Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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sem Zusammenhang auch den Einfluss gesamtgesellschaftlicher Veränderungen sowie die Funktion einer entsprechenden Gesetzgebung und Rechtsprechung. Sie tragen in ethischen Dilemmasituationen mit zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen im interprofessionellen Gespräch zur gemeinsamen Entscheidungsfindung bei und wahren das Selbstbestimmungsrecht der zu pflegenden Menschen, insbesondere auch dann, wenn sie in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die Auszubildenden fördern und gestalten die Zusammenarbeit zwischen familialen Systemen, den sozialen Netzwerken und den professionellen Pflegesystemen und beteiligen sich an der Entwicklung und Umsetzung gesellschaftlicher und berufsspezifischer Konzepte zur Gewaltprävention. Die Auszubildenden erkennen gewaltgeneigte Situationen und Signale auf eine mögliche Gewaltausübung in der Versorgung von Menschen aller Altersstufen unter Rückbezug auf ein theoretisches Verständnis der die Situationen bedingenden und begleitenden Phänomene. Sie setzen unterstützende, deeskalierende Interventionen im Rahmen der Pflegeprozessgestaltung und -durchführung ein und reflektieren ihre Beobachtungen und Interventionen im interdisziplinären Team. Sie reflektieren sich abzeichnende oder bestehende Konflikte in pflegerischen Versorgungssituationen, entwickeln Ansätze zur Konfliktschlichtung und -lösung auf Augenhöhe, unterstützen Bezugspersonen in der Bewältigung von herausfordernden Lebens- und Pflegesituationen bzw. vermitteln geeignete Beratungsmöglichkeiten und wirken so bei der Stabilisierung von Familien- und sozialen Bezugssystemen mit. Sie erkennen Gewalt in Form von immanenten Fremdzuschreibungen und eine das Machtgefälle verstärkende Sprache, reflektieren in diesem Zusammenhang auch eigene Gewalterfahrungen und Momente von Gewaltbereitschaft mit den daraus resultierenden Deutungs- und Handlungsmustern und nutzen geeignete Strategien zur Kompensation und Bewältigung in beruflichen Belastungs- und Überforderungssituationen, - auch unter Hinzuziehung von Angeboten zur Reflexion professioneller Interaktion. Sie reflektieren ihre persönliche Entwicklung als professionell Pflegende in Bezug auf ihren Umgang mit konfliktbehafteten und machtbestimmten Situationen. Unterrichtsziele Anknüpfend an Lernfeld 10, 15 und 22 tauschen sich die Auszubildenden über Erfahrungen mit problematischen Konflikt- und Gewaltsituationen im pflegerischen Alltag und in der Institution aus und erweitern, festigen und reflektieren anhand von selbst eingebrachten oder vorliegenden Fallsituationen ihre Fähigkeiten im Umgang mit solchen herausfordernden Situationen. Sie vergegenwärtigen sich die existentielle Abhängigkeit der zu pflegenden Menschen von den Pflegepersonen, machen sich erfahrungsbezogen ihr subjektives Erleben sowie die situativ entwickelten, persönlichen Strategien im Umgang mit Macht, Zwang, Aggression und Gewalt bewusst und reflektieren diese persönlichen Verhaltens- und Handlungsmuster hinsichtlich ihrer Wirkungen und Angemessenheit. Sie reflektieren den Widerspruch von faktisch vorhandener Macht gegenüber zu pflegenden Menschen und dem normativen Anspruch der Pflege, die Autonomie der zu pflegenden Menschen sowie die Entfaltungsmöglichkeiten Dritter zu wahren. Sie entwickeln, üben und überprüfen Maßnahmen der Gewaltprävention und Deeskalation. Ergänzend bearbeiten sie theoretische Erklärungsansätze zur Entstehung und Eskalation von Konflikten und Gewalt sowie Konzepte, berufliche Handlungsleitlinien und gesetzliche Bestimmungen für einen professionellen Umgang mit Gewalt, Zwang, Macht und Aggression. Sie üben und simulieren, unter Einbezug von Techniken der Gesprächsführung, Gespräche mit betroffenen Personen. Die Auszubildenden diskutieren