Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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e. Sie entwickeln Ansätze für eine personengerechte Interaktion und kennen geeignete Orientierungsangebote, Strukturhilfen und angepasste Formen der Instruktion und Anleitung in alltäglichen Handlungsabläufen. Sie nehmen ihre persönlichen Reaktionen in Interaktionen mit desorientierten älteren Menschen wahr, verständigen sich über ihre Unsicherheiten, formulieren persönlichen Unterstützungsbedarf sowie Zielsetzungen für ihren Orientierungseinsatz in der praktischen Ausbildung. Mit Blick auf die zu erarbeitenden Inhalte, insbesondere die medizinisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen zum Bewegungsapparat und zum Training von Handlings und Skills, nutzen sie geeignete Lernstrategien.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Beobachtung und Beschreibung von Bewegungsfähigkeit sowie von Mobilitäts- und Bewegungseinschränkungen • Gestaltung von Bewegungsinteraktion als ein Kernmerkmal pflegeberuflichen Handelns ○ Wahrnehmung und Entwicklung der eigenen Beweglichkeit und der Grenzen der Belastbarkeit des eigenen Bewegungsapparates (z.B. Kinsäthetik) ○ das eigene Bewegungsverhalten reflektieren - Momente persönlicher Gesundheitsförderung identifizieren ○ Vermeidung von beruflichen Gesundheitsrisiken und Gefahren - am Beispiel berufsbezogener Schädigungen des Bewegungsapparates ○ Selbstfürsorge - insbesondere für die Gesunderhaltung des eigenen Bewegungsapparats - Rückengerechte Arbeitsweise ○ Eigene Grenzen der körperlichen Belastbarkeit wahrnehmen ○ Bewahrung und Weiterentwicklung der persönlichen Mobilität als zentrales Moment der pflegerischen Interaktion ○ Mobilisierung - Pflegeinterventionen zur Bewegungsaktivierung bzw. Bewegungsinteraktion - insbes. mit alten Menschen (z.B. Kinästhetik) ○ Menschen bei Orts- und Positionswechseln unterstützen ○ Technische Hilfen als Unterstützung der zu pflegenden Personen und zur eigenen Entlastung nutzen --> Einführung, wird z. B. in LF 3B, LF 4, LF 5, LF 9, LF 10, LF 12, aufgegriffen, geübt, erweitert, vertieft • Risikoeinschätzung und Prävention von Sekundärerkrankungen infolge von Immobilität / Durchführung von Prophylaxen in der Pflege ○ Kontrakturenprophylaxe --> LF 18 ○ Dekubitusprophylaxe --> vgl. a. LF 3A ○ Thromboseprophylaxe --> vgl. a. LF 5 od. LF 7 ○ Pneumonieprophylaxe --> wird in LF 8 aufgenommen und vertieft ○ Sturzprophylaxe / kontrolliertes Stürzen ermöglichen --> Einführung, wird in LF 10 und/oder LF 12 mit Blick auf den Expertenstandard ausführlich thematisiert • Maßnahmen der Ersten Hilfe leisten - Grundlagen --> wird in LF 6 und 18 aufgenommen und vertieft • Koordination von eigenen Bewegungsmustern / Lernen und Lernstrategien in Verbindung mit Handlungs- und Bewegungsabläufen • Menschen ohne kognitive Einschränkungen zu einfachen Handlungen und hilfreichen Bewegungsabläufen anleiten ○ Praxisanleitung erfahren - Aufgaben und Möglichkeiten der Interaktion ○ Zielgerichtete Anleitung anbieten - didaktisch-methodische Grundprinzipien • Interaktion mit älteren Menschen, die in ihrer Orientierung eingeschränkt sind (mit Verwirrtheitssymptomen / Demenz) ○ Anwendung des ATL / ABEDL®-Modells (ggf. auch bereits SIS ®) auf die Strukturierung von zentralen Aktivitäten des Lebens im Bereich der Mobilität und Alltagsbewältigung ○ Beobachtung und Beschreibung von Fähigkeiten und Einschränkungen in der Kommunikation, Orientierung und Handlungsdurchführung ○ sich in der Kommunikation auf das Gegenüber einstellen - erste Skills ○ Orientierungshilfen geben ○ zur Durchführung von vormals bekannten oder auch einfachen neuen Handlungsabläufen anleiten bzw. entsprechende Impulse geben, um in der Alltags- und Lebensbewältigung zu unterstützen ○ Unterstützungsangebote in ihrem Ablauf zielorientiert planen --> wird in LF 12 u. 23 aufgenommen, erweitert und vertieft • Beweglichkeit und Bewegungsbedarf - Bewegung in ihrer grundlegenden Bedeutung für eine gesunde Lebensführung • Bewegungs- und Handlungsunsicherheit • Veränderungen der Motorik im Alter - Beeinträchtigte körperliche Mobilität / Gehfähigkeit - Immobilität und Bewegungseinschränkungen --> wird fortlaufend - siehe links - erweitert u. vertieft • Erhöhte Gesundheitsrisiken, die durch Mobilitätsbeeinträchtigungen verursacht werden ○ Sturzgefahr --> wird in LF 10 und/oder LF 12 mit Blick auf den Expertenstandard ausführlich thematisiert ○ Kontrakturen --> LF 18 ○ Dekubitus --> vgl. a. LF 3A ○ Thrombose --> vgl. a. LF 5 od. LF 7 ○ Pneumonie --> wird in LF 8 aufgenommen und vertieft • Berufliche Gesundheitsrisiken und Gefahren - insbesondere in Hinblick auf eine Schädigung des Bewegungsapparates • Erkrankungen des Bewegungsapparates: ○ degenerative Gelenkerkrankungen (Arthrosen) ○ Osteoporose • Beeinträchtigte Denkprozesse mit Einschränkungen u. a. des Gedächtnisses, der Aufmerksamkeit, der Handlungsplanung, der Urteilsfähigkeit --> Verwirrtheit, Orientierungsprobleme und Phänomene, die mit einer Demenzerkrankung im Alter in Zusammenhang gebracht werden ○ Selbstversorgungsdefizite als Folge ○ Beeinträchtigungen der persönlichen Identität ○ Relokationsstresssyndrom Einführung auf phänomenologischer Ebene --> wird in LF 12 grundlegend, und in den LF‘n 18, LF 22, und LF 23 aus unterschiedlichen Blickwinkeln erweitert und vertieft Situative Rahmenbedingungen • Altern von Frauen und Männern - Demografische Entwicklung in Deutschland (und Epidemiologie der Demenz) --> Einführung, wird in LF 10, 12 und 22 aufgegriffen und vertieft • Einführung der rechtlichen Grundlagen in Verbindung mit der Gewährleistung der Sicherheit zu pflegender Menschen („Patientensicherheit“) am Beispiel der Sturzprophylaxe --> wird in LF 10 und/oder LF 12 mit Blick auf den Expertenstandard ausführlich thematisiert • Unfallverhütung, Arbeitsschutz - berufliche Gesundheitsrisiken und Gefahren für den Bewegungsapparat • Haftungsrecht • Delegation --> ggf. auch in LF 5 oder LF 6 • Medizinproduktegesetz (Grundlagen und hier in Bezug auf den Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Mobilitätsförderung) Ergänzende Wissensgrundlagen • Anatomie und Physiologie des Bewegungsapparates • Richtungsbezeichnungen des Körpers • Lernen und Lernstrategien in den Naturwissenschaften   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II- Kommunikation / Beratung III-Intra- / inteprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a/b/c/d/g I.2.a/b/c/f/g. I.3.a I.5.b. 1.6.a/b/c/e. 74 h II.1.a/b/c/e. II.2.a/b 14 h     IV.2.a/b/c 8 h V.2.a/b/c/d/f. 14 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 66 v. 180 CE 06 In Akutsituationen sicher handeln 8 v. 60 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 150 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen 8 v. 80   Stunden zur Verfügung 18 v. 140   Summe: 110 h   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Menschen zum Handeln anleiten (8 h) - Anleitung / Instruktion von zu pflegenden Menschen (bzw. ihren Angehörigen / Bezugspersonen) bei der Durchführung von nicht mehr vollständig erinnerten oder neuen Handlungsabläufen in der Selbst-/Fremdversorgung - Einstieg in den Aufgabenkomplex der Information / Schulung / Beratung. • Ls - Frau Mauerhoff (18 h) - Menschen mit Orientierungsstörungen und Verwirrtheitsproblemen / beginnender Demenz pflegen. 