Bremen

Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV)

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Quellenkennung: 269634. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:20.12.2022 Inkrafttreten04.04.2025 Zuletzt geändert durch:§ 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 03.04.2025 (Brem.GBl. S. 124) Fundstelle Brem.GBl. 2022, S. 1034 Zitiervorschlag: "Bremische Verordnung eines verbindlichen Lehrplans für die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann, zur Pflegefachperson, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson, zur Altenpflegerin, zum Altenpfleger oder zur Altenpflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (Bremische Pflege-Lehrplan-Verordnung - BremPflLPV) vom 20. Dezember 2022 (Brem.GBl. 2022, S. 1034), zuletzt § 2 geändert sowie Überschrift, § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2025 (Brem.GBl. S. 124)"

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n bzw. behinderten Kindern und Jugendlichen bezieht. Neben der Hinzuziehung des erforderlichen pflegewissenschaftlichen Begründungswissens sollen die Auszubildenden ihre Pflegeprozessgestaltung auf den jeweiligen Versorgungskontext und die spezifische Situation der Zielgruppe abstellen. Sie stellen sich so mit der Bearbeitung einerseits auf den zweiten Teil der schriftlichen Prüfung mit den Kompetenzschwerpunkten I.2, II.2 und V.1 ein und andererseits auf die in den Prüfungen insgesamt geforderte Flexibilität in Bezug auf die Variationsbreite möglicher Fallsituationen. Für die Fallbearbeitungen in allen Schwerpunkten sollten die Auszubildenden bereits bekannte Expertenstandards nutzen. Ebenso sollen sie situationsbezogen Skills und Handlings wiederholen bzw. sich ggf. auch neu aneignen. Die Weitervermittlung von Kompetenzen kann im Austausch der Ergebnisse mit Mitauszubildenden geübt und reflektiert werden.   Inhalte, die den Situationsrahmen weiter ausdifferenzieren Handlungsmuster (Pflegerische Aufgaben / Konzepte) Pflegeanlässe (Phänomene / Bedürfnisse / Erkrankungen) Teil A Teil A • Setting-übergreifende Koordination der interinstitutionellen Versorgung und Fürsprache für bestimmte Gruppen von zu pflegenden Menschen, die besonderen Hilfebedarf z. B. wegen erhöhter Vulnerabilität haben - Pflegeprozesse orientiert an den Konzepten des Case- und Caremanagement umfassend gestalten ○ Unklarheiten in der Aufgabenteilung und Konflikte an den Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Aufgaben konstruktiv begegnen ○ Komplexe Beratungssituationen gestalten - Grenzen von Beratung fallbezogen reflektieren (CE 04) ○ Prävention von Suchtphänomenen (CE 04) ○ Gesundheitsbezogene ethische Entscheidungskonflikte: ○ dem Spannungsfeld zwischen Pflege- und Therapieempfehlungen und den biographisch/sozialisatorisch bedingten Gewohnheiten und Bewältigungsstrategien begegnen - widerstreitende gesundheitsbezogene Bedürfnisse fallbezogen wahrnehmen und zwischen Anerkennung und Fürsorge abwägen • Manipulationen (z. B. durch zu pflegende Menschen) wahrnehmen, situations- und kontextbezogen deuten und Strategien zum Umgang damit entwickeln • Gestaltung von Pflegesituationen, in denen aktuelle Bedürfnisse zu pflegender Menschen langfristigen Bedarfen wie Wohlbefinden oder Lebensqualität oder Lebensdauer oder der Verantwortung für die Gesundheit von Schutzbefohlenen entgegenstehen --> Pflegerisches Handeln legitimieren • die Klärung gesellschaftlicher und berufsethischer Fragestellungen im Zusammenhang mit ethischen Dilemmasituationen als Bezugspunkte pflegerischer Urteilsbildung heranziehen • Konzepte der Familiengesundheit umsetzen, frühe Hilfen • auf pflegeunterstützende Einrichtungen im Sozialraum für die Problemlösung im Einzelfall