die multiprofessionelle Zusammenarbeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Anforderungen an die beteiligten Personen und mögliche Konzepte, um Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen Die Auszubildenden reflektieren verschiedene Formen von Aggression, Gewalt- und Machtausübung gegenüber verschiedenen Zielgruppen sowie in unterschiedlichen pflegeberuflichen Kontexten und Settings, z. B. die Entstehung von Gewalt in der Institution, Gewaltausübung gegenüber Kindern in der Familie, intergenerationale Konflikte in der Pflege von nahestehenden Personen, in der Begegnung mit traumatischen biographischen Erfahrungen oder mit sexualisierten offenen / verdeckten Übergriffen im Kontext der Berufsausübung. Sie analysieren die Situationen aus unterschiedlichen Perspektiven der beteiligten Akteure und ihrer sozialen Rollen, bringen theoretische Erklärungs- und Lösungsansätze zur Anwendung und erproben und überprüfen jeweils geeignete Handlungsmuster im Rahmen von szenischen Verfahren, wie z. B. Rollenbiographie, Positionierung in Standbildern, szenische Reflexion, Lehrstückarbeit, Forumtheater. Sie vergleichen die erarbeiteten Situationen in einer Gesamtschau der Analysen und gefundenen Lösungen und leiten daraus Erkenntnisse ab, die sie in der Übertragung auf ihre eigenen Erfahrungen und als künftige Orientierungsmuster für eine Konfliktprävention und -lösung nutzen können.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) • Theoretische Erklärungsansätze für die Entstehung und das Eskalieren von Konflikten und Gewalt, z. B. ○ Eskalationsspirale ○ Verhaltens- und Lerntheoretisches Modell, ○ Psychoanalytisches Modell, ○ Frustrations-Aggressions-Modell ○ Erkenntnisse der Gewaltforschung - speziell zu Phänomenen von Gewalt in der Pflege • Pflegehandeln an der S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ orientieren ○ In herausfordernden Situationen deeskalierend agieren • In Gewaltsituationen angemessen handeln (z.B. bei Misshandlungen, Vernachlässigung, Aggressivität, etc. ...) ○ Orientierung an Kinderschutzleitlinien (www.kinderschutzleitlinien.de) ○ Verletzungen, auffällige Befunde erkennen, die auf Anzeichen von Gewaltausübung hindeuten und den Verdacht aussprechen • Maßnahmen der Gewaltprävention (primär, sekundär und tertiär) umsetzen in Hinblick auf ○ Gewalt gegenüber älteren Menschen in der Institution ○ Gewalt gegenüber älteren Menschen in der häuslichen Umgebung und im familiären Umfeld ○ Gewalt gegenüber Kindern (auch sexuelle Gewalt) <-- anknüpfend an LF 20) • Macht- / Ohnmacht ○ Machtmittel, Formen der Machtausübung, Wirkungsmechanismen unterscheiden und reflektieren ○ Verharmlosungsfallen bewusst wahrnehmen und reflektiert eingrenzen ○ Möglichkeiten zur Wahrnehmung von Grenzüberschreitung und Grenzsetzung gegenüber sich selbst und anderen <-- anknüpfend an LF 10/12/15/16/20 • Kenntnisse zu Konzepten zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz (z. B. BGW) ○ Gefährdungsbeurteilung ○ Erste Hilfe Maßnahmen/ Erstbetreuung ○ Anlaufstellen für persönlich erfahrene Gewalt ○ Fürsorge gegenüber Pflegenden ○ Gewaltschutzkonzepte in der Pflege <-- sofern nicht bereits Gegenstand in LF 15, 20 oder 22 • Ethische Entscheidungsfindung <-- Fortführung aus LF 3B, 12, 16) ○ Fürsorge für den zu Pflegenden (CIRS - critical incident Reporting System - anonyme Meldesysteme für allgemein kritische Ereignisse) • Konzepte der Familiengesundheit umsetzen / Frühe Hilfen aktivieren • Möglichkeiten und Grenzen von pflegerischen Interventionen zur Gewaltprävention in Familiensystemen mit pflege- und sorgeabhängigen Menschen • Interprofessionelle Zusammenarbeit ○ mit Ämtern und Behörden (z. B. Jugendamt, Sozialämter, Heimaufsicht) • Einschätzung von Dependenzpflegekompetenzen, Ressourcen und Belastungen pflegender Angehöriger / Bezugspersonen • reflexiver Umgang