1. AUSBILDUNGSJAHR - LF 3A Lernfeld 3A 100 Std. Menschen mit Hilfebedarf in ihren alltäglichen Aktivitäten beobachten und unterstützen - sich auf diese Anforderungen im ersten Praxiseinsatz vorbereiten Voraussetzungen: LF 1 A (zumindest: Einführung i. d. Pflegeprozess) / LF 2 (für viele Teile zumindest Mobilisation, im weiteren Verlauf auch Unterstützung von Menschen mit Verwirrtheitssymptomen) Hinweis zur Planung: Wenn der Orientierungseinsatz für einige Auszubildende auch in pädiatrischen Versorgungsbereichen durchgeführt wird, kann es sinnvoll sein, entsprechende Skills zur Säuglingspflege aus LF 3B bzw. LF 4 vorzuziehen. Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Menschen des mittleren und hohen Erwachsenenalters • Akutklinik • Stationäre Langzeitversorgung • Ambulante Pflege Kompetenzen Die Auszubildenden ermitteln Pflegebedarf sowie Ressourcen und unterstützen Menschen, die auf Hilfeleistungen und Anleitung bei oder Übernahme der Selbstversorgung angewiesen sind, bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme sowie Ausscheidung unter Beachtung hygienischer Vorschriften und Anerkennung der individuellen Gewohnheiten und Bedürfnisse. Durch die gezielte Anwendung von prophylaktischen Maßnahmen schützen sie die zu pflegenden Menschen vor Komplikationen. Sie kontrollieren im Rahmen der Versorgung regelmäßig Vitalzeichen und Temperatur, bewerten die Ergebnisse und reagieren ihrem Kenntnisstand entsprechend angemessen. Dabei nutzen sie die in Pflegeeinrichtungen üblichen, analogen sowie digitalen Dokumentationssysteme und berücksichtigen institutionelle Rahmenbedingungen. Unterrichtsziele Die Auszubildenden kennen im Überblick unterschiedliche, insbesondere stationäre Einrichtungen zur pflegerischen Versorgung von Menschen verschiedener Altersgruppen und - exemplarisch - die Organisationsstruktur eines Versorgungsbereichs. Sie beschreiben Pflegebedarfe bezogen auf Körperpflege, Nahrungsaufnahme sowie Ausscheidung und leiten Art und Umfang der erforderlichen Hilfeleistungen, Informationen oder kompensierenden Pflegehandlungen ab. Sie kennzeichnen die individuell unterschiedliche Bedeutung von Berührung im Kontext von körperbezogenen Pflegehandlungen und nehmen sie als sensibles und zugleich machtvolles Medium wahr. Die Auszubildenden erläutern die anatomisch-physiologischen Zusammenhänge sowie ausgewählte zentrale Krankheitsbilder zu diesen Lebensaktivitäten. Des Weiteren erläutern sie ausgehend von zugehörigen gesundheitlichen Ressourcen und (potenziellen) Problemen erforderliche Präventions-/ Prophylaxemaßnahmen sowie die Grundprinzipien hygienischen Pflegehandelns und setzen sie um. Sie beherrschen die Methoden der Vitalzeichenkontrolle und der Temperaturmessung, erkennen Abweichungen sowie lebensbedrohliche Situationen und wissen, welche (Sofort-)Maßnahmen erforderlich sind. Die Auszubildenden entwickeln im Kontext des beschriebenen Aufgabenspektrums Ansätze eines professionellen Selbstverständnisses von Pflege und stellen verschiedene Wissenschaftsbezüge der Pflege dar. Des Weiteren arbeiten sie einige rechtliche und ethische Grundlagen pflegeberuflichen Handelns heraus. Sie gewinnen einen Überblick über die Bezugswissenschaften der Pflege (z. B. Medizin, Ethik, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaft, Gesellschaftswissenschaften, Recht), um künftige Lerngegenstände in diese Rahmenstruktur einordnen und jeweils sinnvolle Lernstrategien einsetzen zu können. In der Zusammenführung der neu erworbenen Handlungskompetenzen und Kenntnisse bearbeiten die Auszubildenden Fallbeispiele, für die sie einem analog und/oder digital gestützten Dokumentationssystem gezielt Informationen entnehmen, um situativ erforderliche Pflegehandlungen begründet planen, durchführen und dokumentieren zu können. Weiter nehmen die Auszubildenden die Anzeichen und die Entstehung ihrer eigenen emotionalen Reaktionen, insbesondere in körpernahen Pflegesituationen sowie Belastungssituationen im Kontext der Ausbildung, wahr und machen sich mögliche Deutungen bewusst. Sie leiten individuelle Strategien der professionellen Regulation von Emotionen ab. Sie verstehen außerdem mögliche Reaktionen der zu pflegenden Menschen und berücksichtigen dabei sowohl individuelle, biographie- als auch sozialisationsbedingte Unterschiede.