Kompetenzbereich II) • Ls - Informationen geben (6 h) - Grundlage der Informationsgabe --> zielgerichtete Aufbereitung von einfachen pflege- und gesundheitsbezogenen Informationen für zu pflegende Menschen, die sich auf einem vergleichbaren Kognitionsniveau befinden wie die Auszubildenden selbst • Ls - In den Schuhen der Anderen (6h) - Grundlagen, Prinzipien und Risiken von Empathieentwicklung • Ls - Personzentriert kommunizieren (6 h) - Einführung in die pflegerische Gesprächsführung und Interaktion, die von Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz geprägt ist - Theoretische Grundlagen mit Übungen, bildet eine wichtige Voraussetzung für die selbständige Weiterführung der Kollegialen Beratung ab dem zweiten Ausbildungsdrittel/-jahr (ab LF 8) Lernsituation zur Reflexion der eigenen Rolle (ggf. mit bereits erfolgtem Unterricht in LS - Die 4 Augen abstimmen, wird in LF 15 aufgenommen) • Ls - Soziale Rollen und Rollenbilder von Pflegenden (6 h) 1. AUSBILDUNGSJAHR - LF 3B (NACH DER ERSTEN PHASE IM ORIENTIERUNGSEINSATZ) Lernfeld 3B 90 Std. Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Aktivitäten beobachten und unterstützen - Erfahrungen des ersten Praxiseinsatzes fachlich einordnen und vertiefen Voraussetzungen: LF 1 A/B / LF 2 / LF 3 A Hinweis zur Planung: Evtl. ist es sinnvoll, die Lernsituation „Ein paar Tüten Zucker“ erst nach LF 4 einzuplanen - in jedem Fall müssen hinsichtlich der Säuglingspflege genaue Absprachen getroffen werden. Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in pädiatrischen Versorgungsbereichen geplant wird, kann es sinnvoll sein, diese Skills bereits in LF 2 und 3A vorzuziehen. Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Alte Menschen • Säuglinge • stationäre Langzeitpflege • Akutstation Kinderklinik   Kompetenzen Die Auszubildenden nutzen den Pflegeprozess, um gemeinsam mit den zu pflegenden Menschen deren Pflege partizipativ planen, gestalten und durchführen zu können. Sie unterstützen Menschen bei der Ernährung, die ihren Willen (noch) nicht / nicht (mehr) eindeutig artikulieren können, prüfen mögliche Bedeutungen der Ablehnung von Nahrung und Flüssigkeit und gelangen unter Abwägung unterschiedlicher Argumente zu fallangemessenen Lösungen. Hinsichtlich der Unterstützung bei der Ernährung wenden sie den Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ als Instrument der pflegerischen Qualitätssicherung an. Sie geben zu pflegenden Menschen und ihren Angehörigen / Bezugspersonen korrekte, verständliche und an die jeweiligen Lernvoraussetzungen angepasste Informationen zu den Themen Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung und beachten dabei situativ angemessen die Einhaltung von Prinzipien des Hygienehandelns. Die Auszubildenden erheben soziale, familiale und biographische Informationen sowie Unterstützungsmöglichkeiten, identifizieren Ressourcen und Herausforderungen. Sie stärken Menschen in ihrer Selbstpflegekompetenz bzw. Eltern in ihren Fähigkeiten zur Dependenzpflege. Dabei berücksichtigen sie die individuellen Bedürfnisse und Erwartungen von Einzelpersonen und Familien bei der Pflegeprozessgestaltung anhand des Konzepts der transkategorialen Pflege. Mit den zu pflegenden Menschen handeln sie die Pflegeziele aus und entwickeln gemeinsam mit ihnen lebensweltorientierte Angebote zur Auseinandersetzung und Bewältigung von Gesundheitsproblemen und Pflegebedürftigkeit bzw. Defiziten in der Selbst-/Dependenzpflege. Sie erkennen sprachliche Kommunikationsbarrieren und setzen unterstützende Interventionen ein, um diese zu überbrücken. Die geplanten Pflegeprozesse sprechen sie mit dem intraprofessionellen Team ab und reflektieren die durchgeführte Pflege im kollegialen Austausch. Unterrichtsziele Die Auszubildenden unterscheiden grundsätzliche Organisationsstrukturen in den Arbeitsfeldern