mit der Zerrissenheit pflegender Angehöriger / Bezugspersonen zwischen Verpflichtung, Hilflosigkeit, Verantwortung, Überforderung und Schuld - Analyse von Familienkonflikten im Pflegekontext • komplexe Beratungssituationen mit pflegenden Angehörigen / Bezugspersonen und ggf. den zu pflegenden Menschen gestalten - Schwierigkeiten reflektieren und Lösungsmöglichkeiten abwägen ○ Dilemma zwischen Schutz der Privatsphäre und dem Erleben der Notwendigkeit öffentlicher Hilfe ○ Rollenkonflikten zwischen formeller und informeller Pflege bzw. professioneller und Laienpflege gezielt begegnen (Verurteilung pflegender Angehöriger / Bezugspersonen, Dilemma zwischen Verständnis und Verurteilung) ○ die Möglichkeiten pflegeunterstützender Einrichtungen und Beratungsstellen im Sozialraum und für Leistungsansprüche für pflegende Angehörige / Bezugspersonen ausleuchten und entsprechende Kooperationen vorschlagen und vermitteln <-- ggf. anknüpfend an LF 22 ○ Möglichkeiten privater Unterstützungssysteme und freiwilliger Hilfen in der Familie und im Nachbarschaftssystem ermitteln - mögliche Ressourcen und Belastungen einschätzen • Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ <-- anknüpfend an LF 12 - hier gezielt wiederaufgreifen z. B. zur Dimension S/P/E 3b (Information, Schulung und Beratung von pflegenden Angehörigen / Bezugspersonen) • Fallbezogen geeignete Maßnahmen zur Stressreduktion auswählen, situativ anpassen und vermitteln <-- anknüpfend an LF 3A, 6, 13, ggf. 15 sowie 18 zum eigenen Umgang mit Anforderungs- und Belastungssituationen und an LF 8 in Bezug auf die Vermittlung gegenüber anderen Menschen • Gesellschaftliche und berufsethische Fragestellungen im Zusammenhang mit Kinderschutz als Bezugspunkt für pflegerische Urteilsbildung klären • Institutionelle und gesellschaftliche Einflussfaktoren auf Gewalt identifizieren und am Aufbau und Erhalt einer gewaltfreien Pflegekultur mitwirken • Pflegehandeln an der „Evidenzbasierten Praxisleitlinie Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege“ orientieren <-- anknüpfend an LF 12 • Zusammenarbeit mit Institutionen und Netzwerken im Bereich der Gewaltprävention im Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege ○ geeignete Kooperationspartner ausfindig machen, Austausch anbahnen, ○ eigene Kompetenzen einschätzen ○ adäquate Abgrenzung bzw. Weitervermittlung an andere Netzwerkakteure • Formen sexualisierter Gewalt im Kontext der Berufsausübung • Bereitschaft für eine bessere Selbstfürsorge / Unwirksamer Selbstschutz • Gewaltsituationen im Pflegealltag • herausfordernde Verhaltensweisen • Machtlosigkeit • Unterstützungsbedarf von Bezugspersonen und sozialen Netzen in der Bewältigung und Gestaltung von Lebens- und Pflegesituationen • Rollenüberlastung pflegender Bezugspersonen • Überlastungsphänomene pflegender Bezugspersonen und/oder des Familiensystems - Unterstützungs- und Beratungsbedarf • Gefahr der sozialen Isolation des Familiensystems in der Lebenswelt / im Quartier • Gesundheitsrisiken durch Beeinträchtigung der elterlichen Fürsorge und Beziehung, z. B.: ○ Risiken durch Vernachlässigung und Misshandlung, ○ beeinträchtigte Familienprozesse. • Gewalterfahrungen / sexuelle Gewalt gegenüber Kindern ○ posttraumatische Belastungsstörungen infolge von Missbrauch und Gewalt im Kindesalter <-- anknüpfend an LF 17/18 • Macht und Machtverhältnisse, Ohnmacht • Schuldgefühle, Schamgefühle • berufliche Belastungen   Situative Rahmenbedingungen • Pflegecharta der Rechte pflegebedürftiger Menschen <-- Anknüpfen an LF 3B • Rechtliche Regelungen ○ in Verbindung mit dem Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen (Fixierung, Zwangsmedikation) <-- Wiederholung zu LF 12, verschiedene situative Anwendungen bzw. vertiefende Diskussion zu StGB 239 ○ Vernachlässigung StGB § 223b / Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht § 171 ○ Totschlag § 212 ○ Kinderschutzgesetz und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung n § 8a SGB VIII (kommt in LF 24 erneut zur Anwendung) • Jugendhilfe und Ordnungsbehörden als mögliche Kooperationspartner bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (sollte in LF 24 als Option in den Diskussionsprozess mit aufgenommen werden) • Istanbul-Konvention: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt • (Pflege-)unterstützende Einrichtungen des Sozialraumes, z.B. Pflegestützpunkte, Pflegeberatung, Freiwilligendienste, Lotsensysteme (situationsbezogene Anwendung, anknüpfend an LF 22) • Interne und externe Qualitätssicherung und Aufsichtsbehörden, z. B. Heimaufsicht, MDK • Patiententötungen durch Pflegepersonal - Ereignisse und Erklärungsansätze Ergänzende Wissensgrundlagen   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-e/g/h I.2.a-d I.3.a/b I.5.a/b/d I.6.a/d/e 22 h II.1.a/b/f/g II.2.a/c/d II.3.a/b 12 h III.1.a/e III.3.a-c 6 h IV.2.b-d 10 h V.2.b-d 10 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 26 v. 80 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 4 v. 90 CE 10 Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in pflegerischen Situationen fördern 20 v. 60 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen 10 v. 80   Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) • Ls - Bei uns wird jeden 2. Tag geduscht (20 h) - Erfahrungen mit Gewaltsituationen in der Institution reflektieren • Ls - Louis ... (30 h) - oder: „Jetzt sei doch mal ruhig!“ - Ein fünfjähriger Junge wird mit diversen Verletzungen und Frakturen in der Kinderklinik aufgenommen, ein Verdacht auf häusliche Gewalterfahrung soll abgeklärt werden; • Ls - Ich halte das nicht mehr aus (30 h) - Begegnung mit verbalaggressiver Gewalt (auch körperlichen Grobheiten) einer pflegenden Tochter gegenüber ihrer von Demenz betroffenen Mutter in der häuslichen Pflege. • Ls - Istanbul Konvention (10 h) - u.a. Thematisierung von Formen der Gewalt wie Häusliche Gewalt oder auch sexualisierte Gewalt anhand exemplarischer Fallsituationen. • Kollegiale Beratung (2 h) - (in Anknüpfung an LF 8) - selbstorganisierte Durchführung einer Beratungseinheit 3. AUSBILDUNGSJAHR - LF 24 Lernfeld 24 120 Std. Menschen mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen und/oder schwierigen sozialen Lebensbedingungen personenbezogen versorgen und integrativ in den verschiedenen Sektoren des Gesundheitssystems unterstützen Voraussetzungen: Für Teil A mindestens die ersten beiden Ausbildungsdrittel sowie LF 16, für Teil B möglichst auch LF 17 und 19 und für Teil C möglichst auch LF 20 und LF 21 Hinweise zur Planung: Das Lernfeld ist gezielt auf die Vorbereitung der schriftlichen sowie der praktischen Abschlussprüfung ausgerichtet und sollte entsprechend vor diesen beiden Prüfungsteilen abgeschlossen sein. Es kann in mehrere Abschnitte gegliedert und parallel zu anderen Lernfeldern angeboten werden. Im Lernfeld neu erarbeitete Kenntnisse sind nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung Hinweise zur Rahmung möglicher Lernsituationen Zielgruppe Setting • Menschen aller Altersgruppen ○ (mehrfach) chronisch erkrankt mit komplexem Pflegebedarf ○ mit angeborener oder erworbener Behinderung ○ in der letzten Lebensphase ○ in schwierigen, vulnerablen Lebenslagen • verschiedene Versorgungssettings Kompetenzen Die Auszubildenden gestalten Pflegeprozesse in akuten und dauerhaften komplexen Pflegesituationen mit Menschen aller Altersgruppen in den verschiedensten Versorgungseinrichtungen theoriegeleitet, zielorientiert und verantwortungsvoll. Insbesondere gehen sie auf Problemstellungen ein, die sich für die zu pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen durch verschiedene Herausforderungen schwerer chronischer Erkrankungen und in der Begleitung während der letzten Lebensphase