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • „Wohlbefinden“ als Folge erfüllter Grundbedürfnisse vermitteln - Unterscheidung und Anerkennung unterschiedlicher Bedürfnislagen in der körpernahen Versorgung (wird in LF 3B aufgenommen) ○ Kleidung und ihre Bedeutung für Identität und Wohlbefinden • Selbstversorgungsdefizite, Ressourcen, Fähigkeiten und individuelle Bedürfnisse in verschiedenen ATL / ABEDL® einschätzen • Pflegebezogenen Dokumentationssystemen (analog und/oder digital) Informationen zu der zu pflegenden Person und zur Orientierung für die Durchführung von Pflegemaßnahmen entnehmen • zielorientierte und strukturierte Planung von Pflegemaßnahmen / situationsbezogene Anpassung vorliegender Pflegeplanungen • Pflegerische Unterstützung bei der Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung) geben • sachgerechte Dokumentation von Pflegemaßnahmen (digitale und analoge Dokumentationssysteme nutzen) • Informationen strukturiert und situationsgerecht mündlich weitergeben • Vitalzeichen-/ Temperaturkontrolle durchführen --> wird in LF 6 und ggf. 8 aufgenommen, erweitert und ggf. in LF 18 und/oder LF 21 vertieft • Bei der Thermoregulation unterstützen - Menschen mit Fieber pflegen • Grundlagen hygienischen Handelns umsetzen --> wird in LF 3B, LF 4, LF 5, LF 7, LF 17 sowie ggf. in LF 18 und LF 24 aufgenommen, erweitert, vertieft • Unterstützung bei der Körperpflege, Mund-, Zahn- und Zahnprothesenpflege ○ Beobachtung und Beschreibung der Haut/Schleimhaut und von Hautveränderungen ○ Gesundheitsförderung / Prävention von Sekundärerkrankungen / prophylaktische Maßnahmen in alltägliche Unterstützungsangebote, z. B. in die Körperpflege, integrieren • Intertrigoprophylaxe • Dekubitusprophylaxe <-- vgl. hierzu LF 2 - Vertiefung z. B. in LF 7 und LF 24, dann auch unter Einbeziehung des Expertenstandards möglich und sinnvoll --> Pflege eines Neugeborenen oder Säuglings in LF 3B / 4 sowie ggf. LF 11 oder 21, Arbeits- und Ablauforganisation wird in LF 5 u. evtl. 7 aufgenommen, Berührung / Basale Stimulation / Förderpflege in LF 9, LF 12, LF 14 und/oder LF 18, Mund-/Zahnpflege Vertiefung ggf. in LF 10, LF 14 und/oder LF 18 • Berührung / Interaktion und Kommunikation mit zu pflegenden Frauen und Männern in berührungsnahen Situationen • Regulation von Nähe und Distanz, grundlegende Einführung --> Kompetenzaufbau erfolgt weiterhin, z. B. in LF 9, LF 10, LF 12 LF 13, LF 14, LF 16, LF 18 sowie wiederholend in der fallbezogenen Anwendung in LF 24 • Professioneller Umgang mit körpernahen, intimen Pflegesituationen • Gestaltung beruflich bedingter Intimitätsverletzungen / Wahrnehmung von und Umgang mit Tabuzonen • Umgang mit Scham - auch in der Begegnung mit dem anderen Geschlecht --> wird in LF 20 mit Blick auf Begegnungen mit sexuellen und erotischen Bedürfnissen aufgenommen und vertieft • Umgang mit dem eigenen und fremden Körper sowie individueller, biographisch und sozialisationsbedingter Umgang mit Scham und Tabuzonen --> transkategoriale Pflege wird vertiefend in LF 3B, LF 7 und LF 17 thematisiert • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme - erste Grundlegung --> wird in LF 3B ausführlich erarbeitet und in LF 11 weiterentwickelt • Unterstützung bei der Urin- und Stuhl-Ausscheidung --> Vertiefung in LF 20 in Bezug auf den Expertenstandard „Kontinenzförderung in der Pflege“ • Umgang mit Emotionen, Wahrnehmung und Anerkennung, u.a. Ekel --> Aufnahme und Weiterführung in LF 14 • Sozialisations-/biographiebedingte Gewohnheiten in der Selbstversorgung --> wird z. B. in LF 3B, LF 7 und LF 17 erweitert und vertieft • Beeinträchtigtes Wohlbefinden - Entwicklungs- und gesundheitsbedingte Phänomene in Verbindung mit Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung - Einführung an ausgewählten Beispielen --> wird im gesamten Ausbildungsverlauf kontinuierlich aufgenommen, weiterentwickelt und exemplarisch vertieft • Einschränkungen in der Selbstversorgung - Pflegebedürftigkeitsbegriff hier noch nicht ausführlich --> wird ggf. in LF 3B, sicher in LF 7 u. LF 10 eingeführt und gefestigt ○ damit verbundene Pflegephänomene wie • Hilflosigkeit, • Abhängigkeit, • Scham, • Bedürfnis nach Zuwendung und Berührung • Erleben von Fremdheit • Physiologische und pathologische Veränderungen der Haut ○ Risiken für Veränderungen des Hautzustandes ○ Veränderungen der Haut und Schleimhäute in Abhängigkeit vom Alter ○ (Infektions-)Erkrankungen der Haut (exemplarisch): • Mykosen • Intertrigo • Dekubitus ○ ggf. Verletzungen der Haut (z. B. als Sturzfolgen) - sofern für die Fallbearbeitung erforderlich • ggf. Humerusfraktur exempl. und nur insoweit, wie für das Fallverständnis erforderlich --> Frakturen in LF 5 • Störungen der Verdauung und des Magen-Darm-Traktes: ○ Emesis, Diarrhoe, Obstipation • Beeinträchtigte Urin-/Stuhlausscheidung / Harn- und Stuhlinkontinenz - Einführung (Vertiefung in LF 23) • angeborene oder erworbene kognitive Einschränkungen, die Pflegeunterstützung erforderlich machen ○ Demenz <-- anknüpfend an LF 2, wird in LF 12 ausführlich erarbeitet ○ Trisomie 21 - hier nur kurz eingeführt --> kann in LF 21 und/oder 24 vertiefend erarbeitet werden Situative Rahmenbedingungen • Versorgungsbereiche / Organisationsstrukturen in der Pflege - Formen unterschiedlicher Pflegeangebote • System Krankenhaus (Innere Medizin / Pädiatrie) und/oder stationäre (ggf. auch ambulante) Langzeitversorgung <-- abhängig von den Einsatzfeldern im Orientierungseinsatz • Grundbegriffe d. Rechts, Menschenrechte und Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz), Patientenrechte, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) • Kritische Reflexion des Begriffs „Kultur“, Einführung des Konzepts der Vielfalt bzw. Diversität („Diversity“) Ergänzende Wissensgrundlagen • Einführung in die Grundbegriffe der Pflegeethik --> wird in LF 3B aufgenommen und vertieft, evtl. auch erst dort grundlegend eingeführt und von da an systematisch weitergeführt • Grundstrukturen des menschlichen Körpers - Überblick Organsysteme • Anatomie / Physiologie d. Zelle und der Gewebe als Grundbausteine des Lebens (wird in LF 4 in Bezug auf Zellteilung und Entwicklung aufgenommen) • Anatomie und Physiologie der Haut • Anatomie und Physiologie der Vitalfunktionen (Blutdruck, Puls, Atmung, Temperatur) (als Grundlegung für die Erhebung und Dokumentation der Vitalwerte - wird in den LF 6 und LF 8 erweitert / vertieft • Anatomie und Physiologie der Nahrungsaufnahme, des Stoffwechsels, der Verdauung und Ausscheidung (Überblick, der es ermöglicht, den Fallsituationen zu folgen und die Pflegeaufgaben des ersten Praxiseinsatzes umzusetzen, wird in LF 3B vertieft) • Grundlagen der Ernährungslehre • naturwissenschaftlichen Darstellungen und Abbildungen Informationen entnehmen und diese in eigenen Worten wiedergeben • Rollenkonzepte im Berufs- und Ausbildungsfeld (Pflegende, Patientinnen und Patienten/Bewohnerinnen und Bewohner / Anleitende / Lehrende / Leitungen ...) (Abstimmung mit LF 1B) • Emotionsregulation: Entstehung von Emotionen, Analyse und Regulation von Emotionen - (Erarbeitung, wird in LF 1B aufgenommen und systematisiert) • Entnahme und Weitergabe von Informationen aus Fachtexten verschiedener Disziplinen (zitieren / zusammenfassen) --> wird