der Pflege und ermitteln Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Klinik und stationärer Langzeitpflege. Sie überprüfen in diesem Zusammenhang ihre Beobachtungen mit dem Hygienehandeln in verschiedenen Einsatzbereichen und ihre persönliche Compliance im Umgang mit Hygienemaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Händehygiene. Sie festigen ihr Wissen und ihre Kompetenzen zur Unterstützung von Menschen, die auf persönliche Unterstützung, Anleitung oder Übernahme bei der morgendlichen Pflege und der Nahrungsaufnahme angewiesen sind und erarbeiten sich hierzu sowie zu einer Komplikation, der Mangelernährung, situationsbezogen vertiefende, insbesondere pflegewissenschaftlich begründete Fachkenntnisse. Sie berücksichtigen differenzsensibel Informationen, begründen die Notwendigkeit und die Anforderungen einer prozessorientiert ausgerichteten, geplanten Pflege und systematisieren sie im Zyklus der vollständigen Handlung. Sie erklären an einem Beispiel (Ernährungsmanagement) die Intention und den Aufbau eines pflegerischen Expertenstandards und die damit verbundenen Ansprüche an eine fachlich fundierte, wissenschaftlich begründete Pflege und schlussfolgern, wie sie das damit zur Verfügung stehende Wissen nutzen können. Ausgehend von einer Fallsituation reflektieren die Auszubildenden eigene Vorurteile und Stereotype gegenüber zugewanderten Menschen, leiten Folgen von Stereotypisierung ab und erarbeiten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie kennzeichnen das Konzept der transkategorialen Pflege und ziehen Schlussfolgerungen hinsichtlich der differenzsensiblen Gestaltung der Anamnese und des Assessments bei zugewanderten Menschen. Weiterhin erweitern die Auszubildenden ihre Kenntnisse zu Theorien und Modellen der familienbezogenen Pflege und ziehen daraus Konsequenzen für die Pflegeprozessgestaltung bei der Versorgung von Kindern und ihren Familien. Sie üben Handlings und Skills zur pflegerischen Versorgung von Säuglingen. Sie erweitern, üben und festigen ihre Fähigkeiten in der pflegerischen Kommunikation, der Information sowie der Instruktion zu gezielten Handlungen, indem sie Techniken erarbeiten, wie gesundheits- und pflegebezogene Informationen und Instruktionen korrekt, verständlich und angepasst an die jeweiligen Voraussetzungen zur Informationsaufnahme weitergegeben werden können. Die Auszubildenden analysieren Fallbeispiele im Hinblick auf gelungene oder problematische Kommunikation zwischen Pflegenden und zu pflegenden Menschen. Sie deuten vor diesem Hintergrund stark verlangsamtes und/oder ablehnendes Verhalten gegenüber dem Angebot von Speisen und Getränken und schlagen individuelle Pflegeinterventionen in der ethischen Abwägung zwischen der Anerkennung von Autonomie einerseits und der Verpflichtung zur Sorge um das gesundheitliche Wohlergehen der zu pflegenden Menschen andererseits vor.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • „Wohlbefinden“ bzw. „Lebensqualität“ als begründete Ziele pflegerischen Handelns bestimmen (bzw. in ihrer Unbestimmtheit erfassen) • Familienorientierung <-- anknüpfend an LF 1B - und transkategoriale Pflege als Bezugspunkte im Pflegeprozess (noch ohne umfassende theoretische Fundierung --> diese wird in LF 7 und/oder LF 17 aufgenommen) • Reflexion hygienischen Handelns im Praxisfeld ○ Compliance gegenüber den Prinzipien der Krankenhaushygiene als normative Zielsetzung in der Information der zu pflegenden Menschen und ihrer Bezugspersonen ○ Compliance des eigenen Hygienehandelns <-- anknüpfend an LF 3A • Pflegeprozesse in der stationären Langzeitversorgung individuell planen, durchführen, dokumentieren und bewerten - Stichwort: „aktivierende Pflege“ ○ Situative Unterscheidung und Anerkennung vielfältiger Bedürfnislagen - (physisches, psychisches und mentales) Wohlbefinden als