zurückgreifen (anknüpfend an LF 22) • Vorbehaltsaufgaben in der Pflege von älteren Menschen in komplexen, multimorbiden Gesundheitssituationen in unterschiedlichen Settings umfassend übernehmen, ○ Feststellung des Pflegebedarfs sowie Pflegeprozessplanung, -durchführung und -evaluation unter Hinzuziehung von Modellen zur Begründung von individuellen und institutionellen Entscheidungen ○ individuelle, lebensweltlich und biographisch geprägte Situation im Fall erschließen ○ systemische Kontexte (rechtlich, ökonomisch, gesundheitspolitisch) erschließen, soweit sie für den Fall bedeutungsvoll sind ○ fallbezogene Wissenszusammenhänge der Pflege- und Bezugswissenschaften soweit erforderlich (wieder-)aneignen - entsprechende Standards und Leitlinien recherchieren, auswählen und als Informationsquelle nutzen ○ Interprofessionelle Fallbesprechungen durchführen, z. B. • Einnahme der ärztlich verordneten Medikation unterstützen, Wirkungen beobachten, ggf. pflegerische Interventionen zur Unterstützung erwünschter Wirkungen umsetzen und begründet eine pflegerische Sichtweise im Dialog mit den Ärzten vertreten. ○ Pflegemaßnahmen gezielt durchführen und in Entscheidungssituationen die Aussagen entsprechender Expertenstandards hinzuziehen (z. B. bei der Versorgung chronischer Wunden - Durchführung eines Verbandwechsels bei einer komplizierten Wunde, zum Schmerzmanagement, Dekubitusprophylaxe, Kontinenzförderung) ○ Unterstützung beim Wechsel der Wohnformen und bei der Wohnraumgestaltung (für das „sich heimisch Fühlen“) ○ das eigene Berufsprofil reflektieren und Maßnahmen der Selbstfürsorge begründen • Falldiskussionen zu gesundheitsbezogenen und ethischen Entscheidungskonflikten strukturieren und moderieren • Vulnerable Lebenslagen am Rande der Gesellschaft und damit verbundene Gesundheitsprobleme und Pflegebedarfe • soziale und finanzielle Probleme mit dem Risiko von Armut und Verlust sozialer Stabilisierung • Sucht /Alkohol- oder Tabakgebrauch bzw. -missbrauch • Selbstverletzendes Verhalten • Intoxikation in Folge von Substanzmissbrauch - Selbstgefährdung und Gefährdung des Lebens beim ungeborenen Kind <-- anknüpfend an LF 16 u. 21 - fallbezogene Anwendung und Erweiterung • Gesundheitsrisiken durch Beeinträchtigung der elterlichen Fürsorge und Beziehung, z. B.: ○ Risiken durch Vernachlässigung ○ durch mangelnde Förderung, ○ durch mangelnde Erziehungskompetenz, ○ beeinträchtigte Familienprozesse. Teil B Teil B • Modelle, Konzepte und Zielsetzungen von Case- und Caremanagement <--anknüpfend an LF 11, LF 13, LF 16, LF 19 - als Grundlage sektorenübergreifenden Handelns in verschiedenen Fallsituationen • ein auf die Optimierung der Lebensqualität ausgerichtetes Caremanagement in und zwischen verschiedenen Versorgungssektoren gestalten für Menschen, die von lebenslimitierenden Erkrankungen betroffen sind und eine sehr schlechte Prognose haben („Brückenpflege“) <-- fallbezogene Anwendungen und Vertiefungen zu LF 14 (auf verschiedene Settings und Altersgruppen bezogen) ○ Pflegebedarfe von Kindern / Jugendlichen / jungen Erwachsenen / alten Menschen und dem Familiensystem / sozialen Bezugssystem in kritischen Lebenssituationen feststellen und kreative, individuelle und lebensqualitätserhaltende Steuerung, Gestaltung und Evaluation des Pflegeprozesses unter Einbezug sozialer, ethischer, psychischer und spiritueller Aspekte • Ausrichten des pflegerischen Handelns an Konzepten der familienorientierten und diversitätssensiblen Pflege <-- anknüpfend an LF 1B, 3B, 7, 11, 16, 17, 19, 21 • Ausrichten des Pflegehandelns am Palliative Care Konzept <-- anknüpfend und vertiefend zu LF 14 • Konzepte des Case und Care Management für die individuelle Integration der möglichen gesundheits- und sozialpflegerischen