ergeben. Sie beziehen geeignete Assessmentverfahren in die Prozessplanung und für die Evaluation ein und berücksichtigen neben gesundheitsbezogenen Daten auch biographie- und lebensweltorientierte Aspekte, familiale und soziale Netzwerke, Entwicklungsanforderungen und Autonomiebedürfnisse sowie die sozioökonomische Situation und die Rechtslage der zu pflegenden Menschen, um Ressourcen und Problemlagen zu identifizieren. Auf der Grundlage der ermittelten Informationen deuten sie unterschiedliche gesundheitliche Problemstellungen in einem integrativen Verständnis von physischen, psychischen und psychosomatischen Zusammenhängen. Sie strukturieren und begründen ihr pflegerisches Handeln in allen Prozessphasen orientiert an den jeweils erforderlichen pflege- und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen und nutzen evidenzbasierte Studienergebnisse, Theorien, Konzepte und Modelle. Sie wirken bei invasiven Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie, z. B. auch bei der Versorgung von chronischen Wunden, prozessbegleitend mit. Im interprofessionellen Dialog mit den behandelnden Ärztinnen/Ärzten vertreten sie die im Rahmen des Pflegeprozesses gewonnenen Einschätzungen. Die Kommunikation und Interaktion mit den zu pflegenden Menschen gestalten sie beziehungs-, verständigungs- und beteiligungsorientiert, berücksichtigen Kommunikationseinschränkungen / -barrieren und suchen in schwierigen, durch divergierende Ansprüche gekennzeichneten Interaktionssituationen nach personen- und situationsgerechten Klärungen. Hierfür machen sie sich z. B. unterschiedliche Erfahrungshintergründe, Interessen und konkurrierende ethische Prinzipien bewusst und nutzen sowohl Formen der Selbstachtsamkeit und -reflexion als auch des strukturierten kollegialen Austauschs, wie Fallbesprechung oder Supervision. Sie informieren die zu pflegenden Menschen und ihre Bezugspersonen situationsangemessen auch zu komplexen gesundheits- und pflegebezogenen Fragen und setzen geeignete strukturierte Informations-, Schulungs- und Beratungsinterventionen um. Sie unterstützen die zu pflegenden Menschen mit Hilfe dieser Interaktionsangebote bei einer selbstbestimmten Verwirklichung ihrer Gesundheitsziele. Die Auszubildenden verantworten und steuern Pflegeprozesse orientiert an den zu pflegenden Menschen in möglicherweise qualifikationsheterogen zusammengesetzten Pflegeteams und in der Zusammenarbeit mit den an der Versorgung beteiligten Laien. Auch arbeiten sie situationsabhängig mit verschiedenen Berufsgruppen des Gesundheits- und Sozialwesens zusammen, koordinieren und integrieren für den Einzelfall verschiedene Versorgungsangebote, schätzen u. a. rechtliche, institutionelle und ökonomische Bedingungen ein, nutzen geeignete Informationsquellen und vermitteln Unterstützungs- und Beratungsangebote. Sie bringen die pflegefachliche Sichtweise in die interprofessionelle Kommunikation ein und wirken an Maßnahmen der Qualitätssicherung und -verbesserung in der Institution und an den Schnittstellen mit. In Konfliktsituationen, die sich aus dieser Zusammenarbeit ergeben, bemühen sie sich um konstruktive, verständigungsorientierte Lösungswege. Sie berücksichtigen dabei insbesondere auch die eigene Gesundheitsförderung und reflektieren persönliche Entwicklungsprozesse für sich und im kollegialen Austausch. Unterrichtsziele Die Auszubildenden setzen sich in diesem Lernfeld anhand von sehr unterschiedlichen Fallsituatio-nen mit einem möglichst großen Spektrum an Anforderungen an das Kompetenzprofil der Pflegefachfrau / des Pflegefachmanns / der Pflegefachperson auseinander. Sie bearbeiten die Situationen weitgehend selbständig und eigenverantwortlich. Sie integrieren in diesen Selbsterarbeitungsprozess jeweils vorhandene Wissensbereiche, die sie dabei für sich gleichzeitig systematisieren und recherchieren gezielt ergänzende