Folge erfüllter Grundbedürfnisse <-- Fallbezogene Anknüpfung an LF 3A ○ Pflegebezogenen Dokumentationen Informationen entnehmen und in die Planung des Pflegeprozesses integrieren ○ Selbstpflegeerfordernisse (Selbstversorgungsdefizite, Ressourcen, Fähigkeiten und individuelle Bedürfnisse) in verschiedenen ausgewählten ATL /ABEDL® einschätzen - Pflegebedarf und Unterstützungsmöglichkeiten für Momente von Selbständigkeit ermitteln - rehabilitative Aspekte in den Pflegeprozess integrieren ○ Pflegeziele setzen und mit dem zu pflegenden Menschen besprechen ○ Pflegemaßnahmen ableiten und dem zu pflegenden Menschen transparent vorstellen ○ sachgerechte Dokumentation und Evaluation von Pflegemaßnahmen (analog / digital) ○ Möglichkeiten der Bewertung des Pflegeprozesses im Austausch mit dem zu pflegenden Menschen und dem Pflegeteam entwickeln --> wird in LF 5, LF 8 und LF 11 8 für die klinische Akutversorgung, in LF 7 für den ambulanten Bereich, in LF 9 für den Bereich der Rehabilitation und in LF 10 erneut für den Bereich der stationären Langzeitversorgung aufgenommen und fallbezogen weiterentwickelt • Mit zu pflegenden Menschen, die zur Abstimmung des Pflegeprozesses erforderlichen Gespräche initiieren und bedürfnisorientiert gestalten (Informationssammlung, Pflegeziele absprechen, Pflegemaßnahmen verabreden, durchgeführte Pflege bewerten) --> soll in LF 5 konsequent aufgegriffen und gefestigt werden • Einschätzung des Ernährungszustands - Gewicht /BMI / ○ Kontrolle und Normen bei Menschen in verschiedenen Altersgruppen ○ Perzentile als ein Instrument zur Beurteilung der körperlichen Entwicklung von Kindern • Expertenstandards als wissenschaftlich fundierte Leitlinien pflegerischen Handelns (exemplarisch.: „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“) in den Pflegeprozess integrieren ○ Standardisierte Screening- und Assessmentverfahren zur Identifizierung von potenzieller Mangelernährung einsetzen - als vertiefte exemplarische Einführung zu Aufbau, wissenschaftlicher Begründung und praxisbezogenen Einsatzmöglichkeiten eines Expertenstandards --> weitere Expertenstandards kommen in LF 5, LF 10, LF 11, LF 12, LF 13, LF 20, LF 23 und LF 24 mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen (z. B. Assessment, Intervention, Beratung, Evaluation) zur Anwendung • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme ○ Beobachtung Ernährungszustand / Flüssigkeitshaushalt ○ Ernährungsbiographien ○ Widersprüchliche ethische Prinzipien (Dilemmadiskussion) ○ Ansätze ethischer Entscheidungsfindung: Umgang mit Ablehnung von Essens-/Getränkeangeboten (auch in Verbindung mit Unsicherheit in Bezug auf die Entscheidungsfähigkeit) - zwischen Fürsorge und Zwangsausübung ○ Unterstützung von Ernährung und Flüssigkeitszufuhr über PEG/PEJ und Versorgung der liegenden Sonde ○ Angehörige / Bezugspersonen zur Pflege- und Gesundheitssituation fallbezogen informieren • Aushandlungsprozesse zwischen Pflegeanforderungen und individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Menschen gestalten (verbal / nonverbal - wenn die Kommunikation eingeschränkt ist) ○ z. B. jemanden zum Essen und Trinken anregen ○ z. B. mögliche Gründe für die Ablehnung von Nahrung und Flüssigkeit deuten und in der Interaktion darauf eingehen • Umgang mit unterschiedlichen Zeitrhythmen und dem veränderten Zeitbewusstsein im Alter sowie der eigenen Ungeduld in der Hektik des Pflegealltags • in Pflegeprozessen in der pädiatrischen Akutversorgung, die durch unterschiedliche individuelle Faktoren beeinflusst sind, mitwirken - dabei Aspekte der Familienorientierung, der transkategorialen Pflege und diskriminierungssensiblen Selbstreflexion berücksichtigen ○ hygienische Fundierung der Pflegeprozessplanung bei infektiösen Erkrankungen - am Beispiel des standardisierten Vorgehens bei Rota-Viren-Infektion auf