Hilfen einbeziehen und die Versorgung der zu pflegenden Menschen optimal abstimmen ○ Einbezug von Leitlinien und Standards zur Versorgung chronisch und onkologisch erkrankter Menschen - Recherche, begründete Auswahl, Sichtung, Einschätzung und gezielte, begründete Implementation ausgewählter Aspekte in den Pflegeprozess, z. B.: • Expertenstandard „Entlassungsmanagement in der Pflege“ • Pflegeleitlinien der DGHO • S3-Leitlinie „Supportive Therapie bei onkologischen PatientInnen“ ○ ggf. Integration komplementärer Heilmethoden in die Pflege ○ umfassende und individuelle Begleitung von sterbenden Menschen und ihren Angehörigen / Bezugspersonen in der letzten Lebensphase ○ Gespräche mit Menschen in unterschiedlichen Lebensaltern über Krankheit, Sterben, Tod, Leid und Trauer, Religion und Sinnfindung - auch in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase - führen ○ die besondere Situation der Begleitung von Familien mit sterbenden Kindern in der eigenen Häuslichkeit in Verbindung mit einer 24-h-Betreuung berücksichtigen • Gesprächssituationen mit den Eltern zur Vorbereitung auf die letzten Lebensphase ihres Kindes, während der Sterbebegleitung, sowie nach Eintritt des Todes gestalten • die Situation von Geschwisterkindern im Rahmen einer familienorientierten Prozessgestaltung mitberücksichtigen • Umgang mit Ambivalenz (Festhalten / Loslassen) • Umgang mit Schuldzuweisung und Verleugnung im Familiensystem • Umgang mit veränderten Reaktionen und Verhaltensweisen von Geschwisterkindern (z. B. Schlaf- und Essstörungen, Regression, Rückzug, Trauer) • Gesprächssituationen über Krankheit, Sterben, Tod und Religion mit Kindern unterschiedliche Alters- und Entwicklungsphasen gestalten • (Nottaufe und) Umgang mit spirituellen Bedürfnissen und Sinnfindung in der Familie ○ den Versorgungsprozess in qualifikationsheterogenen Pflegeteams bzw. in der Zusammenarbeit mit Angehörigen, Bezugspersonen und ehrenamtlichen Helfenden verantwortlich organisieren und die Kontinuität der palliativen Versorgung an Schnittstellen sichern • Beratung, Begleitung und Unterstützung an institutionellen Schnittstellen und beim Wechsel der Versorgungskontexte • konkrete Pflegeinterventionen üben - z. B. Durchführung der speziellen Mundpflege in der letzten Lebensphase / bei spezifischen krankheits- bzw. therapiebedingten Mundschleimhautproblemen - andere am Versorgungsprozess beteiligte Personen in diese Aufgaben einführen • Prozessplanung, Beratung und Koordination in komplexen Therapiesituationen (z. B. während und nach Umkehrisolation) ○ verstorbene Menschen würdevoll versorgen und Situationen des Abschiednehmens (auch im Team) gestalten ○ die Qualität des gesamten Versorgungsprozesses evaluieren und die Ergebnisse in die Qualitätsentwicklungsprozesse der Institution einbringen ○ die verschiedenen palliativen Handlungsfelder reflektieren und mit der Versorgungsrealität abgleichen • Mitgestaltung ethischer Entscheidungsfindungsprozesse unter Anwendung von Modellen ethischer Entscheidungsfindung und in Bezug auf Rechtsnormen - z. B. weil ein Mensch selbst nicht mehr ernährt werden möchte und Sterbehilfe wünscht oder Eltern eine quälende Situation für ihr Kind beendet wissen wollen, in Bezug auf Medikamentengabe, Ernährungs- und Flüssigkeitsbedarf in der letzten Lebensphase • Falldiskussionen zu Fragestellungen der ethischen Entscheidungsfindung im Rahmen der Palliativversorgung strukturieren und moderierren. • Folgen der Erkrankung bzw. der Therapie in der onkologischen Versorgung und in Verbindung mit lebenslimitierender Erkrankung (Beispiel: Leukämie) ○ Todesangst ○ Übelkeit und Erbrechen, Obstipation ○ Mundschleimhautprobleme ○ Gelbsucht ○ Fatigue ○ respiratorische Phänomene ○ soziale Isolation / Vereinsamungsgefahr ○ chronischer Kummer / Trauer / Unfähigkeit zu trauern ○ beeinträchtigtes Wohlbefinden ○ Sturzgefahr als Folge einer Chemotherapie • mit lebenslimitierenden Erkrankungen im Kindesalter verbundene mögliche Pflegediagnosen ○ Unwirksame Atemwegsclearance, unwirksamer Atemvorgang ○ Gefahr der Mangelernährung ○ Beeinträchtigte Urinausscheidung ○ Gefahr eines unausgeglichen Flüssigkeitsvolumens ○ Beeinträchtigte Familienprozesse und Veränderungen in Verhaltensweisen von Geschwistern ○ Trauer, Gefahr eines erschwerten Trauerns ○ Plötzlicher Kindstod / Todgeburt • ausgewählte lebenslimitierende Erkrankungen im Kindesalter • Wunsch nach Nahrungsabbruch / Therapieabbruch Teil C Teil C • Für eine fachlich teilweise neue oder gänzlich unbekannte Pflegesituation relevante, fachlich / pflegewissenschaftlich fundierte Informationen recherchieren und das Handeln in der Pflegeprozessverantwortung ableiten • Pflegeprozesse in komplexen Fallsituationen umfassend reflektieren - planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren <-- siehe oben in Teil A • Information, Anleitung und Beratung von neuen Teammitgliedern bzw. Kolleginnen und Kollegen mit einer anderen beruflichen Qualifikation zu ausgewählten pflegerischen Interventionen und zur Übernahme von (Teil)Aufgaben im Pflegeprozess (CE 04) (anknüpfend an die mit LF 20/21 entwickelten Kompetenzen zur Übung und Festigung sowie zur inhaltlichen Perspektivenerweiterung) • Vorbereitung, Organisation und Durchführung einer Fallvorstellung in Verbindung mit fachlicher / ethischer Fallbesprechung • Multimorbidität • Medikamentenbedarf, Arzneimittelindikation und Medikationsfehler • unbekannte (seltenere) Erkrankungen und Einschränkungen mit komplexem Pflegebedarf ○ Chorea Huntington ○ angeborene Herzfehler in Verbindung mit Trisomie 21 ○ Muskedystrophie Typ Duchenne ○ Mukopolysaccharidose (MPS) ○ Epilepsie Situative Rahmenbedingungen • Konzeptionelle Ausrichtung von Leitbildern und Qualitätsmerkmalen in unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen und -formen ○ Umsetzungsmöglichkeiten einer settingübergreifenden Konzeption der integrierten Versorgung mit ihren Spielräumen und Begrenzungen in der Einzelfallsituation <-- anknüpfend an LF 13 und LF 16 - tangiert auch LF 19, LF 21 und LF 22, hier sind Abstimmungen in Abhängigkeit von der tatsächlichen zeitlichen Planung erforderlich • Kinderschutzgesetz und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung n § 8a SGB VIII (anknüpfend an LF 23 fallbezogene erneut Anwendung) • Jugendhilfe und Ordnungsbehörden als mögliche Kooperationspartner bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung als Option zur Unterstützung der werdenden Mutter (- tangiert auch LF 21 und LF 23, hier sind Abstimmungen in Abhängigkeit von der tatsächlichen zeitlichen Planung erforderlich) • alternative Wohnformen und langfristige Lebens- und Versorgungsangebote für Menschen unterschiedlicher Altersstufen <-- anknüpfend an LF 12 und 16 • Realität der Palliativversorgung und der Versorgung sterbender Menschen in Deutschland - auch im internationalen Vergleich - Systemzusammenhänge, ökonomische und ökologische Prinzipien <-- Wiederholung, ggf. Vertiefung zu LF 14 • Patientenverfügung <-- anknüpfend an LF 7 und/oder 14 und/oder 18 / Rechtsproblematik Sterbehilfe - auch im internationalen Vergleich • Aufgaben von Ethikkomitees in Institutionen des Gesundheitswesen • Ambulante und stationäre Palliativ-/Hospizversorgung (fallspezifisch anknüpfend an LF 14) ○ berufliche Rahmenbedingungen von Pflegefachfrauen/-männern/-personen in der ambulanten (Palliativ)-versorgung • sozialrechtliche und institutionelle Bedingungen in der palliativen Versorgung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familie • ACT-Charta (Association for Children with Lifethreatening or Terminal Conditions and their Families) • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Palliative Care Ergänzende Wissensgrundlagen • Systematisierung der Onkologischen Erkrankungen <-- Wiederholung, Zusammenfassung und hämatologische Ergänzung zu LF 14, 18 und 20 (- wichtig ist hier eine sorgfältige Abstimmung) ○ ggf. weitere, besondere Aspekte und Vertiefung zum Bereich der Kinderonkologie <-- als Vertiefung zu LF 14 / 23) • Möglichkeit der Vertiefung der Kenntnisse zu Genetik / Vererbung aus LF 4 u. LF 21 (Fallsituationen „Chorea Huntington“ bzw. „Barbara“) • Medikamentenmanagement / Medikationsmanagement in der stationären und ambulanten Langzeitversorgung mit besonderer Berücksichtigung der Pharmakokinetik im höheren Lebensalter und bezogen auf gendermedizinische Aspekte   Kompetenzaufbau I-Pflegeprozess / -diagnostik ... II-Kommunikation / Beratung III-Intra- / interprof. Handeln IV-Gesetze / Leitlinien V-Pflegewiss. / Berufsethik I.1.a-h I.2.a-c/e/f I.3.a-f I.5.a-d I.6.a/b/d/e 58 h II.1.a-g II.2.a-d II.3.a-c 20 h III.1.a-e III.2.a-f III.3.a/b/d-f 24 h IV.1.a-d IV.2.a/c/d 10 h V.1.a-c V.2.c/d/f 8 h   Bezug zum Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG Anlage 2 für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht CE Nr. Titel h von ges.h in Anl. 2 CE 04 Gesundheit fördern und präventiv handeln 10 v. 80 CE 05 Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken 40 v. 140 CE 08 Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten 56 v. 90 CE 09 Menschen bei der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen 10 v. 50 CE 11 Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personzentriert und lebensweltbezogen unterstützen 4 v. 80   Vorschläge für Lerneinheiten- / Lernsituationen, z. B. aus dem „Nationalen Mustercurriculum Kommunikative Kompetenz in der Pflege“ (NaKomm) Teil A • Ls - Piet Carlson - oder: Endlich ein Lichtblick (ca. 28h) - Herr Carlson lebt ohne festen Wohnsitz, ist alkoholabhängig und wird mitten im Winter bewusstlos draußen aufgefunden; er wird mit mehreren großen Dekubiti und einer ausgeprägten Pankreatitis zunächst stationär aufgenommen, erstversorgt und dann stationär in die Langzeitpflege überwiesen • Ls - Eine ganz schwierige Patientin (ca. 38 h) - eine junge schwangere Frau mit wechselnder emotionaler Stimmungslage, teilweise gesundheitsgefährdendes Verhalten (für sich selbst und das erwartete Kind) - einige Verhaltensbeobachtungen weisen darauf hin, dass sie möglicherweise von einer Persönlichkeits-/Borderlinestörung betroffen sein könnte Teil B • Ls - Frau Feldmann - Begleitung einer lebensbedrohlich an Leukämie erkrankten Frau und ihrer Familie in der Umkehrisolation - Überleitung in die ambulante Versorgung • Ls - Zur Überleitung eines zu pflegenden älteren Menschen aus der Palliativstation oder der ambulanten Versorgung in ein Hospiz und verantwortliche Begleitung des Sterbens, - Lernsituation nicht im NaKomm enthalten • Ls - Zur Begleitung eines sterbenskranken Kindes und seiner Familie mit Geschwisterkindern in der häuslichen Pflege - z. B. Spinale Muskelatrophie - durch einen ambulanten Pflegedienst (Familie hat bereits ein Kind verloren) - Lernsituation nicht im NaKomm enthalten Teil C • Ls - Chorea Huntington(16h) - Beziehungsaufbau zu pflegebedürftigen Menschen mit fremden, schwer verständlichen Verhaltensweisen - Ableitung von pflegerischen Interaktions- und Versorgungsmöglichkeiten bei einem bisher unbekannten Krankheitsbild mit sehr komplexem Pflegebedarf - Reflexion im Lernprozess der eigenen Interaktionskompetenz - Lernsituation nicht im NaKomm enthalten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.