in LF 3B aufgenommen und (pflege-)wissenschaftlich fokussiert • Lernen und Lernstrategien in berufspraktischen Lernsituationen ○ Vorbereitung auf den praktischen Einsatz ○ Rahmenausbildungsplan und Ausbildungsnachweis   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II- Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a/b/d/e/f/i I.2.a-c/f/g I.5.c 56 h II.1.a/b/c II.3.a 12 h III.1.d/ III.2.a/e 14 h IV.2.a/b/d 8 h V.2.a/b/c/d/e 10 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 1 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 1 CE 01 Ausbildungsstart - Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden 10 v. 70 CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen 86 v. 180   Stunden zur Verfügung 4 v. 140   Summe 100 h   Vorschläge für Lerneinheiten / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Berührung - Interaktion bei der körpernahen Versorgung (6 h) • Ls - Mein erster Tag ... (20 - 28 h) - ... auf der Inneren (... auf dem Wohnbereich / ... auf der Kinderstation) - Versorgung von Menschen mit Durchfall und Stuhlinkontinenz (bei gleichzeitigen Orientierungsstörungen / kognitiven Einschränkungen) • Ls - Die 4 Augen (28 h) - Umgang mit Prüfungsangst im Rahmen der Körperpflege bei einer praktischen Leistungsüberprüfung 1. AUSBILDUNGSJAHR - LF 1B (NACH DER ERSTEN PHASE IM ORIENTIERUNGSEINSATZ) Lernfeld 1B 60 Std. Kontakt zu Menschen in der Pflege aufnehmen - Praxiserfahrungen reflektieren Voraussetzungen: LF 1 A / LF 2 (weitgehend) / LF 3 A (weitgehend) + Orientierungseinsatz (in Teilen oder vollständig) Planungshinweis: Die unten aufgeführten, auf die Kommunikation mit den zu pflegenden Menschen bzw. den Kompetenzbereich II (PflAPrV) ausgerichteten Lernsituationen müssen nicht im Zusammenhang vermittelt werden, sondern können sukzessive auf die verbleibende Zeit des ersten Ausbildungsdrittels verteilt werden. Dabei ist es sinnvoll, die angegebene Reihenfolge einzuhalten. Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Pflegeauszubildende / Pflegefachperson • Familien • zu pflegende Menschen mit Informationsbedarf • verschiedene Arbeitsfelder der Pflege (Orientierungseinsatz) • häusliche Umgebung im Familienalltag Kompetenzen Die Auszubildenden nutzen das Instrument der Kollegialen Beratung, um sich über Erfahrungen aus dem Praxiseinsatz auszutauschen und emotionale Reaktionen bewusst zu machen und zu verarbeiten. Sie verstehen die Grundlagen der familienorientierten Pflege sowie der Information und Schulung von zu pflegenden Menschen. Sie gestalten die Kommunikation auf der Basis einer von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz bestimmten Grundhaltung. Unterrichtsziele Die Auszubildenden beschreiben grundlegende Ziele, Prinzipien und Verfahren der Kollegialen Beratung. Sie tauschen sich über ihre Erfahrungen in ihrem ersten Praxiseinsatz aus und gleichen diese mit den vorab formulierten Lernerwartungen ab. Sie formulieren Irritationen und fokussieren insbesondere auch ihre emotionalen Reaktionen auf Erlebnisse mit unterschiedlichen zu pflegenden Menschen in unterschiedlichen Pflegesituationen, um sich so sowohl emotionspsychologisches Hintergrundwissen als auch Ansatzpunkte einer bewussten Emotionsregulation zu erarbeiten. Insbesondere erhalten sie die Gelegenheit, ihre eigene Betroffenheit in den ersten Begegnungen mit der Endlichkeit des Lebens und mit sterbenden oder auch verstorbenen Menschen zu teilen, einzuordnen und aufzuarbeiten. Sie setzen sich dabei auch reflexiv mit ihrer getroffenen Berufswahlentscheidung auseinander. In der Vorbereitung weiterer Praxiseinsätze und Lernfelder und den damit verbundenen Anforderungen an ihre kommunikativen Kompetenzen beschreiben die Auszubildenden einige

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.