der Kinderstation / Orientierung an Leitlinien ○ Integration transkategorialer Aspekte in die Pflegeanamnese und Pflegeprozessgestaltung - Erfassung von Pflege- und Unterstützungsbedarfen / Bezug zu Gesundheitsauffassungen und -gewohnheiten und zur Lebenssituation (Alltagsgestaltung / Familienleben / Geschlechterrollen) / Wertorientierung und Religion - Bezug zum Theoriemodell der transkategorialen bzw. familienbezogenen Pflege zur Begründung der gewählten Pflegeprozessstruktur <-- vgl. LF 1 B hinsichtlich der familienbezogenen Pflege --> Bezüge sollten z. B. in LF 4, LF 7, LF 11, LF 17, LF 19, LF 21 kontinuierlich vertiefend aufgenommen werden ○ Verständigungsorientierte und diskriminierungssensible Kommunikation mit Menschen mit geringen oder keinen deutschen Sprachkenntnissen suchen ○ Auswirkungen des Krankenhausaufenthaltes auf das Familiensystem, insbesondere auf die Geschwisterkinder berücksichtigen • pflegerische Versorgung von (kranken) Säuglingen - spezifische Kenntnisse umsetzen, Skills / Handlings einsetzen ○ Ernährung des Säuglings / Verabreichung von Flaschennahrung - spezielle Ernährung in Verbindung mit Diarrhoe und Rota-Vireninfektion --> fallbezogene Bestimmung des Ernährungszustandes ○ Stuhlbeobachtung ○ kinästhetische Prinzipien beim Aufnehmen, Ablegen, An- und Auskleiden eines Säuglings sowie beim Windelwechsel anwenden (Doppelung bzw. Erweiterung mit LF 4, abhängig von der zeitlichen Reihenfolge) ○ (Bewegungs-)Interaktion mit dem Säugling gestalten (Infant Handling) - Eltern und Kind in ihrer Interaktion unterstützen (auch Wickeln / Kleidung) (Doppelung bzw. Erweiterung mit LF 4, abhängig von der zeitlichen Reihenfolge) ○ Haut- und Nägelbeobachtung ○ Eltern / Bezugspersonen zu Aspekten der Hygiene und Ernährung informieren • Reflexion im Sinne einer differenzsensiblen Professionalisierung von Vorurteilen, Klischees, Stigmatisierungen und Diskriminierungen in der Versorgung von zugewanderten Menschen --> wird in LF 10 aufgenommen und vertieft • beeinträchtigtes Wohlbefinden (Aufnahme / Weiterführung LF 3A - Annäherung, noch nicht im Sinne einer Arbeit mit Pflegeklassifikationssystemen) • beeinträchtigte Mobilität mit dem Rollstuhl --> kann auch in LF 10 thematisiert werden • Individuelle Ernährungsgewohnheiten und Gesundheitsüberzeugungen • Individuelle sozialisations-, entwicklungs-,und gesundheitsbedingte Phänomene in Verbindung mit Ernährung --> wird in LF 4, 7, 11 und 16 aufgenommen, weiterentwickelt und jeweils exemplarisch vertieft • Aspirationsrisiko • Mangelernährung - Fehlernährung - Risikoeinschätzung / Ursache / Symptome • Beeinträchtigte Stuhlausscheidung bei Säuglingen infolge einer infektiösen Erkrankung - z. B. aufgrund einer Infektion mit ○ Rota-Viren, ○ Salmonellose ○ CDI • Flüssigkeitsdefizit - Risikoprävention Situative Rahmenbedingungen • Versorgungsbereiche / Organisationsstrukturen in der Pflege - Formen unterschiedlicher Pflegeangebote • Systeme der sozialen Sicherung - Übersicht - Struktur der Sozialgesetzbücher • Infektionsschutzgesetz (wird in LF 18 aufgenommen und im größeren Zusammenhang vertieft) • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Ergänzende Wissensgrundlagen • Anatomie / Physiologie des Verdauungssystems <-- Anknüpfung / Vertiefung zu LF 3A --> wird in LF 7 in Bezug auf den Stoffwechsel aufgenommen --> Vertiefung Leber in LF 21 • Grundbegriffe der Pflegeethik --> Anknüpfung / Vertiefung aus LF 3A ○ zentrale Begriffsdefinitionen der Ethik, Grundlegende Werte und Prinzipien der biomedizinischen Ethik (z. B. n. Beauchamp & Childress) ○ Pflegeethisches Selbstverständnis, ethisch-normative Bezugspunkte für pflegerisches Handeln (z. B. ICN-Ethikkodex für Pflegende, Pflege-Charta bzw. Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deut

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.