Informationen. Die gewonnenen Erkenntnisse und Wissenszusammenhänge arbeiten sie fallbezogen auf, um sie in der Gesamtgruppe der Auszubildenden zu präsentieren. Dafür wählen sie z. B. ein im Kontext des Falles geeignetes Verfahren der Fallbesprechung und strukturieren und moderieren dieses im Austausch mit anderen Auszubildenden, die mit der Fallsituation wenig vertraut sind. Auf diesem Weg bereiten sie sich auch für die Reflexionsprozesse im Rahmen der praktischen Prüfung und für die verschiedenen Teile der schriftlichen Prüfung vor. Inhaltlich werden im Lernfeld drei Schwerpunkte gebildet: Zunächst fokussieren die Auszubildenden exemplarisch die Pflegeprozessgestaltung und die hierbei erforderlichen kommunikativen Aushandlungsprozesse mit zu pflegenden Menschen, die sich aufgrund ihrer prekären sozioökonomischen Lage in einer vulnerablen Lebenssituationen befinden - z. B. aufgrund von Obdachlosigkeit oder als werdende noch nicht volljährige Mutter. Dabei aktualisieren, erweitern und vertiefen sie auch Kenntnisse aus dem Bereich der psychiatrischen Pflege und integrieren diese in die Prozessgestaltung in Einrichtungen der somatischen Akutversorgung oder der Langzeitpflege. Die Auszubildenden fokussieren exemplarisch Aspekte der Lebensgestaltung und der Entwicklung von langfristigen Perspektiven für die Lebens- und Gesundheitssituation sowie ethische Fragestellungen in Verbindung mit Autonomieerhalt und Genesungs-/Entwicklungsförderung der zu pflegenden Menschen. In der Auseinandersetzung mit diesen Fallsituationen haben sie die Möglichkeit, vor allem Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Kompetenzschwerpunkten I.1, II.1 sowie I.5 und I.6 aufzubereiten, die im ersten Teil der schriftlichen Prüfung im Zentrum stehen. In einem weiteren Schwerpunkt des Lernfeldes arbeiten die Auszubildenden Prinzipien der Integrativen Versorgung sowie des Case und Care-Managements in der Versorgung von Menschen mit lebenslimitierenden Erkrankungen heraus. Am Beispiel der Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen aus verschiedenen Altersgruppen und in unterschiedlichen Pflegesettings erarbeiten sie die Pflegeprozesssteuerung in kritischen und krisenhaften Pflegesituationen anknüpfend an Lernfeld 14. Dabei reflektieren sie Formen des gesellschaftlich-kollektiven, institutionellen, familiären und individuellen Umgangs mit Tod und Sterben in unterschiedlichen Altersstufen und das Spannungsfeld von Leiderfahrung und Entfremdung. Sie leiten daraus Schlussfolgerungen für die Gestaltung von Trauerprozessen bei sich und den zu begleitenden Menschen ab. Dabei werden auch die Kenntnisse der Auszubildenden in der Versorgung von Menschen mit onkologischen Erkrankungen aufgenommen, gefestigt und ggf. ergänzt - z. B. in Verbindung mit der selbständigen Durchführung ärztlicher Anordnungen. Weiter vergegenwärtigen sich die Auszubildenden fallbezogen Modelle ethischer Entscheidungsfindung, z. B. in Verbindung mit der Ablehnung von Pflegemaßnahmen und lebensverlängernden medizinischen Interventionen oder dem Wunsch nach Sterbehilfe vonseiten der zu pflegenden Menschen oder nahestehender Angehöriger / Bezugspersonen. Familienorientierung sowie die Einbeziehung des sozialen Umfeldes und Laienpflegender bilden weitere Themenstellungen. Die Auszubildenden bereiten damit u.a. zentrale Aspekte aus den Kompetenzschwerpunkten I.3, II.3 und III.2 für den dritten Teil der schriftlichen Prüfung auf. Stärker auf die jeweils zu treffenden gesundheitsförderlichen, präventiven und kurativen Pflegeprozessentscheidungen und die Gestaltung von pflegerischen Informations- und Beratungsangeboten ist die letzte Gruppe von Fallsituationen ausgerichtet, die sich entweder auf komplexe Situationen von mehrfach chronisch erkrankten alten Menschen oder von chronisch kranke

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.